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| ![]() UNO-Experte für Vorrang von LGBTI-Rechten vor Religionsfreiheit21. Juni 2017 in Chronik, 5 Lesermeinungen Maßnahmen gegen die Diskriminierung von LGBTI-Personen müssten alle Phasen des Lebens betreffen, vom Elternhaus über das Bildungssystem bis zur Arbeitswelt und darüber hinaus, sagt Vitit Muntarbhorn. New York City (kath.net/C-Fam/jg) Der thailändische Jurist legte im Juni vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen seinen ersten Bericht vor. Darin betonte er, Schwulen- und Transgender-Rechte würden auf internationalem Recht beruhen. In einer Anfragebeantwortung vor einigen Monaten hatte er behauptet, er habe kein Mandat, um neue Rechte für bestimmte Gruppen einzufordern. Genau hier würde die Kritik an seiner 2016 geschaffenen Position ansetzen, schreibt Stefano Gennarini für C-Fam. Die UNO-Verträge würden die Rechte aller Menschen schützen. Kein einziger würde Rechte in Bezug auf bestimmtes sexuelles Verhalten oder sexuelle Präferenzen kennen. Ebenso wenig gebe es in den Verträgen ein Recht für Individuen, ihre Identität unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht neu zu definieren, betont Gennarini. In seinem Bericht vor dem Menschenrechtsrat wiederholte Muntarbhorn seine breit angelegte Agenda. Maßnahmen gegen die Diskriminierung würden nicht nur soziale Akzeptanz oder Gewalt betreffen, sondern betreffe alle Phasen des Lebens, beginnend mit dem Elternhaus, dem Bildungssystem, dem Arbeitsplatz und darüber hinaus, sagte er. Gennarini befürchtet, dass Muntarbhorn seine Aufgabe auch darin sehe, so genannte LGBTI-Rechte gegen religiöse Vorbehalte durchzusetzen. Wir respektieren Vielfalt, antwortete Muntarbhorn auf eine Frage zur Religionsfreiheit. Doch diese gelte im Rahmen des internationalen Rechts, fügte er hinzu. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Menschenrechtskonferenz in Wien 1993. Nach Muntarbhorns Auffassung habe Konferenz einen Vorrang der Menschenrechte vor der Religion und der Kultur festgestellt. Länder, die aus religiösen Gründen die LGBT-Agenda ablehnen würden, seien maßvoll und gerecht zu behandeln, doch seien internationale Standards zu berücksichtigen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuReligionsfreiheit
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