Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der alte und künftige römische Ritus
  2. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  3. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  4. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  7. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  8. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  9. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  10. Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  13. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  14. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  15. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'

Rekurs abgelehnt: 'Bete fürs Läbe' am Bettag verboten!

1. September 2017 in Schweiz, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lebensschützer enttäuscht - Verein „Marsch fürs Läbe“ fragt: „Gelten Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Zukunft überhaupt noch und ist der Staat bereit, diese Rechte zu schützen?“


Sachseln (kath.net) Die Durchführung der Veranstaltung „Bäte fürs Läbe“ am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sei angesichts zu erwartender Gegendemonstrationen nicht mit dem kantonalen Ruhetagsgesetz vereinbar. So begründet der Regierungsrat Obwalden die am 31. August 2017 publizierte Entscheidung gegen den Rekurs des Vereins „Marsch fürs Läbe“. Damit steht fest: Der Gebetsmarsch in St. Niklausen und Flüeli-Ranft wird tatsächlich verboten. Die Veranstalter sind enttäuscht von der Entscheidung. Das geben die Verantworlichten des Marsches fürs Läbe soeben in einer Presseaussendung bekannt.

Die Einwohnergemeinden von Kerns und Sachseln hatten die notwendige Bewilligung für die Veranstaltung „Marsch fürs Läbe 2017“ verweigert. Geplant waren eine Gebetszeit in der Kapelle Bethanien, ein Gebetsmarsch von St. Niklausen nach Flüeli-Ranft und ein überkonfessioneller Gottesdienst auf dem Feierplatz in Flüeli, u.a. mit der Beteiligung von Erzbischof Jean-Claude Périsset als offizieller Delegierter der Schweizerischen Bischofskonferenz. Gegen die Verweigerung der Bewilligung legte der Verein Rekurs ein. Nun hat der Regierungsrat die Beschwerde „auch mit Blick auf das im Jubiläumsjahr ‚600 Jahre Niklaus von Flüeʻ am Bettag zu erwartende grosse Pilgeraufkommen im Flüeli-Ranft“ abgelehnt. Die Obwaldener Regierung bestätigt damit die ablehnenden Entscheide der Einwohnergemeinden Kerns und Sachseln.


Dabei hält der Regierungsrat in seinem Entscheid für das Verbot deutlich fest, „dass die Einwohnergemeinderäte nicht davon ausgehen, dass die geplante Veranstaltung ,Bäte fürs Läbeʻ die öffentliche Ordnung und Ruhe stört, sondern das Störpotenzial von der erwarteten Gegendemonstration durch linksautonome Gruppierungen ausgeht.“ Doch gegen diese sieht sich der Regierungsrat nicht imstande, ein Verbot auszusprechen: „Grundsätzlich müsste nach dem Störerprinzip ein Verbot gegen die erwartete Gegenveranstaltung ausgesprochen werden. Da es sich bei der erwarteten Gegenveranstaltung aber um eine spontane Veranstaltung handelt, ist es nicht möglich, ein solches Verbot zu erlassen.“
„Die Entscheidung enttäuscht uns zutiefst“, kommentiert Beatrice Gall, Mediensprecherin des Marsches. „Dass eine Gebetsveranstaltung am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag nicht stattfinden darf wegen etwaiger Störungen einer linksradikalen Minorität, ist ein Armutszeugnis. Gerade dieser Tag sollte doch zum Beten da sein.“

Welchen Stellenwert haben Gewalt- und Störaufrufe in einem Rechtsstaat?

Der Regierungsrat bemerkt in seiner Begründung, dass die Nichterteilung der Bewilligung „nicht als Kniefall vor den Gegendemonstranten verstanden werden“ dürfe. Doch auch wenn als Begründung für das Verbot das Interesse unbeteiligter Pilger angeführt wird, an diesem Ort Besinnung zu suchen, „so muss man sich nach diesem Entscheid grundlegende Fragen stellen: Zum Beispiel was für einen Stellenwert Gewalt- und Störaufrufe in einem Rechtsstaat eigentlich haben dürfen? Und was bedeutet das für die Zukunft? Werden öffentliche Gottesdienste überhaupt noch möglich sein? Gelten Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Zukunft überhaupt noch und ist der Staat bereit, diese Rechte zu schützen?“, so Gall.

Das Organisationskomitee prüft nun ein Weiterziehen des Rekurses an das Obwaldener Verwaltungsgericht. Zudem wurde in einer ausserordentlichen Sitzung am gestrigen Donnerstag beschlossen, getreu dem diesjährigen Motto „Bäte fürs Läbe“ für den 17. September zum Gebet im ganzen Land aufzurufen. Erste Angebote für alternative Gebetsmöglichkeiten werden in Kürze auf der Homepage des Marsches www.marschfuerslaebe.ch veröffentlicht. Jeder soll beten, an jedem Ort, ob in der Natur, in der Familie, einer Gemeinschaft oder in der Kirche! Für das Recht auf Leben – und für unsere Freiheit. Betet, freie Schweizer, betet!

Symbolbild: Meinungsfreiheit in Gefahr


Marsch für´s Läbe 2012 - Zürich Pro-Life



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 girsberg74 2. September 2017 
 

Stimmt also! (?)

Diese Entscheidung ist Wasser auf die Mühlen all derjenigen, die die Schweizer Gesellschaft bislang als eher kleinkariert empfunden haben; doch Obacht beim Geld.


7
 
 Kleine Maus 1. September 2017 
 

Wirklich mehr als traurig.


6
 
 Herbstlicht 1. September 2017 
 

Verstehe ich das richtig?:
Ein ordnungsgemäß angemeldeter Gebetsmarsch darf verboten werden, die "erwartete Gegenveranstaltung" hingegen nicht.

Auch wenn dies behördlicherseits verneint wird, das Verbot ist ein Kniefall vor dem "Störpotential linksautonomer Gruppierungen".

Die Ruhe der Pilger nicht zu stören ist ein durchaus einleuchtendes und nachvollziehbares Motiv, doch es ist anzunehmen, dass die Pilger wohl eher für die Anliegen der Gebetsgruppe Sympathie hegen als für jene der Gegenseite.
Die Regionalbehörde will keinen Ärger und spricht also ein Verbot aus und dieses Verbot trifft die friedlichen Beter, nicht die vermuteten Störer.

Diese Entscheidung hat eine enorme Aussagekraft und wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der Gesellschaft.


10
 
 Ebuber 1. September 2017 
 

Schweizer-Lebensschützer

trefft euch an diesem Tag und zu dieser Zeit wie geplant in euren Gemeinden. Betet für die Mütter, für die Politiker, für die Hirten der Kirche. Und betet auch für den Marsch für das Leben in Berlin. Oder noch besser: überlegt, ob ihr nicht einfach nach Berlin kommt, und uns hier unterstützt. Berlin ist immer eine Reise wert - und im Zusammenhang mit dem Marsch am 16.9. - 13 Uhr vor dem Reichstag - ganz besonders.


7
 
  1. September 2017 
 

"Angesichts"??

„Bäte fürs Läbe“ sei "angesichts zu erwartender Gegendemonstrationen nicht mit dem kantonalen Ruhetagsgesetz vereinbar..."

Warum verbietet man dann nicht diese Gegendemonstration oder weist ihr einen anderen Ort zu?


13
 
 SpatzInDerHand 1. September 2017 

Keine Religions- und Meinungsfreiheit mehr in der Schweiz???

Ich bin schockiert! Andere machen gewaltsame Krawalle und den Friedlichen wird der Mund verboten! Demokratie, quo vadis?


14
 
 Rolando 1. September 2017 
 

Dann eben in Zukinft spontane Gebetsmärsche fürs Läbe, die können nicht verboten werden,

kleine Gruppen in vielen Städten, eben spontan.


15
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  3. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  4. Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
  5. Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren
  6. Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!
  7. Milliardenschwere US-Stiftung geht gegen Lebensschützer vor
  8. USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis
  9. USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt
  10. Tausende beim Marsch für das Leben Kalifornien







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Der alte und künftige römische Ritus
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. „Das Wunder der Welle“
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  9. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
  10. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  11. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  12. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  13. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  14. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  15. Wird mich das Tattoo heiliger machen?

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz