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| ![]() Guido Horst: Das faktische Schisma verfestigt sich12. Juni 2017 in Weltkirche, 14 Lesermeinungen Horst schreibt in der Tagespost, dass die Kommunionzulassung für wiederverheiratete Geschiedene in Polen sehr anders gehandhabt werde als in Deutschland, dies sei eine ungewöhnliche Situation für die katholische Weltkirche. Würzburg (kath.net) Zivil wiederverheiratete Katholiken, die etwa östlich der Lausitzer Neiße leben, könnten sich nur ein paar hundert Meter westlich des Grenzflusses zum Beispiel in Görlitz einen deutschen Pfarrer suchen können, der sie zum Sakramentenempfang führt. Während dagegen Wiederverheiratete, die westlich der Neiße zur Kommunion gehen dürfen, ein paar hundert Meter östlich der Neiße dasselbe in einer polnischen Kirche nicht mehr tun dürfen. Dies sei eine ungewöhnliche Situation für die katholische Weltkirche. Dies schreibt Guido Horst in seinem Kommentar in der Würzburger Tagespost. Die Deutsche Bischofskonferenz und nun auch die Polnische Bischofskonferenz hatten zuvor ihre Leitlinien zum Umgang mit zivilrechtlich wiederverheirateten katholischen Gläubigen erläutert. Horst weist darauf hin, dass deshalb manche von einem faktischen Schisma sprächen. Die unterschiedliche Praxis der Eucharistiezulassung betreffe aber nicht nur Deutschland und Polen. Vielmehr teile auch die Mehrheit der afrikanischen Bischöfe die Einschätzung der polnischen Bischöfe. Andere Ortskirchen, etwa die deutsche, folgen dem Papst, der im postsynodalen Schreiben Amoris laetitia die Tür für Einzelfalllösungen tatsächlich geöffnet habe. Seit diesem postsynodalen Schreiben spricht der Weltepiskopat nicht mehr mit einer Zunge, schließt Horst. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKirche
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