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| ![]() Der Staat und das Recht auf ein Kind3. Juli 2017 in Kommentar, 10 Lesermeinungen Wenn man sich weltweit umschaut, ist die Organisation von Wunschkindern durch Leihmutterschaft, Samenbanken, Designerbabies, etc. bis hin zu entsetzlichen Formen des Kinderhandels ein Milliardengeschäft geworden. Gastkommentar von Bernhard Meuser Augsburg (kath.net) Ein Staat muss immer zwei Dinge im Auge haben: das Gemeinwohl und die Gerechtigkeit. Dem Gemeinwohl dient er, wenn er günstige Rahmenbedingungen schafft, damit die Menschen sich fortpflanzen. Der Gerechtigkeit dient er, wenn er der einzelnen Person gerecht wird, wobei es zu notwendigerweise zu Konflikten kommt, denn unterschiedliche Personen haben unterschiedliche Interessen. Logischerweise muss der schützende Staat immer zunächst den schützen, der am schwächsten und damit am schutzlosesten ist. Das ist in diesem Fall das Kind. Der Staat muss also vom Kind her denken und nicht von denen, die glauben, ein "Recht auf das Kind" zu haben Jeder Mensch hat zuerst einmal ein Recht auf sich (wenn wir Gott einmal außen vor lassen), dann erst ein bedingtes Recht in Hinsicht auf andere. Eltern haben niemals ein absolutes Recht über ihre Kinder. Sie haben das Recht (und gleichermaßen die Pflicht) es zur Welt zu bringen und zu erziehen. Wenn man vom Kind her denkt, ist es unethisch, ein Kind in die Welt zu setzen und im gleichen Augenblick den Vater oder die Mutter aus dem Spiel zu nehmen, etwa weil man Single ist und ein Kind haben möchte. Oder weil man lesbisch ist und Männer nicht beteiligen möchte. Das Kind und das lässt sich naturrechtlich absolut klar begründen hat ein Recht auf seinen leiblichen Vater und seine leibliche Mutter. Dies zu favorisieren, weil es der Natur des Menschen entspricht, gibt es die glückliche und weise Formulierung des Grundgesetzes. Wenn der Staat nun meint, man müsse auch homosexuellen Lebensgemeinschaften die g e n e r e l l e Möglichkeit zur Adoption eröffnen - wir reden hier nicht vom Einzelfall, in dem es durchaus gerecht und richtig ist, dass hier ein Kind adoptiert wird dann verletzt er das Grundgesetz, weil er dem Kind nicht mehr gerecht wir, das ein grundsätzliches Recht auf seinen leiblichen Vater und seine leibliche Mutter hat. Dabei muss der Staat zunächst einmal vom Ideal einer gelungenen Familie ausgehen, ja sogar das Gelingen möglichst vieler idealer Konstellationen aktiv fördern, bevor er sich in einer hierarchischen Reihenfolge den Substituten zuwendet. Substitute müssen ihrer Eigenart entsprechend auch gefördert werden, aber sie dürfen niemals dem Ideal der klassischen Familie gleichgestellt werden. Noch schlimmer wäre es, wenn der Staat aus welchen Gründen auch immer Substitute aktiv fördert. Wenn man sich weltweit umschaut, ist die "Organisation" von Wunschkindern durch Leihmutterschaft, Samenbanken, Designerbabies, etc. bis hin zu entsetzlichen Formen des Kinderhandels ein Milliardengeschäft geworden. Warum ist dies so? Weil es ein neues Dogma gibt, das ausnahmsweise einmal nicht die Katholische Kirche erfunden hat: ICH HABE EIN RECHT AUF EIN KIND. Dieses Dogma ist die logische Fortsetzung der ebenso unsinnigen wie inhumanen Parole MEIN BAUCH GEHÖRT MIR. Eben nicht. In beiden Fälle handelt es sich um Häresien der Vernunft, wenn man es genau durchdenkt: teuflische Häresien. Bernhard Meuser ist Theologe, Autor und Initiator des YOUCAT-Projektes kath.net-Buchtipp: Bestellmöglichkeiten bei unseren Partnern: Link zum kathShop Buchhandlung Christlicher Medienversand Christoph Hurnaus, Linz: Youcat - Jugendkatechismus der katholischen Kirche, Bernhard Meuser - Bibel TV das Gespräch SPEZIAL Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuStaat | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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