![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Malta: Laiengruppe weist bischöfliche Kommunionrichtlinie zurück31. Jänner 2017 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen Die Bischöfe Maltas machen den Zugang zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene sehr leicht. Eine Laieninitiative hat öffentlich dagegen Protest eingelegt. Malta (kath.net/LSN/jg) In teilweise scharfen Worten weist die Gruppe das Schreiben der Bischöfe zurück. Mit den Richtlinien würde der heilige Leib und das Blut unseres Herrn und Meisters erneut gekreuzigt und misshandelt. Die Bischöfe sollten sich an das Matthäusevangelium erinnern, wo es heißt: Gebt das Heilige nicht den Hunden und werft eure Perlen nicht den Schweinen vor, denn sie könnten sie mit ihren Füßen zertreten und sich umwenden und euch zerreißen. (Mt 7,6) Das Inserat beinhaltet weiters ein Dokument der Kongregation für die Glaubenslehre. das sich mit dem Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen befasst. Dort ist unter anderem zu lesen: Gläubige, die wie in der Ehe mit einer Person zusammenleben, die nicht ihre rechtmäßige Ehegattin oder ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, dürfen nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten. Und weiter: Im Falle, daß sie dies für möglich hielten, haben die Hirten und Beichtväter wegen der Schwere der Materie und der Forderungen des geistlichen Wohls der betreffenden Personen und des Allgemeinwohls der Kirche die ernste Pflicht, sie zu ermahnen, daß ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht. Das Dokument wurde am 14. September 1994 veröffentlicht und vom damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Joseph Kardinal Ratzinger, unterzeichnet. Die Bischöfe Maltas haben in ihrer Richtlinie den Zugang wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion dann zugelassen, wenn diese im Frieden mit Gott leben würden. Voraussetzung sei lediglich eine Gewissensprüfung. Kath.net hat berichtet: Die Amoris Laetitia Verwirrung geht weiter.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKirche
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |