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Medizin: Ethiker warnen vor Einschränkungen der Gewissensfreiheit

11. Mai 2017 in Österreich, 5 Lesermeinungen
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IMABE-Geschäftsführerin Kummer zu Abtreibungs-Zwang für schwedische Hebamme: Gericht stellt Gewissensgründe als Bedrohung für den Rechtsstaat dar - Bevormundung und Bestrafungen beenden


Wien (kath.net/KAP) Vor einer voranschreitenden Einschränkung des Gewissensvorbehalts am Gesundheitssektor warnt das österreichische kirchliche Medizinethik-Institut IMABE. Es sei eine "bedenkliche Tendenz", wenn in Schweden das medizinische Personal gezwungen sei, auch gegen das eigene Gewissen an Abtreibungen mitzuwirken, erklärte IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer am Donnerstag gegenüber "Kathpress". "Die mit so viel Anstrengung im Rahmen der Menschenrechtsdebatte erkämpfte Anerkennung der Gewissensfreiheit wird in diesem Kontext nun quasi als Bedrohung für den Rechtsstaat dargestellt", so die Expertin.

Das schwedische Arbeitsgericht bezeichnete kürzlich die Entlassung oder eine Nicht-Anstellung von medizinischem Krankenhauspersonal, das sich mit Berufung auf die Gewissensfreiheit die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigert, als zulässig. Anlassfall war die Hebamme Ellinor Grimmark, die infolge ebendieser Weigerung von ihrem Spital gekündigt worden war, trotz ihrer Fachkompetenz an drei weiteren Krankenhäusern als Hebamme abgelehnt wurde und auf Diskriminierung geklagt hatte. Nach dem Bezirksgericht lehnte nun auch in zweiter Instanz die Arbeitsrichter die Klage ab: Der Arbeitgeber habe das Recht, zu verlangen, dass alle Hebammen alle ihre Pflichten erfüllen können, einschließlich Abtreibungen, begründeten sie.


Grimmark, die vor der Klage nach Norwegen emigriert war, um weiter arbeiten zu können, will sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, da das Urteil dem Völkerrecht widerspreche. Laut Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die auch in Schweden gilt, müssen Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit für jedermann gewährleistet sein. Das Europäische Parlament hatte 2010 eigens in einer Resolution die Garantie auf Gewissensfreiheit im medizinischen Sektor festgehalten.

"Die Pflicht, an Abtreibungen teilzunehmen kann kein Lackmustest für die Anstellung einer Hebamme oder eines Krankenpflegers sein. Eine Hebamme ist verantwortlich für die Pflege der Mutter und des Kindes vor, während und nach der Geburt", betonte Grimmarks Anwältin Ruth Nordström zu dem Fall.

Unterstützung erhielt die Hebamme auch von Menschenrechtsaktivisten: Das schwedische Anti-Diskriminierungsgesetz schreibe Arbeitgebern vor, die Rechte und Chancen ihrer Angestellten im Berufsleben zu wahren, unabhängig von deren Religion oder Weltanschauung, rief etwa die Präsidentin der Scandinavian Human Rights Lawyers in Erinnerung.

"Opt-out" sicherstellen

Die Wiener Ethikerin Kummer verwies auf die Vorgeschichte der Causa: "Wenn Töten als medizinische Versorgungsleistung umdefiniert wird, darf man sich nicht wundern, dass es beim Personal zu Gewissenskonflikten kommt", so die IMABE-Geschäftsführerin in ihrer Stellungnahme. Ein liberal-demokratischer Staat tue gut daran, die Menschenrechte zu achten und seinen Bürgern in diesen Fällen eine Opt-Out-Möglichkeit aus Gewissensgründen zu gewährleisten. Dies müsse geschehen ohne Bevormundung oder nachträgliche Bestrafung durch quasi ein Berufsverbot, wie dies nun in Schweden passiert sei.

Auch bei Fragen am Lebensende spiele laut Kummer die Aushöhlung des Gewissensvorbehalts eine Rolle. So sind etwa in der kanadischen Provinz Ontario Ärzte von ihrem Berufsverband CSPO bereits angewiesen, Suizidwillige an Kollegen weiterzuvermitteln, wenn sie selbst aus Gewissensgründen keine Tötung auf Verlangen oder assistierten Suizid durchführen wollen. Eine Klage dagegen will nun die Plattform "Coalition for HealthCARE and Conscience" einbringen, der 5.000 kanadische Ärzte und 110 medizinische Einrichtungen angehören. Die Weisung sei nicht verfassungskonform und untergrabe die Gewissensfreiheit der Ärzte, so die Begründung. Immer mehr Einschränkungen der Gewissensfreiheit in der Medizin sind Kummer zufolge auch in Belgien und Großbritannien zu beobachten.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Ferber Thomas 12. Mai 2017 
 

Reichtum ist Armut!

Gerade wurde in D wieder verkündet, dass erneut ein Rekord an Steuereinnahmen erzielt wird. Was für ein Reichtum.

Gleichzeitig werden immer mehr Kinder abgetrieben, was für eine Armut!

Was für ein Armutszeugnis!!!!!!!


4
 
 Ferber Thomas 12. Mai 2017 
 

NS Diktatur reloaded

Abtreibung ist MORD!!!

Genau wie die "Firma" der Nazi's damals menschunwürdiges Leben durch Ihre "Angestellten" vernichten lies, tut es auch Schweden, Deutschland, .....

Nur dass wir noch schlimmer sind als die Nazi's - wir ermorden die Allerschwächsten und stellen dies noch als Menschenrecht dar.

Die nächsten Schritte (Recht auf Assistenz beim Suizid, Recht auf Designerbaby's, Recht auf Leihmutterschaft, ...)werden von den Regierungen bereits eingeleitet. und als

Kämpft in D dagegen an und setzt ein Zeichen am kommenden Sonntag bei der Landtagswahl in NRW.

Wählt die Deutsche Zentrumspartei (ZENTRUM) und engagiert Euch in dieser Partei. www.zentrumspartei.de

In Rheinland-Pfalz könnt Ihr direkt mit mir Kontakt aufnehmen unter [email protected]

Wer nichts aktiv gegen die Ermordung der Kinder unternimmt, muss dies vor Gott zu gegebener Zeit verantworten.


3
 
 Dismas 11. Mai 2017 

Das sind die modernen Diktaturen

Im Deckmäntelchen eines "Rechtsstaates" fördern sie die massenweise Tötung ungeborener Kinder.
Sie unterdrücken das Gewissen der Menschen, die dabei nicht mitmachen.--
In was für einer materialistischen, gottlosen Welt leben wir? Äußerlich herrschen (noch) Frieden und Wohlstand in unseren "westl.Staaten", aber die Wirklichkeit ist vergangen geglaubten barbarischen Diktaturen näher, als die meisten Menschen sich vorstellen können.- Es läuft im "Stillen" ab....während die Menschen nur an Karriere, Vergnügen, Fussball, Reisen,neue Autos usw. denken...


6
 
 Ehrmann 11. Mai 2017 

In A ist der Zwang gesetzlich verboten und wird massiv ausgeübt!!

Da ist kein Unterschied: die Entlassung droht, die Unmöglichkeit einer Facharztausbildung - aber niemend klagt gerichtlich ein, was gesetzlich verboten ist, ja, Krankenhäuser werden verpflichtet - wo ist da der Unterschied?-In Schweden eird die Öffentlichkeit zu Hilfe gerufen, wie jetzt - in Österreich alles unter der Hand berichtet, unter Schweigebitten, da auch für den Berichter Konsequenzen drohen, gefürdhtet werden müssen - DAS ist der Unterschied.


6
 
 Xaverflo 11. Mai 2017 
 

Zitat: "Der Arbeitgeber habe das Recht, zu verlangen, dass alle Hebammen alle ihre Pflichten erfüllen können, einschließlich Abtreibungen, begründeten sie."
Was für ein Rechtsstaat ist das, in dem die Interessen des Arbeitgebers über die Gewissensfreiheit einer Hebamme gestellt werden, die sich voll und ganz dem Schutz menschlichen Lebens verpflichtet fühlt, dem Leben der Mutter und ihres Kindes? Wenn Richter beginnen so zu urteilen, dann brechen wieder ganz finstere Zeiten an. Aber Gott ist der mächtigste Anwalt der Schwachen, das wird sich am Ende zeigen.


9
 

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