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| US-Justizministerium an Höchstgericht: Religionsfreiheit schützen12. September 2017 in Chronik, 4 Lesermeinungen In einer Stellungnahme im Fall eines christlichen Bäckers Jack Phillips pocht das Justizministerium auf die Einhaltung der Religionsfreiheit. Phillips hat sich 2012 geweigert, eine Torte für eine Hochzeit Homosexueller anzufertigen. Washington D.C. (kath.net/LSN/jg) Im Gegensatz zu vielen Meldungen hat Phillips sich nicht prinzipiell geweigert, Homosexuelle zu beliefern. Er hat ihnen andere Produkte aus seiner Bäckerei angeboten. Er ist verurteilt worden, weil er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, extra für eine Hochzeit Homosexueller eine besondere Torte zu machen. Phillips war nach seiner Verurteilung gezwungen einen Bereich seiner Geschäftstätigkeit einzustellen. Es ist ihm nun nicht mehr möglich spezielle Torten entsprechend den Wünschen seiner Kunden herzustellen. Seine Bäckerei hat deshalb sechs ihrer zehn Mitarbeiter gekündigt. Das Justizministerium hält das Urteil für einen Eingriff in das vom ersten Zusatzartikel der Verfassung garantierte Recht auf Religions- und Meinungsfreiheit. Wenn man Phillips dazu verpflichten wolle, an einer Zeremonie mitzuwirken, die seiner religiösen Überzeugung widerspricht, dann verletze das seine Grundrechte. Hochzeiten hätten im religiösen wie im weltlichen Bereich eine große Bedeutung, schreibt Jeffrey B. Wall, einer der Autoren der Stellungnahme. In seiner Stellungnahme erinnert das Ministerium an die Entscheidung Obergefell vs. Hodges, mit welcher der Oberste Gerichtshof 2015 die so genannte Homo-Ehe legalisiert hat. Selbst in diesem Urteil erkennen die Richter an, dass viele die Homo-Ehe aus guten religiösen oder philosophischen Gründen ablehnen. Das Justizministerium, das in dem Verfahren die Stellung eines amicus curiae, also eines Freundes des Gerichts innehat, erinnert weiters an eine besondere Ironie des Urteils. Im Juli 2012, als Phillips sich weigerte, die Torte zu machen, gab es im Bundesstaat Colorado weder eine Homo-Ehe noch eine zivilrechtliche Partnerschaft für Homosexuelle. Das Gericht des Staates wollte Phillips also zur Mitwirkung an einer Verbindung zwingen, die der Staat nicht anerkannte, heißt es in der Stellungnahme. Der amicus curiae ist eine im kontinentaleuropäischen Recht weitgehend unbekannte Position in einem Rechtsstreit. Sie erlaubt einer an der Auseinandersetzung nicht beteiligten natürlichen oder juristischen Person oder Personengruppe, aber auch Interessensverbänden und Regierungsbehörden unter gewissen Voraussetzungen zu wichtigen Fragen des Konflikts Stellungnahmen (amicus briefs) abzugeben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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