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UNO-Experte für Vorrang von ‚LGBTI-Rechten’ vor Religionsfreiheit

21. Juni 2017 in Chronik, 5 Lesermeinungen
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Maßnahmen gegen die Diskriminierung von LGBTI-Personen müssten alle Phasen des Lebens betreffen, vom Elternhaus über das Bildungssystem bis zur Arbeitswelt und darüber hinaus, sagt Vitit Muntarbhorn.


New York City (kath.net/C-Fam/jg)
Vitit Muntarbhorn (64), der Unabhängige Experte der Vereinten Nationen für Gewalt und Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und Gender-Identität, ist der Ansicht, so genannte „LGBTI-Rechte“ hätten Vorrang vor der Religionsfreiheit.

Der thailändische Jurist legte im Juni vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen seinen ersten Bericht vor. Darin betonte er, „Schwulen- und Transgender-Rechte“ würden auf internationalem Recht beruhen. In einer Anfragebeantwortung vor einigen Monaten hatte er behauptet, er habe kein Mandat, um neue Rechte für bestimmte Gruppen einzufordern.


Genau hier würde die Kritik an seiner 2016 geschaffenen Position ansetzen, schreibt Stefano Gennarini für C-Fam. Die UNO-Verträge würden die Rechte aller Menschen schützen. Kein einziger würde Rechte in Bezug auf bestimmtes sexuelles Verhalten oder sexuelle Präferenzen kennen. Ebenso wenig gebe es in den Verträgen ein Recht für Individuen, ihre Identität unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht neu zu definieren, betont Gennarini.

In seinem Bericht vor dem Menschenrechtsrat wiederholte Muntarbhorn seine breit angelegte Agenda. Maßnahmen gegen die Diskriminierung würden nicht nur soziale Akzeptanz oder Gewalt betreffen, sondern betreffe alle Phasen des Lebens, beginnend mit dem Elternhaus, dem Bildungssystem, dem Arbeitsplatz und darüber hinaus, sagte er.

Gennarini befürchtet, dass Muntarbhorn seine Aufgabe auch darin sehe, so genannte „LGBTI-Rechte“ gegen religiöse Vorbehalte durchzusetzen. „Wir respektieren Vielfalt“, antwortete Muntarbhorn auf eine Frage zur Religionsfreiheit. Doch diese gelte im Rahmen des internationalen Rechts, fügte er hinzu. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Menschenrechtskonferenz in Wien 1993. Nach Muntarbhorns Auffassung habe Konferenz einen Vorrang der Menschenrechte vor der Religion und der Kultur festgestellt. Länder, die aus religiösen Gründen die LGBT-Agenda ablehnen würden, seien „maßvoll und gerecht“ zu behandeln, doch seien „internationale Standards“ zu berücksichtigen.


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