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Veranstalter von 'Marsch für das Leben' Wien ziehen vor Gericht

27. Mai 2017 in Österreich, 2 Lesermeinungen
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Marsch für das Leben Wien 2016 war von der Landespolizeidirektion kurzfristig auf eine Standveranstaltung verkürzt worden - Veranstalter sehen Angriff aufs Demonstrationsrecht


Wien (kath.net) Am 17. Dezember 2016 hätte der friedliche „Marsch fürs Leben“ durch die Wiener Innenstadt führen sollen. „Wir hatten drei verschiedene Routen ordnungsgemäß angemeldet, um öffentlich für bessere Unterstützungsangebote für Frauen im Schwangerschaftskonflikt einzutreten und Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch zu fordern“, erklärt Myroslava Mashkarynets, Pressesprecherin der Jugend für das Leben. „Allerdings wurden alle Routen wegen angeblicher ´Überfüllung der Innenstadt in der Adventszeit´ kurzfristig verboten“. Eine weitere Alternativroute sei von der Polizei ebenfalls untersagt worden, sodass aus dem Marsch kurzfristig eine Standkundgebung auf engstem Raum wurde, kritisiert Mashkarynets: „Der Charakter unseres Marsches ging verloren und auch die Reichweite unserer Botschaft hat sehr darunter gelitten!“ Das gab die Jugend für das Leben in einer Presseaussendung bekannt. Bei der Gerichtsverhandlung am 30. Mai im Wiener Landesverwaltungsgericht werde man geschlossen für das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit kämpfen, kündigt Mashkarynets an.


Untersagt wegen „ungemütlichem“ Tabuthema?

Die Jugend für das Leben betont, dass die Begründung‚Überfüllung der Innenstadt‘ unglaubwürdig sei, da am selben Tag in der Wiener Innenstadt die Demo der „Islamischen Föderation in Wien“ und die „Kurdendemo“ stattfinden durften, Veranstaltungen, bei denen es in der Vergangenheit schon öfters zu Ausschreitungen gekommen sei.

Mashkarynets: „Während solch gefährliche Demos stattfinden dürfen, wird ein friedlicher Marsch, bei dem viele Jugendliche und Familien mit Kindern teilnehmen, zur selben Zeit und fast am gleichen Ort verboten?“ Für die Veranstalter hätte sich sofort die Frage nach dem wirklichen Grund der Absage gestellt, erklärt Mashkarynets. „War etwa die Thematik des Marsches der eigentliche Grund? Wenn ja, wäre das eine massive Verletzung des Demonstrationsrechtes“, unterstreicht Mashkarynets und fügt hinzu: „Den größten Schaden tragen betroffene Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die jetzt schon unter der Tabuisierung der Thematik leiden.“

Nachdem im vergangenen Dezember der „Marsch fürs Leben“ in der Wiener Innenstadt kurzfristig und ohne nachvollziehbare Gründe von der Landespolizeidirektion (=LPD) untersagt wurde, hat der Veranstalter Jugend für das Leben Beschwerde erhoben und zieht nun vor das Landesverwaltungsgericht Wien. Kommenden Dienstag, den 30 Mai 2017, findet die öffentliche Verhandlung in der Muthgasse 62 in Wien statt.

Weiterer kath.net-Artikel zum Thema: Wien: "Marsch fürs Leben" will Abtreibung unnötig machen


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Lesermeinungen

  29. Mai 2017 
 

der Prozess

wird kaum zu gewinnen sein offenbar wurde der Zug zu spät angemeldet es ist gesetzliche Praxis daß die Anmeldung in chronologischer Reihenfolge behandelt werden jeme die dann als Letzte eingereicht wurde wird dann untersagt,wenn nicht alle Demonstrationen genehmigt werden können
viele melden unmittelbar nach einer Demonstration unmittelbar die nächste an selbst wenn diese erst im nächsten Jahr ist
es geht leider aus dem Artikel nicht hervor wann die Demonstration angemeldet wurde das ist das Entscheidende


0
 
 antony 27. Mai 2017 

Wurde in Berlin eigentlich schonmal Anzeige gegen die Störer erstattet?

Wegen Störung einer nichtverbotenen Versammlung (§21 VersG - bis zu 3 Jahren Haftstrafe) oder, beim Abschlussgottesdienst, Störung der Religionsausübung (§167 StGB, ebenfalls bis 3 Jahre Haftstrafe)?


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