![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Franziskus beruft Abtreibungsbefürworter an Akademie für das Leben14. Juni 2017 in Weltkirche, 63 Lesermeinungen Abtreibung sollte bis zu 18 Wochen nach der Empfängnis legal sein. Erst dann seien Gehirntätigkeit und damit Bewusstsein nachweisbar, sagt Nigel Biggar. Rom (kath.net/LSN/jg) Biggar ist Professor für Moral- und Pastoraltheologie an der Universität Oxford und leitet deren Zentrum für Theologie, Ethik und das öffentliche Leben. Er ist außerdem Kanoniker an der Christ Church Cathedral. In einem Dialogforum mit dem australischen Ethiker Peter Singer sagte Biggar im Jahr 2011, ein ungeborenes Baby sei nicht dasselbe wie ein Erwachsener oder ein voll entwickelter Mensch. Es sei daher auch anders zu behandeln. Er würde die Grenze für Abtreibungen bei 18 Wochen nach der Empfängnis ansetzen. Dies sei der früheste Zeitpunkt, zu dem Gehirntätigkeit und damit Bewusstsein nachgewiesen werden könne, sagte Biggar. Ein Jahr später sagte er bei einer Rede an der Mayo Klinik in Minnesota, Abtreibung sei nicht in jedem Fall Mord. Auf eine diesbezügliche Anfrage von LifeSiteNews antwortete Biggar, er habe eine Meinung zur Abtreibung, dies sei aber kein Thema, über das er lange nachgedacht hätte. Er vermute, er sei wegen seiner Arbeiten über Euthanasie und assistiertem Selbstmord an die Päpstliche Akademie für das Leben berufen worden. Bei diesen Themen würden seine Schlussfolgerungen mit der Lehre der katholischen Kirche übereinstimmen, schreibt Biggar. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuVatikan
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |