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‚Introibo ad altare Dei’ – Zehn Jahre ‚Summorum Pontificum’

7. Juli 2017 in Aktuelles, 21 Lesermeinungen
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Benedikt XVI. – Licht des Glaubens: ‚nihil Operi Dei praeponatur – man soll dem Gottesdienst nichts vorziehen’. Das große Geschenk Benedikts XVI. an die Kirche – Möglichkeit wahrer Erneuerung. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) 7. Juli 2007: nach einer langen Zeit des auch aufgeregten Wartens war es da: das Motu proprio „Summorum Pontificum“ über „den Gebrauch der Römischen Liturgie in der Gestalt vor der Reform von 1970“. „Die Sorge der Päpste ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt, ‚zum Lob und Ruhm Seines Namens’ und ‚zum Segen für Seine ganze heilige Kirche’“ – bereits der erste Absatz des Gesetzestextes machte deutlich, was das eigentliche Anliegen, die „Sorge“ des Papstes ist: der würdige Kult. Nach Jahrzehnten des diskriminierenden Kampfes gegen „die alte Messe“ (über die Gründe dieses Kampfes und der ikonoklastischen Aggression nachzudenken, wäre ein eigenes Kapitel. Ein weiteres Kapitel wäre eine Analyse des „sprungbereiten Hasses“, der dem Papst aufgrund dieses Motu proprio entgegenwallte) stellte Benedikt XVI. fest: „demgemäß ist es erlaubt, das Messopfer nach der vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgierten und niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Messbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern“.

Mit der Neuschaffung des Begriffs „außerordentliche Form des einen Römischen Ritus“ wies der Papst den Weg: weg von ideologischen Grabenkämpfen hin zu einer vertiefenden Reflexion und zu einem fundierten liturgischen Tun. In seinem Begleitschreiben zum Motu proprio brachte Benedikt XVI. sogar die Hoffnung zum Ausdruck, dass sich beide Formen des Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten können (eine Hoffnung, die de facto enttäuscht wurde, wie viele andere auch).

Im Lauf der nachfolgenden Jahre wurde deutlich, dass „der alte Ritus“ vor allem auch für junge Menschen zu ihrer Heimat in der Kirche wurde, die das „von früher“ nicht kannten (was vielleicht auch Benedikt XVI. nicht in diesem Ausmaß vorhergesehen hatte, schrieb er doch in seinem Brief an die Bischöfe: „Viele Menschen, die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen vertrauten Gestalt der heiligen Liturgie, zumal das neue Missale vielerorts nicht seiner Ordnung getreu gefeiert, sondern geradezu als eine Ermächtigung oder gar als Verpflichtung zur ‚Kreativität’ aufgefasst wurde, die oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie führte“).

Die außerordentliche Form des einen Römischen Ritus oder, wie es besser heißt, des „Gregorianischen Ritus“ ist nichts für rückwärtsgewandte Nostalgiker, was nur ahnungslose und desinteressierte „Beobachter“ von außen annehmen und dann für ihre Politpolemik ausnutzen können. Er ist vielmehr jene geistliche und kirchliche Heimat, wo das Wort aus der Regel des heiligen Benedikts gilt: „nihil Operi Dei praeponatur – man soll dem Gottesdienst nichts vorziehen“. Kurz: es geht um den Primat Gottes in der Liturgie, der aufgrund der vielen belehrenden und moralisierenden Worte und der angeblichen Notwendigkeit einer „Kreativität“ ins Abseits abzurutschen droht.

Die Krise der Kirche ist eine Krise des Glaubens, eines Glaubens im Raum der Gottesfinsternis, der den absoluten Vorrang Gottes in der Liturgie und somit in der Welt verloren hat. Somit wird das große Grundanliegen Benedikts XVI. deutlich. Eine wahre Erneuerung der Kirche und des Glaubens der Kirche kann nicht Ergebnis eines pseudoreformierenden Tuns des Menschen sein, das gerade die Armut dieses Menschen in den Mittelpunkt eines liturgischen Vollzugs stellt. Die wesentliche Bedingung für die Erneuerung des Glaubens besteht nicht in Wortschwallen, sondern in der wahren Erneuerung der Liturgie.

„Summorum Pontificum“ bildet einen großen Schritt hin zu dieser Erneuerung im authentischen Wachstum, im Geist der wahren Tradition der Kirche, denn für Benedikt XVI. gibt es „keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben.“


Nachdem am 13. März 2013 die Modernisten und selbsterklärten „Progressiven“ mit einem Schlag aus ihrem Winterschlaf erwacht waren und sich nun als die neuen Papisten erkannten, stellt sich die Frage, ob und wie die von Benedikt XVI. intendierte liturgische Erneuerung weiter Frucht trägt und tragen wird. Sie wird es, trotz aller irrationaler Aggressivität derer, die meinen, nun „die Stärkeren“ zu sein und somit rücksichtslos ihre Macht ausüben zu können. Die wahre Reform der Liturgie, des Glaubens und die Überwindung der Krise der Kirche können sich nur im Horizont der Wahrheit vollziehen. Show-Effekte, Slogans und weltgefällige Reden mögen für den Augenblick beeindrucken, doch sind sie vergänglich und lassen dann die wahren Absichten der jeweiligen Akteure erkennen.

Das Vermächtnis und das Geschenk Benedikts XVI. an die Kirche dagegen ist im Urgestein des Glaubens, der Tradition und der Lehre verwurzelt: keine Beschneidung auf persönliche Befindlichkeiten oder einen Willen zur Macht, denn: „soli Deo gloria“.


Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des apostolischen Schreibens „Motu Proprio data“ Summorum Pontificum über die römische Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform; 7. Juli 2007:

Liebe Brüder im Bischofsamt,

hoffnungsvoll und mit großem Vertrauen lege ich den Text eines neuen als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreibens über den Gebrauch der römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform in Eure Hände, die Hände der Hirten. Das Dokument ist Frucht langen Nachdenkens, vielfacher Beratungen und des Gebetes.

Nachrichten und Beurteilungen, die ohne ausreichende Kenntnis vorgenommen wurden, haben in nicht geringem Maße Verwirrung gestiftet. Es gibt sehr unterschiedliche Reaktionen, die von freudiger Aufnahme bis zu harter Opposition reichen und die sich auf ein Vorhaben beziehen, dessen Inhalt in Wirklichkeit nicht bekannt war.

Dem Dokument standen näherhin zwei Befürchtungen entgegen, auf die ich in diesem Brief etwas näher eingehen möchte.

An erster Stelle steht die Furcht, hier werde die Autorität des II. Vatikanischen Konzils angetastet und eine seiner wesentlichen Entscheidungen – die liturgische Reform – in Frage gestellt. Diese Befürchtung ist unbegründet. Dazu ist zunächst zu sagen, daß selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale die normale Form – die Forma ordinaria – der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt. Die letzte dem Konzil vorausgehende Fassung des Missale Romanum, die unter der Autorität von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlicht und während des Konzils benützt wurde, kann demgegenüber als Forma extraordinaria der liturgischen Feier Verwendung finden. Es ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen des Römischen Meßbuchs als von „zwei Riten“ zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus.

Was nun die Verwendung des Meßbuchs von 1962 als Forma extraordinaria der Meßliturgie angeht, so möchte ich darauf aufmerksam machen, daß dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde und insofern im Prinzip immer zugelassen blieb. Im Augenblick der Einführung des neuen Meßbuchs schien es nicht notwendig, eigene Normen für den möglichen Gebrauch des bisherigen Missale zu erlassen. Man ging wohl davon aus, daß es sich um wenige Einzelfälle handeln würde, die fallweise am jeweiligen Ort zu lösen seien. Dann zeigte sich aber bald, daß vor allem in Ländern, in denen die Liturgische Bewegung vielen Menschen eine bedeutende liturgische Bildung und eine tiefe innere Vertrautheit mit der bisherigen Form der liturgischen Feier geschenkt hatte, nicht wenige stark an diesem ihnen von Kindheit auf liebgewordenen Gebrauch des Römischen Ritus hingen. Wir wissen alle, daß in der von Erzbischof Lefebvre angeführten Bewegung das Stehen zum alten Missale zum äußeren Kennzeichen wurde; die Gründe für die sich hier anbahnende Spaltung reichten freilich viel tiefer. Viele Menschen, die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen vertrauten Gestalt der heiligen Liturgie, zumal das neue Missale vielerorts nicht seiner Ordnung getreu gefeiert, sondern geradezu als eine Ermächtigung oder gar als Verpflichtung zur „Kreativität“ aufgefaßt wurde, die oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie führte. Ich spreche aus Erfahrung, da ich diese Phase in all ihren Erwartungen und Verwirrungen miterlebt habe. Und ich habe gesehen, wie tief Menschen, die ganz im Glauben der Kirche verwurzelt waren, durch die eigenmächtigen Entstellungen der Liturgie verletzt wurden.

So sah sich Papst Johannes Paul II. veranlaßt, mit dem Motu Proprio „Ecclesia Dei“ vom 2. Juli 1988 eine Rahmennorm für den Gebrauch des Missale von 1962 zu erlassen, die freilich keine Einzelbestimmungen enthielt, sondern grundsätzlich an den Großmut der Bischöfe gegenüber den „gerechtfertigten Wünschen“ derjenigen Gläubigen appellierte, die um diesen Usus des Römischen Ritus baten. Der Papst hatte damals besonders auch der „Priester-Bruderschaft des heiligen Pius X. “ helfen wollen, wieder die volle Einheit mit dem Nachfolger Petri zu finden, und hatte so eine immer schmerzlicher empfundene Wunde in der Kirche zu heilen versucht. Diese Versöhnung ist bislang leider nicht geglückt, aber eine Reihe von Gemeinschaften machten dankbar von den Möglichkeiten dieses Motu Proprio Gebrauch. Schwierig blieb dagegen die Frage der Verwendung des Missale von 1962 außerhalb dieser Gruppierungen, wofür genaue rechtliche Formen fehlten, zumal die Bischöfe dabei häufig fürchteten, die Autorität des Konzils werde hier in Frage gestellt.

Hatte man unmittelbar nach dem Ende des II. Vaticanums annehmen können, das Verlangen nach dem Usus von 1962 beschränke sich auf die ältere Generation, die damit aufgewachsen war, so hat sich inzwischen gezeigt, daß junge Menschen diese liturgische Form entdecken, sich von ihr angezogen fühlen und hier eine ihnen besonders gemäße Form der Begegnung mit dem Mysterium der heiligen Eucharistie finden. So ist ein Bedarf nach klarer rechtlicher Regelung entstanden, der beim Motu Proprio von 1988 noch nicht sichtbar war; diese Normen beabsichtigen, gerade auch die Bischöfe davon zu entlasten, immer wieder neu abwägen zu müssen, wie auf die verschiedenen Situationen zu antworten sei.

Als zweites wurde in den Diskussionen über das erwartete Motu Proprio die Befürchtung geäußert, eine erweiterte Möglichkeit zum Gebrauch des Missale von 1962 werde zu Unruhen oder gar zu Spaltungen in den Gemeinden führen. Auch diese Sorge scheint mir nicht wirklich begründet zu sein. Der Gebrauch des alten Missale setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch einen Zugang zur lateinischen Sprache voraus; das eine wie das andere ist nicht gerade häufig anzutreffen. Schon von diesen konkreten Voraussetzungen her ist es klar, daß das neue Meßbuch nicht nur von der rechtlichen Normierung, sondern auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen Gemeinden her ganz von selbst die Forma ordinaria des Römischen Ritus bleibt.

Es ist wahr, daß es nicht an Übertreibungen und hin und wieder an gesellschaftlichen Aspekten fehlt, die in ungebührender Weise mit der Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen, die sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen. Eure Liebe und pastorale Klugheit wird Anreiz und Leitbild für eine Vervollkommnung sein. Im übrigen können sich beide Formen des Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten: Das alte Meßbuch kann und soll neue Heilige und einige der neuen Präfationen aufnehmen. Die Kommission Ecclesia Dei wird im Kontakt mit den verschiedenen Institutionen die sich dem usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten prüfen. In der Feier der Messe nach dem Missale Pauls VI. kann stärker, als bisher weithin der Fall ist, jene Sakralität erscheinen, die viele Menschen zum alten Usus hinzieht. Die sicherste Gewähr dafür, daß das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird, besteht im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der seinen spirituellen Reichtum und seine theologische Tiefe sichtbar werden läßt.

Damit bin ich bei dem positiven Grund angelangt, der mich veranlaßt hat, mit diesem Motu Proprio dasjenige von 1988 fortzuschreiben. Es geht um eine innere Versöhnung in der Kirche. In der Rückschau auf die Spaltungen, die den Leib Christi im Lauf der Jahrhunderte verwundet haben, entsteht immer wieder der Eindruck, daß in den kritischen Momenten, in denen sich die Spaltung anbahnte, von seiten der Verantwortlichen in der Kirche nicht genug getan worden ist, um Versöhnung und Einheit zu erhalten oder neu zu gewinnen; daß Versäumnisse in der Kirche mit schuld daran sind, daß Spaltungen sich verfestigen konnten. Diese Rückschau legt uns heute eine Verpflichtung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen. Mir kommt da ein Wort aus dem zweiten Korintherbrief in den Sinn, wo Paulus den Korinthern sagt: „Unser Mund hat sich für euch aufgetan, Korinther, unser Herz ist weit geworden. In uns ist es nicht zu eng für euch; eng ist es in eurem Herzen. Laßt doch als Antwort darauf … auch euer Herz weit aufgehen! “ (2 Kor 6, 11–13). Paulus sagt das in anderem Zusammenhang, aber sein Anruf kann und soll uns gerade auch in dieser Sache berühren. Machen wir unser Herz weit auf, und lassen wir all dem Raum, wozu der Glaube selbst Raum bietet.

Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben. Um die volle communio zu leben, können die Priester, die den Gemeinschaften des alten Usus zugehören, selbstverständlich die Zelebration nach den neuen liturgischen Büchern im Prinzip nicht ausschließen. Ein völliger Ausschluß wäre nämlich nicht in Übereinstimmung mit der Anerkennung des Wertes und der Heiligkeit des Ritus in seiner erneuerten Form.

Abschließend, liebe Mitbrüder, liegt mir daran zu betonen, daß diese neuen Bestimmungen in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt. In der Tat steht jedem Bischof das Recht zu, in der eigenen Diözese die Liturgie zu ordnen (vgl. Sacrosanctum Concilium, Nr. 22: „Sacrae Liturgiae moderatio ab Ecclesiae auctoritate unice pendet quae quidem est apud Apostolicam Sedem et, ad normam iuris, apud Episcopum“).

Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs weggenommen, dessen Aufgabe in jedem Fall jene bleibt, darüber zu wachen, daß alles friedlich und sachlich geschieht. Sollten Probleme auftreten, die der Pfarrer nicht zu lösen imstande ist, kann der Ordinarius immer eingreifen, jedoch in völliger Übereinstimmung mit den im Motu Proprio festgelegten neuen Bestimmungen.

Außerdem lade ich Euch, liebe Mitbrüder, hiermit ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen Bericht zu erstatten. Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen.

Liebe Brüder, dankbar und zuversichtlich vertraue ich Eurem Hirtenherzen diese Seiten und die Bestimmungen des Motu Proprio an. Seien wir stets eingedenk der Worte des Apostels Paulus, die er an die Ältesten von Ephesus gerichtet hat: „Gebt acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg 20, 28).

Der mächtigen Fürsprache Mariens, der Mutter der Kirche, vertraue ich diese neuen Bestimmungen an und erteile Euch, liebe Mitbrüder, den Pfarrern in Euren Diözesen und allen Priestern, die Eure Mitarbeiter sind, sowie allen Euren Gläubigen von Herzen meinen Apostolischen Segen.

Gegeben zu Sankt Peter, am 7. Juli 2007

BENEDICTUS PP. XVI

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Lesermeinungen

 Christa Dr.ILLERA 13. Juli 2017 
 

a.o.Ritus ad Msgr. Franz Schlegl

Ihr Kommentar"der Besuch ist allerdings nicht besonders zahlreich":In Wien wird die a.o.Form auch von der Priesterbruderschaft St.Petrus(FSSP)in 2 Kirchen zelebriert,Paulaner Kirche(1040)u.Peteru.Paul(1030).Die hl.Messen sind SO u.unter WO s.gut besucht.Wochentags zähle ich(in der Paulanerkirche täglich um 8:00)mindestens 15 bis 25 Pers.u.sonntags sind beide Kirchen voll.Für eine hl.Messe außerhalb des 1.Bezirkes könnten andere Pfarren wochentags nur davon träumen(täglich hl.Messe wo?,u.wenn mit einer Teilnehmerzahl bis 5 Personen.)Die Mitfeier am Sonntag ist hinreißend,es wird mit solcher Begeisterung gesungen,u.nach dem Auszug des Priesters noch bis drei Strophen, und erst dann beginnen einige Gläubige langsam d.Kirche zu verlassen u.andere bleiben(auch wochentags)länger betend in der Kirche(wie früher auch, wie ich mich erinnere).Die Haltung,die Sammlung,die Ehrfurcht vor der Realpräsenz d.Herrn wohnt dieser Liturgie inne! Könnte auch auch in der neuen Form "gelebt" werden!!!


0
 
 christine.klara.mm 8. Juli 2017 
 

fff

In meinem zweiten Kommentar mit ff gezeichnet (ich weiß nicht ob er angekommen ist) habe ich über die OratorianerPfarre in Wien, der ich angehöre, geschrieben.
Die Früchte der Bewahrung der Tradition bei gleichzeitiger Annahme des Novo Ordo sind zu allererst:
Acht Priester, und zwei Anwärter, deren Priesterliche Aufgaben in der ED Wien und im eigenen, jetzt erweitertem, Pfarrgebiet liegen, viele Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und einer Seniorengruppe. Zwei Kloster- und eine Spitalsbetreuung. Immer große Ministrantengruppen (Buben, keine Mädchen. Und niemand ist beleidigt).
Bibelgruppe. Oratoriengruppen im Sinne des Hl. Philip Neri (Oratoriengründung),
und zur Evangelisierung Legio Mariae Gruppen mit deren Patriziergruppen.

Last, not least:
Ewige (24Std.Anbetung in eigener, nur durch Anmeldung zugänglicher Kapelle, seit langer Zeit.
Wichtig: tägliche fixe Beichtstunden und vor allen Hl. Messen.

GOTT HAT ÜBERREICH GEANTWORTET
GELOBT SEI ER, UNSER HERR UND GOTT


7
 
 Zeitzeuge 8. Juli 2017 
 

Ja, an der schöen, blauen Donau würde auch ich gerne leben, ist aber leider nur ein Traum!


2
 
 christine.klara.mm 8. Juli 2017 
 

"Außer" Ordentlicher Ritus

@savanorola spricht von einer möglichen Personalprälatur in der der bis zur Einführung des NO Jahrhunderte lang gepflegte weltweite lateinische Ritus "eingebettet" sein soll, oder werden wird. Mit der Folge einer Andere auschließenden Exklusivität. Das fände ich schade. Msgr. Schlegl versichert zwar, daß mit dem (hoffentlich wirklich?) erscheinenden, veränderten, und neu übersetzten Messformular in deutscher Sprache, die Kelch-Konsekrationsworte endlich richtig sein werden. Das hoffe ich sehr. Denn nur mehr im lateinischen Messformular des "Außer" Ordentlichen Ritus bzw. im lateinischen Messformular des Novo Ordo
findet sich noch der Evangelien-konforme Kelchkonsekrations-Text !!!
Auf der ganzen Welt, in allen anderen Landessprachen, nur nicht im Deutsch-sprachigen Bereich ist der Gehorsam zum bereits Gedruckten ausgerufen gewesen. Die Diskussionen laufen seit Beginn des 2.Jahrtausend. Ich habe selbst den Papst in Mexico den landessprachlich richtigen Text sprechen hören. Es wird Zeit!


1
 
 SCHLEGL 8. Juli 2017 
 

Außerordentliche Ritus

Nach der Entscheidung von Papst Benedikt XVI. habe ich im Ordinariat angefragt, ob ich eine Erlaubnis brauche, wenn eine Messe im außerordentlichen Ritus Von einer Gruppe von mir irgendwo erbeten wird.
Die Antwort hat gelautet "NEIN". Begründung war, ich sei unter dem alten Ritus aufgewachsen und könne noch ordentlich Latein. Abgesehen davon gibt es im Internet eine "Einschulung in der außerordentlichen Ritus", man kann aus nächster Nähe zuschauen, wie diese Liturgie abläuft.
In Wien wird an mehreren Standorten die außerordentliche Messe angeboten, der Besuch ist allerdings nicht besonders zahlreich.
Manche Lateiner, die eine feierliche Liturgie wollen, gehen zu den armenisch katholischen Mechitaristen, oder zu den griechisch katholischen Ukrainern zu uns nach St. Barbara.
Wenn, wie bei uns im Stephansdom, der ordentliche Ritus "ORDENTLICH" und feierlich zelebriert wird, dann kommen die Gläubigen gern.Msgr. Franz Schlegl


6
 
 Zeitzeuge 8. Juli 2017 
 

Dann sollte Grillo ganz zitiert werden und zwar,

"aber (Franziskus) wird das nicht tun, solange Benedikt XVI. lebt"!

Wie gnädig!

Na ja, ich sagte schon, daß in meiner Umgebung alle diesbezüglichen Anträge abgeschmettert wurden und das Nr. 4 der DBK-Richtlinien (im MP nicht vorgesehene Zuständigkeit des Bischofs) lt. dem Rota Mitarbeiter Markus Graulich rechtswidrig sind.

Bzgl. der Meldung von Grillo muss ich irgendwie an die Indianer-Reservate denken.

Das Buch von Prof. Georg May "Die alte und die neue Messe" sollte Pflichtlektüre für alle Bischöfe, Priester und ernsthaft interessierte Gläubige werden, nur wenn man die dort beschriebenen Fakten kennt, kann man eigentlich kompetent mitreden bei diesem Thema!

Nochmals empfehle ich auch die Internetseite (stammt nicht von "bösen Traditionalisten", sonderm vom Liturgiker Don Nicola Bux):

fontescl.com - Fontes commissionis liturgicae!!

Nochmals erinnere ich das Consalvi-Paradoxon und natürlich an Reinhold Schneiders

Allein den Betern kann es noch gelingen!


2
 
 Savanorola 8. Juli 2017 

Beheimatung des Ritus in einer Personalprälatur

Analog zur Beheimatung des Anglikanischen Ritus in einer Personalprälatur denkt Papst Franziskus - so der Liturgiewissenschaftler Grillo - darüber nach, den Außerordentlichen Ritus in einer Personalprälatur zu beheimaten, die für die Mitgliedern der FSSPX gegründet wird. Ein zweiter Schritt wäre dann, dass die Entscheidung welcher Ritus gefeiert wird, nicht mehr in der Hand des einzelnen Priesters liegt.


0
 
 Thomas-Karl 7. Juli 2017 

@antonius25

In der Ausbildung werden die künftigen Priester u. a. darin geschult, sich im Gottesdienst nicht als Veranstalter oder Showmaster zu benehmen. Wenn sie das trotzdem tun, liegt das nicht an der erneuerten liturgischen Ordnung.


3
 
 antonius25 7. Juli 2017 
 

@Chris2:... ad DEUM qui laetificat juventutem meam

So empfinde ich das auch. Der Priester tritt beim Vetus Ordo stellvertretend für die Gemeinde an den Altar. Die gesamte Gemeinde versammelt sich um Gott anzubeten, angeführt vom Priester, der folgerichtig in die gleiche Richtung wie die Gemeinde schaut. Erst bei der Predigt nach der Messe begrüßt der Priester persönlich diejenigen, die darauf Wert legen und auf ihn warten.

Beim Novus Ordo dagegen scheint es beinahe, als würde man zum Priester gehen anstatt zu Gott, wenn er einen so begrüßt. Das war meiner spärlichen Erinnerung nach vor 20 Jahren noch anders, aber es besteht diese Tendenz, den Priester mehr und mehr in eine Showmasterrolle zu drängen, die nicht für alle passt. Gepriesen die Priester, die da widerstehen! Denn wenn die Performance des Showmasters nicht gefällt, bleiben die Besucher aus. Aber wie gesagt: Es ist nur eine Tendenz, und man findet auch Anderes, teilweise der alten Messe sehr Ähnliches.


7
 
 Zeitzeuge 7. Juli 2017 
 

Art. 54 der Liturgiekonstitution, Satz 2, Update - Nachtrag:

auf der Seite von la-croix.com referiert der moderne Liturgiker Andrea Grillo über die mögliche Zukunft (oder auch nicht) bzgl. summorum pontificum, kann man auch googeln und mit "Notübersetzung" von Google lesen.

Titel: Le pape Francois reflechit a l avenir du motu proprio!

Wer möchte, soll das selbst lesen und sich ein Urteil bilden, ich wollte nur den aktuellen Hinweis ohne Kommentar geben!


5
 
 Zeitzeuge 7. Juli 2017 
 

Art. 54 der Liturgiekonstitution, Satz 2

fordert "Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch l a t e i n i s c h miteinander sprechen oder singen können". Das Konzil v. Trient schliesst jeden aus, der behauptet, die Messe dürfe ausschließlich (tantum) in der Volkssprache gehalten werden! DH 1749.

Es würde hier viel zu weit führen, die Tricks und Kniffe der selbsternannten "R"eformer zu beschreiben, denen wir die heutigen liturg. Verhältnisse zu "verdanken" haben!
Viel präziser als hier möglich informiert:

Msgr. Prof.Dr. Georg May:
Die alte und die neue Messe.

Eine Internetseite hierzu mit sehr ausführlichen Infos:

fontescl.com


Wie ich hier bereits sagte, ist in meiner näheren Umgebung keine lateinische Messe ,sowohl in der o. Form als auch i.d. ao. Form sucht man hier dergleichen vergebens!

Die Ums.des MP für eine Sonntagsmesse in einer Pfarrei wurde bisher verhindert, wir haben ja keine Lobby a.d.Rändern!

Kyrie eleison!


6
 
 Stanley 7. Juli 2017 
 

@Cosmas

Doch, das weiß ich.
Nur wurde die dazugehörende traditionelle lateinische Liturgie offiziell nicht mehr weiter benutzt.
Mit 'Summorum Pontificum'hat sich das geändert.


4
 
 Chris2 7. Juli 2017 
 

... ad DEUM qui laetificat juventutem meam

Welch ein Gegensatz zur Einleitung "Ich begrüße Sie heute recht herzlich zum gemeinsamen Gottesdienst" (oder gar " ...zu unserem gemeinsamen Tun"). Gerade das Stufengebet mit seinem behutsamen Herantasten an den heiligen Ort ist ein wohltuender Kontrast zum Alltag und erinnert auch uns mit den Schuldbekenntnissen des Priesters (!) und der Ministranten daran, dass wir alle Sünder sind und Gott die gebotene Ehrfurcht entgegenbringen sollten: Ein Federstrich. zack. Weg. Praktisch alle Wiederholungen, die in ihrer Dreizahl an die Dreifaltigkeit erinnerten: Weg. Die gemeinsame Sprache der Kirche, die im "Zeitalter der Globalisierung" weltweit Heimat im Gottesdienst geboten hätte: Verdunstet. Und mit ihr der Glaube. Ein Jammer...


16
 
 Chris2 7. Juli 2017 
 

Wie auch immer: Vergelt's Gott an den großen Papa Emeritus

Benedikt XVI., dass er die "Ordentliche Form" unzähliger Jahrhunderte ganz offiziell und uneingeschränkt wieder zugelassen hat. Denn der (teils 'gewaltsam', also unter Berufung auf den Gehorsam, durchgezogene) Kult- und Kulturbruch der Liturgiereform hatte in letzter Konsequenz auch die Glaubwürdigkeit der Kirche erschüttert. Dass Benedikt damit bei vielen Bischöfen auf Granit biss, wird irgendwann deren Problem sein...


12
 
 Thomas-Karl 7. Juli 2017 

@Cosmas

Nicht schon wieder! Die Formel: Latein beibehalten - den Volkssprachen mehr Raum geben war ein Kompromiss. Nachzulesen im Kommentar von J. A. Jungmann (Lexikon f. Theologie und Kirche, 2. Auflage, Ergänzungsband 1). Außderdem verwendet Art. 54 den Ausdruck "in partibus quae ad populum spectant", der - auf Vorschlag des Kirchenrechtlers Manuel Bonet i Muixi eingefügt - bewusst offen formuliert ist. Schließlich betrifft die Liturgie in all ihren Teilen das Volk (vgl. Liturgiekonstitution Art. 26).


1
 
 Ehrmann 7. Juli 2017 

@Cosmas: leider findet sich im Konzilstext ein "Schlupfloch" für die Bischöfe

Zuletzt noch eingefügt, als Ausnahme ...sofern nicht", nach dem Buch von WB Krätzl"im Sprung gehemmt" (damals im Gefolge von Kard.König) absichtlich-womöglich ohne Korrekturmöglichkeit des Papstes - das das völligen Einbrechen der Landessprachen erlaubte. Durch "summorum potificum" wurde zumindest rechtlich hinsictlich des außerordentlichen Rirus dieses Loch gestopft- mit dem vorausschauenden Einwurf,die Bischöfe seien zur Wahrung der Ordnung berufen,"JEDOCH IN VÖLLIGER ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM MOTU PROPRIO".
Wie sich wohl der jetzige Papst verhielte, würde es sich ein dt.Priester erlauben, die bischöflichen Anordnungen in Übereinstimmung mit dem (noch immer geltenden) motu proprio zu ignorieren? Es möge ein Gedankenspiel bleiben.


9
 
 Cosmas 7. Juli 2017 
 

@Stanley

Wenn Sie die Beschlüsse des Vat. II so gut kennen, wissen Sie auch, dass dort die Beibehaltung des Lateinischen in der Liturgie beschlossen wurde.


8
 
 Zeitzeuge 7. Juli 2017 
 

Leitlinie Nr. 4 der deutschen Bischöfe zum MP Summorum-Pontificum

in Bezug auf Zust. der Bischöfe bei größerem Personenkreis auch ausserhalb einer Pfarrei steht im Widerspruch zum MP und damit zum geltenden Recht!
Dieses sagte Prof.Dr. Markus Graulich, römische Rota auf einer liturgischen Tagung in Herzogenrath, wörtlich:

"Diese Leitlinie geht klar über die Norm hinaus und stellt eine Bedingung auf, welche dem Gesetzestext nicht entspricht und daher keinen rechtlichen Bestand hat".

Doch was interessiert schon der Papst und Rom die deutschen Bischöfe, wenn es um konservative Belange "an den Rändern" geht? Anscheinend hört da die Hirtensorge auf!
Ich sagte bereits hier, daß es in meiner näheren Umgebung nicht gelungen ist, eine Hl. Messe sonntags nach dem MP zu feiern. Auch Latein in der o. Form wird nicht angeboten, nur 1x mtl. polnisch, wo ich nichts dagegen habe, aber die Verbannung des Lateins hier ist schon deprimierend!

Stattdessen gibt es hier einen Pfarrer in Jeans u. T-Shirt, Laienpredigt durch eine Frau usw.!

Custos quid de nocte?


13
 
 Mysterium Ineffabile 7. Juli 2017 

@Stanley

Es gäbe viele Geschichten (und Geschichte) zu erzählen, aber all dies hat nichts mit "Summorum Pontificum" zu tun.


8
 
 Stanley 7. Juli 2017 
 

Der eigentliche Grund zum Festhalten am Missale von 1962

... war von Anfang an der Widerstand gegen die Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils und der später daraus hergeleiteten Reformen in der Katholischen Kirche.
1964 gründete sich die UNA VOCE Bewegung, damals noch mit dem Hauptziel der Beibehaltung der lateinischen Zelebrationssprache und der Pflege des Gregorianischen Chorals, ab 1965 gab es die traditionstreuen Kleriker und Laien in der Diözese Campos (Brasilien), ab 1968 etwa gab es die SAKA ('Sammlung glaubenstreuer Katholiken'), der Priester und Laien angehörten.
Erzbischof Lefebvre kam mit seiner Priesterbruderschaft erst viel später dazu - etwa 1974 bis 1976.
Das die Priesterbruderschaft St. Pius X. die Protokolle der Verhandlungen mit dem Vatikan über die Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils bis heute verschweigt, ist meiner Meinung nach nicht tolerierbar - nicht nach all dem, was die Piusbruderschaft in den letzten 4 Jahrzehnten alles öffentlich behauptet und getan hat.


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 antonius25 7. Juli 2017 
 

Passend dazu ein paar Bilder

der zurueckliegenden Woche vom Institut Christus Koenig (Priester- und Diakonweihen):

https://www.facebook.com/icksp/


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