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Indischer Bundesgerichtshof bestätigt 'Bekehrungsgesetz'

14. September 2003 in Chronik, keine Lesermeinung
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Christenrat empört: Religionsgesetze werden nur gegen Christen angewandt


Neu Delhi (kath.net/idea)
Der indische Bundesgerichtshof in Neu Delhi hat die in manchen Bundesstaaten eingeführten Gesetze, die den Religionswechsel stark einschränken, für verfassungsgemäß erklärt. So müssen beispielsweise im ostindischen Bundesstaat Orissa Inder, die sich zum Christentum bekehren, ihren Religionswechsel von den Behörden genehmigen lassen. Vertreter des Indischen Christenrates hatten gegen das Religionsgesetz geklagt, nachdem im vorigen Jahr mehr als 100 Christen zwangsweise zum Hinduismus „zurückbekehrt“ worden waren. Der Präsident des Indischen Christenrates für Orissa, P. R. Parichha, zeigte sich gegenüber der ökumenischen Nachrichtenagentur ENI (Genf) „sehr enttäuscht“ von dem Urteil. Diese Religionsgesetze würden nur gegen Christen angewandt. „Fundamentalistische Hindus können tun was sie wollen.“ Von den über einer Milliarde Indern sind 79,8 Prozent Hindus, 12,5 Prozent Moslems, 2,4 Prozent Christen, der Rest gehört anderen Religionen an.



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