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Schweizer Missbrauchskommission: Rücktritt und Erschütterungen

17. Februar 2017 in Schweiz, 7 Lesermeinungen
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Laut Nachrichtenagentur kath.ch zog der massiv in Kritik gekommene Mitarbeiter Kapuzinerpater Ephrem Bucher mittlerweile Konsequenzen und trat von seiner Mitgliedschaft in der Kommission zurück


Zürich (kath.net/KAP) Nachdem zu Wochenbeginn das Erscheinen der Autobiographie eines Schweizer Missbrauchsopfers für Aufsehen gesorgt hatte, vor allem auch wegen des Papst-Vorworts für das Buch, ist es zu Erschütterungen in der involvierten Ordensgemeinschaft und in der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) gekommen. Unter Beschuss kam vor allem die bischöfliche Missbrauchsaufarbeitungs-Kommission ("Fachgremium der SBK Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld"). Wie die Schweizer katholische Nachrichtenagentur kath.ch am Freitag berichtete, zog der massiv in die Kritik gekommene Mitarbeiter, der Kapuziner P. Ephrem Bucher, mittlerweile die Konsequenzen und trat von seiner Mitgliedschaft in der Kommission zurück.

Bucher war erst im Vorjahr in die neue Schweizer Missbrauchsaufarbeitungs-Kommission berufen worden. Bucher kam in die Kritik, weil er als Provinzial der Schweizer Kapuziner (2001 bis 2004 sowie 2007 bis 2013) seinen pädophilen Mitbruder Joel Allaz, dessen Untaten im Mittelpunkt der vom Papst mit einem Vorwort versehenen Autobiographie stehen, nicht angezeigt hatte und dennoch von der SBK als "Experte" in ihr Gremium geholt worden war. Bucher, der heute das Kapuzinerkloster in Mels an der liechtensteinischen Grenze leitet, war laut kath.ch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.


Das Fachgremium berät die Schweizer Bischofskonferenz hinsichtlich der psychologischen, rechtlichen, sozialen, moralischen, theologischen und kirchenpolitischen Aspekte der Thematik sowie bei der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit. Es verfolgt die Entwicklung der Problematik inner- und außerhalb der Kirche und weist auf notwendige Maßnahmen hin, heißt es auf der Website der SBK.

Missbrauchsopfer schrieb Autobiographie

Anfang dieser Woche veröffentlichte der Fribourger Familienvater Daniel Pittet seine autobiographischen Horrorerlebnisse unter dem Title "Mon Père, je vous pardonne" (Mein Pater, ich vergebe dir") in Buchform. Das Buch sorgte wegen des Papst-Vorworts weltweit für Schlagzeilen. Pittet beschreibt im Buch, wie er während vier Jahren als Ministrant vom Kapuziner Joel Allaz sexuell misshandelt worden war.

Die Kapuziner versetzten nach Bekanntwerden der Ereignisse Allaz 1989 nach Frankreich, jedoch ohne Anzeige zu erstatten. Allaz betätigte sich auch in Frankreich als aktiver Pädophiler, und der Orden erhielt entsprechende Informationen. Bucher entschied damals, dass Allaz eine Psychotherapie absolvieren müsse.

Wie die Schweizer französischsprachige katholische Nachrichtenagentur cath.ch am Freitag im Blick auf Bucher berichtete - über kath.ch hinausgehend -, holte Bucher Allaz 2012 in die Schweiz zurück, nachdem dieser in Frankreich seinen Neffen missbraucht und dafür eine zweijährige Bewährungsstrafe erhalten hatte. Aber Bucher habe sich auch vor dem Hintergrund derart schwer wiegender Fakten nicht dazu durchringen können, Anzeige zu erstatten.

In Interviews für die Schweizer kirchlichen Medien begründete Bucher, sein Vorgehen in der Causa Allaz sei deshalb "mit äußerstem Bedacht, sozusagen wie mit einer Pinzette", erfolgt, weil er über die Selbstmordgefahr seines Mitbruders Kenntnis hatte. Zudem seien Allaz nach 2001 seelsorgliche Tätigkeiten verboten worden. Eine zwangsweise Rückversetzung in den Laienstand erfolgte aber nicht.

Vgl. dazu auch: Missbrauchsopfer Pittet: 'Der Vergewaltiger ist nach wie vor Priester'

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Ehrmann 21. Februar 2017 

@Lamartine: Danke für die Ergänzung - für die davorliegende Zeit aber nicht relevant

Der Ordensobere hatte seine Entscheidungen noch zu einer Zeit zu treffen, die vor 2010 lag, ihm deshalb einen Vorwurf zu machen ist falsch. Ebenso falsch ist es auch, ihn in die Beratungen, die zur Verbesserung der Situation beitragen sollen, nicht einzubeziehen. Denn auch wenn seine (oder einige seiner) Maßnahmen sich als falsch erwiesen haben sollten, darf man doch nicht die Gelegenheit versäumen, aus Fehlern zu lernen um bessere Alternativen zu suchen! Was wollen wir eigentlich? Die Schan der Kirche betrauern, durch scharfe Maßnahmen die Opfer befriedigen (was anscheinend jetzt möglich ist - ein Selbstmord des Täters als "die" Lösung?)- oder Mittel und Wege zu suchen, weitere Schädigungen von Kindern (und auch Erwachsenen!) zu vermeiden - in- und außerhalb der Kirche, vor allem aber in ihr- indem man zuerst auf wissenschaftlicher Basis unter Differenzierung der Art des Mißbrauches den Schwerpunkt auf Ursachenforschung legt-ohne falsche Scham (siehe Fall Oberst Redl -bitte googeln).


1
 
 Hadrianus Antonius 18. Februar 2017 
 

@Spatz in der Hand

Die werden auch nichts laisieren.
Wie Bischof (inzwischen v. P. Franziskus'Gnaden Erzbischof und Kardinal) DeKesel (Brüssel-Mechelen) sagte (als langjähriger Mitarbeiter v. K. Danneels, Nachfolger des schon 2001 verurteilten Weihbischofs Lanneau und selbst Vertuscher und erneut ins Verkehrbringer eines pädophilen Priesters (Affäre Tom Flavez 10.2014), Freund vom ebenfalls pädophilenvertuschenden Superior-Gen. René Stockman ("Broeders v. Liefde")(jetzt in Rom, sehr gefährdet in Nordbelgien):
"Wenn wir sie (die Täter) laiseren, haben wir sie gar nicht mehr unter Kontrolle"(sic!).
Aha.
Das Ordinariat des Bistums Brügge war mich ggb. am Telefon etwas ehrlicher (Frühjahr 2015):
"...(bisher keine Laisierungen)weil das Diplom ansonsten wertlos wird..."(sic)
vanGheluwe hat seit seiner Entfernung aus dem Amt übrigens eine Viertelmillion Euro an Pension eingesteckt :-(
(Die Schadensumme v.eingeworfenen Fensterscheiben am Seminar u. Pfarrhäusern ist wschl. größer)


0
 
 Ehrmann 18. Februar 2017 

@landpfarrer: Verzeihen Sie den Rechenfehler -aber der Rest stimmt

Durch die Annahme eines falschen Geburtsdatums passierte mir ein Rechenfehler, der jedoch keine Änderung an den jeweiligen Verjährungen erbrachte. Mir ging es vor allem um die für Orden und Kirche falsche Kritik, daß der Täter "noch immer als Priester tätig"sei, obwohl er seit 2001 sämtlicher seelsorglicher Tätigkeiten enthoben ist (keine Behauptung von mir!), was einem Ruhen des Priesterstandes entspricht, und daß die geforderte Laisierung als härteste Kirchenstrafe für diesen Fall auch jetzt noch nicht kirchenrechtlich vorgesehen ist.
@agnese: bis auf die durch meinen Fehler falsche Jahresangabe (Geburtsjahr des Opfers 1959!) haben Sie völlig recht - sofoertiges Aus-dem Verkehr-Ziehen wäre nötig gewesen - aber die Anzeige erfolgte erst 1989, dann wurden aber anscheinend die (bei Verjährung noch möglichen)Konsequenzen in Ihrem Sinn gezogen, leider ohne ausreichenden Erfolg (Kontakt mit dem Neffen ).Gerade wegen ev Verbesserungen wäre die weitere Mitarbeit des Ordensoberen gut
gewesen


1
 
 agnese 17. Februar 2017 
 

Ab dem Jahre1925 hãtte der Ordensmann keinen Kontakt mehr mit Jugendlichem haben dūrfen sondern eine andere Beschãftigung bekommen, mūssen. In den Kõstern gibt es genug Mõglichkeiten um jemanden abzuschirmen, der gefãhrlich weden kõnnte fūr Schutzbefohlenen.Wie das heute gehandhabt wird, weiß ich nicht, finde es aber so richtig.


2
 
 landpfarrer 17. Februar 2017 
 

@Ehrmann

An Ihren Behauptungen stimmt Einiges nicht.
(1)Der Missbrauch am Autoren fand in den 60er/70er jahren statt über einen Zeitraum von 4 Jahren
(2) Es kam zu weiteren Missbrauchstaten. In einer Zeitung, die selbst mit dem Pater sprach, gibt er zu, Dutzende von Kindern missbraucht zu haben.
(3) Auch in der Schweiz kam es zu Ermittlungen, jedoch zu keiner Anklage, da die Taten jedesmal schon verjährt waren. In Frankreich wurde er dann verurteilt wegen dort geschehener Üntaten, unter Anderem kam es zum Missbrauch an einem Neffen. Dass er zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, scheint mir sehr gering.
(4) Es geht nicht darum, dass der ehemalige Ordensobere an einem Prozess gegen den Pater teilnahm (als Verteidiger wie sie insinuieren) sondern er wurde in ein Expertengremium der Bischofskonferenz zu Missbrauchsfragen berufen. Aus diesem ist er nach Druck nun zurückgetreten.


4
 
 Ehrmann 17. Februar 2017 

Zwangsweise Laisierung ist die höchste Kirchenstrafe !

und meines Wissens auch jetzt im CIC noch nicht für Mißbrauchsfälle vorgesehen - sicher aber war es das nicht in der Zeit der Straftaten. Außerdem:
1952 : letzteMißbrauch am Buchautor - 35 (!) Jahre später Aussage = 1989
damals weltlich u auch kirchenrechtlich verjährt (damalige Gestzeslage), PSYCHOTHERAPIE (damals einzige Folgemöglichkeit) und Versetzung nach Frankreich , wo eindeutig eine ANZEIGE erfolgte,da OHNE ANZEIGE KEINE VERURTEILUNG, wenn auch nur zu einer bedingten Strafe, möglich ist.Wenn also Verurteilung durch ein weltliches Gericht, welche Anzeige hätte erfolgen sollen?
Seit 2001 (noch in Frkr.)VERBOT SEELSORGLICHER TÄTIGKEIT!! (Was mehr als Laiisierung konnte geschehen?)-
Ich fand die Teilnahme des direkt involvierten Ordensoberen am Gremium absolut gerechtfertigt,hat doch der größte Verbrecher das Recht (und sogar die Pflicht) der Teilnahme eines Verteidigers bei einem Verfahren - nur hier darf es nur Vorverurteiler geben - wo bleibt die Objektivität?


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 SpatzInDerHand 17. Februar 2017 

Der Missbrauchspriester ist noch immer nicht laisiert...

OHNE WORTE!!


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