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Meinungsdiktatur in Frankreich - Lebensschützern droht Gefängnis!17. Februar 2017 in Aktuelles, 20 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das französische Parlament hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der sogenannte Fehlinformationen über Abtreibung unter Strafe stellt Lebensschützern, die ihrer Meinung vertreten, droht künftig bis zu zwei Jahre Haft
Paris (kath.net) Das französische Parlament hat am Donnerstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, das die sogenannten Fehlinformationen über Abtreibung unter Strafe stellt. Künftig kann man mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe bis zu 30.000 Euro bestraft werden, wenn man im Internet abschreckende Informationen über die Abtreibung verbreitet. Zwar hatte der Senat mit seiner konservativen Mehrheit noch versucht, das umstrittene Gesetz zu verhindern, doch das Parlament mit seiner sozialistisch ausgerichteten Mehrheit konnte das Gesetz durchbringen. Die kanadische Prolife-Seite LifeSiteNews kommentierte dazu gestern: Frankreich wird eine zunehmend feindliche Umwelt für Leute, die denken, dass Babys im Mutterleib ein Recht auf Leben haben.
Bei den sogenannten Fehlinformationen handelt es sich um Informationen mit dem Ziel, Schwangere von Abtreibungen abzuhalten. Christian Kert, der Sprecher der Republikaner, äußerte dazu gemäß Medienangaben, dass dieses Gesetz die Freiheit des Denkens bedrohe und eine echte Regierungszensur errichte. Die Republikaner kündigten an, das Gesetz gerichtlich anzufechten. Das neue Gesetz erweitert ein bereits seit 1993 existierendes Gesetz nun auch auf die digitalen Medien. Symbolbild: Breaking News
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Lesermeinungen | mirjamvonabelin 20. Februar 2017 | | | Und vergesst das Fasten nicht... Eine große Hilfe fürs Fasten, ist der Vortrag von Dr. Johannes Hartl. | 0
| | | unbedeutend 18. Februar 2017 | | | Gerichtsurteil: Abtreibung darf ‚Kindermord’ genannt werden http://www.kath.net/news/15222 | 4
| | | mirjamvonabelin 17. Februar 2017 | | | Beten, beten, beten.... Mir ist nur noch schlecht....
Morgen, den 18. 2. ist in Dornbirn Marsch fürs Leben.
Auf der Einladung steht, in Linz, Wien, Innsbruck, Salzburg und Graz wird auch marschiert.
Weitere Infos unter:
marsch-fürs-leben.at
Nicht versäumen, wir können etwas tun, auch wenn es nur ein Tropfen im Meer ist.... bedenkt, das Meer besteht aus vielen Tropfen.... | 9
| | | Rolando 17. Februar 2017 | | | Interssant Das französische Parlament ist doch bezüglich der Abtreibung selbst Fehlinformationen aufgesessen. | 7
| | | 17. Februar 2017 | | | Rechtsstaat Weder Frankreich noch Deutschland kann man als Rechtsstaaten bezeichnen. Allmählich wird mir auch klar, dass das von Anfang an auch nicht beabsichtigt war. Die Rede, "es müsse nur demokratisch aussehen", war und ist durchaus auch für die westlicen "Demokratien" anwendbar. | 9
| | | 17. Februar 2017 | | | Du sollst nicht töten !!! Denn wer sich vor dieser treulosen und sündigen Generation meiner und meiner Worte schämt, dessen wird sich auch der Menschensohn schämen, wenn er mit den heiligen Engeln in der Hoheit seines Vaters kommt.MK,8 | 11
| | | Ehrmann 17. Februar 2017 | | | @chris2 - Auslegungen von Gestzestexten sind doch willkürlich - besonders bei "Liberalen"! Aber wir haben immer noch die Möglichkeit, das halbVOLLE Glas in den Vordergrund zu stellen und allen Frauen den WERT des Lebens - auch und besonders ihres Kindes vor Augen zu führen und vor allem Möglichkeiten der Hilfe zu nützen. Vielleicht nützt dieses Gesetz in diesem Sinn. Und: die Globalisierung trennt Frankreich nicht von der Welt - solange nicht auch das Internet ausgeschaltet wird. Übrigens: z.B. China ZWINGT Frauen gewaltsam zur Abtreibung - und wir treiben fröhlichen Handel mit diesem Land (keine"Sanktionen"!) | 9
| | | Quirinusdecem 17. Februar 2017 | | | @elmar69 Morddefinition:
1. ..vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen
logisches "und"
2. z.b. niedrige Beweggründe, also materialistische oder Geltungssucht etc.
Was stimmt daran nicht? Nur weil die Täterinnen etwas anderes behaupten? Weil das ungeborene Leben etwa kein Mensch ist? Weil die Justiz hier ihre eigenen Regeln außer acht lässt?
Bedenken Sie auch ihre Aussage hinsichtlich der dann fälligen Neubeurteilungen z.B. der nationalsozialistischen Greueltaten: juristische war das damals einwandfrei.... | 13
| | | girsberg74 17. Februar 2017 | | | Die Auswirkungen eines Zweiklassenrechtes @elmar69 „Meinungsfreiheit …
Eine falsche Tatsachenbehauptung ist z.B. die eine Abtreibung sei Mord - im Sinne des deutschen Strafrechts stimmt das einfach nicht.“
Die Grunddefinition für Mord stimmt doch auch für eine Abtreibung. Dass Abtreibung nicht als Mord behandelt wird, liegt nur am Rechtspositivismus, der per Mehrheitsbeschluss es halt so sehen will, wie es im Gesetzbuch steht.
Das positive Recht ist ja nichts anderes als ein Ausfluss des Utilitarismus, nämlich des Zweiklassenrechtes von Mächtigen über Ohnmächtige.
Hoffentlich werden wir noch „Tötung“ sagen dürfen. | 12
| | | elmar69 17. Februar 2017 | | | Meinungsfreiheit Die Meinungsfreiheit deckt eigentlich nirgends die Behauptung falscher Tatsachen.
Sprachlich muss man zwischen Meinungen, Wünschen und Tatsachen unterscheiden.
Eine falsche Tatsachenbehauptung ist z.B. die eine Abtreibung sei Mord - im Sinne des deutschen Strafrechts stimmt das einfach nicht. | 3
| | | huegel76 17. Februar 2017 | | | Falsche Information über Abtreibung? In Deutschland fiele mir dazu ein: Falsche (viel zu niedrige) Zahlen, falsche Infos über den rechtlichen Status (Antreibung=Tötung=verboten), falsche Auslegung der Menschenrechte etc. | 17
| | | SpatzInDerHand 17. Februar 2017 | | | @Thekla: Ich fürchte, so einfach ist das nicht. Es geht m.W. darum, nicht über die Realität der Abtreibung aufzuklären. Im Deutschen haben wir ja auch schon diese Sprachverschleierung: "Schwangerschaftsunterbrechung", Entfernen von "Schwangerschaftsgewebe", ein ungeborenes Kind nicht als "Kind" bezeichnen usw. | 18
| | | Thekla 17. Februar 2017 | | | "à induire intentionnellement en erreur" Die französischen Quellen geben an, dass die Strafandrohung Fälle von vorsätzlicher / absichtlicher Fehlinformation betrifft.
("à induire intentionnellement en erreur").
Ich denke, wir Lebensschützer haben es nicht nötig, uns vorsätzlicher Fehlinformationen zu bedienen. | 13
| | | PBaldauf 17. Februar 2017 | | | Liberté "Vive la France! Es lebe Frankreich" und es sterbe die Freiheit und, falls es beliebt, auch das Kind
So viel zum Thema „Liberté“ und zum Gefasel von Politikern, die „die gemeinsamen westlichen Werte“ betonen. Wie sagte Emmanuel Macron, einer der Präsident-Anwärter, auf einer seiner Wahlkampfveranstaltungen? Seine Botschaft lasse sich in drei Worten zusammenfassen: Liberté, Égalité, Fraternité… | 9
| | | PBaldauf 17. Februar 2017 | | |
Die Dunkelheit, sie hasst das Licht
Sodass das Recht sie einfach bricht
Sie greift, brutal, zu der Gewalt
Verfolgt und inhaftiert, stellt kalt
− Da drängt ein Wort sich aus dem Munde:
Auch ihr schlägt irgendwann: Die Stunde… − | 22
| | | Kleine Blume 17. Februar 2017 | | | Fällt Abtreibungs-Kritik jetzt auch schon unter Fake-News ("Fehlinformationen")? In Europa scheint man zunehmend auf die Abschaffung der Meinungsfreiheit hinzuarbeiten! | 26
| | | Maxim 17. Februar 2017 | | | bücherwurm Die Entscheidung ist doch von einem bestimmten Sandpunkt aus sehr wohl zu verstehen. Frankreich ist ja immer noch das Land, das sich der Französischen Revolution rühmt. Schauen Sie sich doch einmal ernsthaft in der Geschichte Frankreichs um. dann werden Sie sehr schnell feststellen können, wie die franz. Freimaurer bzw. Revolutionäre in den letzten 3 Jahrhunderten ständig gegen normale Menschenrechte verstoßen haben und sich dessen auch noch permanent rühmen. Wie hat sogar ein franz. Minister erst vor kurzem gesagt: „ Wir Franzosen sollen uns nicht immer der franz. Revolution rühmen, denn Frankreich verdankt seine Existenz eigentlich der Jeanne d'Arc."
Unsere dt. Atheisten rühmen aber ständig auch die Franz. Revolution. Man ist ist eben gegen jeden Glauben. | 25
| | | Quirinusdecem 17. Februar 2017 | | | Gefängnis ...ich habe mit einem Arbeitskollegen gewettet, dass ich, so ich das Durchschnittsalter erreichen werde, mindestens einmal im Gefängnis landen werde, wegen unliebsamer Meinungsäußerung....- er hat nicht dagegen gehalten und stellte dieses auch für sich in Aussicht und wohlgemerkt in Deutschland! | 22
| | | Chris2 17. Februar 2017 | | | Das Ende der freien Meinungsäußerung? Weiß jemand, die Äußerung welcher Tatsachen künftig bestraft werden können? Etwa: "Das Kind ist ein Mensch von Anfang an" (bewiesen beispielsweise durch die Genetik)? | 25
| | | bücherwurm 17. Februar 2017 | | | In meinen Augen ist dieses Gesetz schreiendes Unrecht! Ich fasse es nicht, dass das in einem Rechtsstaat wie Frankreich durchkommt. M.E. sollten die Lebensschutzorganisationen oder auch direkt die französische katholische Bischofskonferenz (die sich ja immer wieder prolife engagiert) klagen, notfalls durch die Instanzen bis hin zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. | 32
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