![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Kanada: Mormonen wegen Polygamie schuldig gesprochen26. Juli 2017 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen Der kanadische Mormone Winston Blackmore soll 24 Frauen geheiratet haben, mit ihnen soll er über 145 Kinder haben, sein Freund James Oler soll fünf Frauen haben. Ottawa (kath.net) Der kanadische Mormone Winston Blackmore soll 24 Frauen geheiratet haben, mit ihnen soll er über 145 Kinder haben, sein Freund James Oler soll fünf Frauen haben. Das Oberste Gericht von British Columbia hat beide der Polygamie für schuldig befunden. Das Strafmaß ist noch nicht festgesetzt, es könnten bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden. Der Fall könnte hinsichtlich der Frage der Religionsfreiheit auch für weitere Urteile wegweisend sein. Die beiden Angeklagten sind frühere sogenannte Bischöfe der Fundamentalistischen Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. Diese Sekte hat sich von den eigentlichen Mormonen (Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage) bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts abgespalten. Von dieser Sekte findet man auch im deutschen Sprachraum vereinzelt Werbebroschüren. Die Frage der Polygamie beschäftigte die verschiedenen Zweige der Mormonen von Anfang an, da auch ihr Gründer Joseph Smith (1805-1844) selbst polygam lebte. Er versuchte, dies biblisch zu begründen. Einige Zweige der heutigen Mormonen praktizieren keine Vielehe mehr. Mormonen sind wegen ihrer Sonderlehren für Christen nicht ökumenefähig. Foto: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEhe
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |