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Abtreibung ist zwar teilweise straffrei, aber immer rechtswidrig!

10. Februar 2017 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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"Mit der Weiterführung von Abtreibungen übergeht der Klinikkonzern Capio ausdrücklich das verfassungsrechtlich anerkannte Recht auf Leben des ungeborenen Kindes." Gastkommentar von Rechtsanwalt Josef Dichgans


Dannenberg (kath.net) Die Capio-Klinik in Dannenberg wird gemäß einer Pressemeldung so wie die Capio-Kliniken in Bad Brückenau, Aschaffenburg, Uhlstädt-Kirchhasel, Hilden, Ottendorf, Büdingen, Bad-Bertrich und Laufen insgesamt weiterhin Abtreibungen durchführen. Anlass der entsprechenden Pressmeldung war die vorausgehende Ankündigung des neuen gynäkologischen Chefarztes der Dannenberger Klinik keine Abtreibungen mehr durchzuführen.

Der Konzern daraufhin: Zwar respektiere man die Entscheidung des einzelnen Arztes, „gleichwohl stehe für die Capio-Kliniken der individuelle Wunsch und das gesundheitliche Wohl der Patientinnen stets an erster Stelle“. Als weltanschaulich neutrale und konfessionsübergreifende Einrichtung würden die Capio-Kliniken mit gynäkologischen Fachabteilungen Frauen daher auch weiterhin Abtreibungen nach der gesetzlich vorgesehenen, eingehenden Beratung ermöglichen. kath.net hat berichtet.

Diese Entscheidung des Klinikbetreibers kann nur mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen werden. Dass der Konzern-Geschäftsführer Martin Reitz, was Schwangerschaftsabbrüche betrifft, in Dannenberg ein Machtwort gesprochen hat, durch welches die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen auch künftig sichergestellt werden soll und zur Begründung mit dem Satz ausholt, „gleichwohl stehen für uns der individuelle Wunsch und das gesundheitliche Wohl der Patientinnen stets an erster Stelle“, klingt wenn überhaupt allenfalls auf Anhieb gut, lässt er den entscheidenden Gesichtspunkt, dass bei einem Schwangerschaftsabbruch ein Mensch vor seiner Geburt getötet wird, doch völlig außer Acht.


Die Vorgehensweise des Konzerns ist kurzsichtig, weil sie eine sich aufdrängende Tatsachen- und Vernunftwahrheit außer Acht lässt und damit unterdrückt. Es ist die Tatsache, dass mit jedem Schwangerschaftsabbruch das Leben eines noch nicht geborenen, aber bereits existierenden menschlichen Individuums getötet wird. Capio übergeht damit ausdrücklich das verfassungsrechtlich anerkannte Recht auf Leben des ungeborenen Kindes vollständig. Es ist abzusehen, dass diese Vorgehensweise den guten Ruf jedes einzelnen Krankenhauses des Capio-Konzerns schwerstens beschädigt. Welche Frau wird ihr Kind gerne in einem Haus zur Welt bringen, in dem andere Kinder getötet werden. Welcher Patient, der das weiß, wird seine Gesundheit überhaupt gerne in einem Haus pflegen lassen, indem man was Leben und Tod betrifft „vielfältig“ orientiert ist.

Man hat dort offensichtlich nicht bedacht, dass die dort durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche, soweit es sich um Abbrüche bis zur zwölften Woche nach Beratung handelt in jedem Einzelfall rechtswidrig sind. Es ist, was die moralische Bewertung anbetrifft, ein großer Unterschied, ob ein privater Krankenhauskonzern, dessen Ziel Gewinnerzielung ist, Schwangerschaftsabbrüche durchführt, oder ob eine Schwangere, die sich in einer Bedrängnis befindet, in ihrer Not die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch trifft. Während letztere aufgrund der Schwere ihrer Bedrängnis nachträglich vielfach Verständnis finden wird, kann ein Krankenhauskonzern der auf Gewinnerzielung aus ist sicher mit keinerlei Verständnis rechnen.

Im Licht der bei den Capio-Kliniken bekannten, wissenschaftlich nachgewiesene Tatsache, dass Schwangerschaftsabbrüche gerade bei den betroffenen Frauen häufig zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen und dauerhaften physischen wie psychischen Belastungen (PTBS) führen, erscheint die Argumentation mit dem gesundheitlichen Wohl der Patientinnen geradezu zynisch. Dass der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung der Gesundheit der betroffenen Frau diene, lässt sich schwerlich nachweisen. Dass er aber häufig für sie gesundheitlichen Schaden und weitere tiefreichende (partnerschaftlichen) Beziehungsstörrungen bewirkt, ist eine Tatsache.

Irritierend ist auch die Argumentation mit der weltanschaulichen Neutralität. Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als weltanschaulich neutral zu bezeichnen, ist mehr als überraschend. Immerhin ist die Folge eines Schwangerschaftsabbruchs der Tod eines menschlichen Individuums noch vor seiner Geburt. Diesen Tod lässt Capio nicht nur geschehen. Er wird nämlich nicht durch die Schwangere selbst herbeigeführt, sondern Capio bietet es als eigene kommerzielle ärztliche „Leistung“ ihrer Häuser an, den Tod menschlicher Individuen noch vor ihrer Geburt durch eigenes Handeln herbeizuführen. Dieses Handeln bleibt, so es sich um Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche nach Beratung handelt, wie bereits bemerkt rechtswidrig, wenn auch nach geltendem Recht straffrei. Weltanschaulich neutral zu sein kann es unzweifelhaft nicht beanspruchen, denn es ist eine ethische Bewertung menschlichen Handelns durch konkrete praktische Unterstützung.

Es ist nicht vorstellbar, dass es den Capio-Häusern in Blaustein, Dannenberg, Bad Brückenau, Aschaffenburg, Uhlstädt-Kirchhasel, Hilden, Ottendorf, Büdingen, Bad-Bertrich und Laufen gut tut, wenn sie in der Frage der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen derart offensiv gegen eine Berücksichtigung des Lebens der ungeborenen Kinder auftreten und sich zur Durchführung auch rechtswidriger Schwangerschaftsabbrüche ausdrücklich bekennen.

Der Glanz, den die mutige Entscheidung des Danneberger gynäkologischen Chefarztes kurzzeitig auf das ethische besondere Profil des ganzen Konzerns geworfen hat, ist durch das Einschreiten des Geschäftsführers schnell beseitigt und ins Gegenteil verkehrt worden.

Josef Dichgans ist Rechtsanwalt in Überlingen am Bodensee und Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der „Christdemokraten für das Leben“.

Gedenkkerzen leuchten für abgetriebene Kinder



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