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Malta: Laiengruppe weist bischöfliche Kommunionrichtlinie zurück

31. Jänner 2017 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen
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Die Bischöfe Maltas machen den Zugang zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene sehr leicht. Eine Laieninitiative hat öffentlich dagegen Protest eingelegt.


Malta (kath.net/LSN/jg)
Eine Gruppe katholischer Laien hat die Bischöfe Maltas aufgefordert, ihre Richtlinie zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene wieder zurück zu nehmen. Die Gruppe „Veri Catholici“ veröffentlichte ihr Anliegen in einem ganzseitigen Inserat in der Zeitung Times of Malta mit dem Titel: „Eine Bitte um wahre Barmherzigkeit und Buße“

In teilweise scharfen Worten weist die Gruppe das Schreiben der Bischöfe zurück. Mit den Richtlinien würde „der heilige Leib und das Blut unseres Herrn und Meisters erneut gekreuzigt und misshandelt“. Die Bischöfe sollten sich an das Matthäusevangelium erinnern, wo es heißt: „Gebt das Heilige nicht den Hunden und werft eure Perlen nicht den Schweinen vor, denn sie könnten sie mit ihren Füßen zertreten und sich umwenden und euch zerreißen.“ (Mt 7,6)


Das Inserat beinhaltet weiters ein Dokument der Kongregation für die Glaubenslehre. das sich mit dem Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen befasst. Dort ist unter anderem zu lesen: „Gläubige, die wie in der Ehe mit einer Person zusammenleben, die nicht ihre rechtmäßige Ehegattin oder ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, dürfen nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten.“ Und weiter: „Im Falle, daß sie dies für möglich hielten, haben die Hirten und Beichtväter wegen der Schwere der Materie und der Forderungen des geistlichen Wohls der betreffenden Personen und des Allgemeinwohls der Kirche die ernste Pflicht, sie zu ermahnen, daß ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht.“ Das Dokument wurde am 14. September 1994 veröffentlicht und vom damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Joseph Kardinal Ratzinger, unterzeichnet.

Die Bischöfe Maltas haben in ihrer Richtlinie den Zugang wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion dann zugelassen, wenn diese „im Frieden mit Gott“ leben würden. Voraussetzung sei lediglich eine „Gewissensprüfung“. Kath.net hat berichtet: Die ’Amoris Laetitia’ Verwirrung geht weiter.


Link zum offenen Brief der Organisation "Veri Catholici" (englisch):
vericatholici.wordpress.com


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