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Bretagne: Kreuz muss von Papstdenkmal entfernt werden27. Oktober 2017 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das oberste französische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass in Ploermel ein Kreuz auf einem Denkmal des hl. Papstes Johannes Paul II. entfernt werden muss - VIDEO der Statue in ihrer ursprünglichen Form
Ploermel (kath.net) Auf höchstrichterlichen Beschluss muss ein Kreuz auf einem Denkmal des hl. Papstes Johannes Paul II. entfernt werden. Die Statue selbst darf aber sehen bleiben. Das Kreuz befindet sich auf einem Bogen, der die Heiligenfigur überspannt. Das entschied das oberste französische Verwaltungsgericht, wie der ORF berichtete, man berief sich auf die Trennung zwischen Kirche und Staat. 
Die Kleinstadt in der Bretagne hatte das überlebensgroße Denkmal 2006 auf einem Platz aufgestellt, der Platz trägt auch den Namen des Papstes. Die Bronzestatue wurde vom russischen Künstler Zurab Tsereli ausgeführt und wird auch von Touristen besucht. Die Statue in ihrer ursprünglichen Form

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Lesermeinungen| | Hausfrau und Mutter 30. Oktober 2017 | | | | Polnische Kirche mittlerweile eingeschaltet Das Ganze ist noch nicht endgültig. Mittlerweile hat sich die Sache zum STaatsakt entwickelt.
Das Ganze hat bereits 2015 angefangen, als am 30. April das Gericht verordnetet, das ganze Monument zu entfernen. Diese Entscheidung wurde dann am 15.12.2015 annulliert (wegen Formfehler).
Mittlerweile sind Proteste aus Polen zu verzeichnen... es besteht als noch Hoffnung sowohl für das Monument als auch für das Kreuz.
H&M |  2
| | | | | Rosenzweig 30. Oktober 2017 | |  | IHM ZUM RUHM wird ER uns tragen..! Herzlich DANK– Ihnen-
werte christine.klara.mm- für diese tief im Gottvertrauen gründenden Gedanken – zu Situationen der Provokation..!
Wirklich ganz zum MUT-schenken und Nachvollziehen für Zeiten der Dunkelheit oder Herausforderung!
Möcht`s noch einmal verinnerlichen :
“.. noch im FRIEDEN beten zu können - um in der Not NICHT zu fallen – WEIL GOTT uns stützt!-
IHM ZUM RUHM wird ER uns tragen!"
Ihnen von Herzen danken u.so verbunden.. |  2
| | | | | lakota 28. Oktober 2017 | | | | Was wäre gewesen, wenn sie den Hl. Johannes Paul II mit seinem Bischofsstab aufgestellt hätten? Da hält er ja wie im Foto oben das Kreuz mit Christus in seinen Händen. |  2
| | | | | christine.klara.mm 27. Oktober 2017 | | | | Zeichen des Widerspruchs DAS KREUZ Da müssen diese Verrückten aber auch die Statue zerstören,denn der Papst trägt das Pallium......
Seien wir realistisch:
Um die schöne Statue wäre es schade.
Aber Pp.Johannes Paul II. ist in Gott.
Das Hochheilige Kreuz Jesu Christi ist unzerstörbar. Nur wir können falsch reagieren. Wir müssen auch in der Provokation darauf achten nicht zu sündigen. Und dem Herrn gegebenenfalls auch ins "Heulen und Zähneknirschen", in die Dunkelheit geworfen, nachfolgen. Wenn wir noch im Frieden darum bitten in der Not n i c h t zu fallen wird uns Gott immer stützen. ER hat versprochen, daß wir mit IHM vereint niemals über unsere Schwachheit hinaus gefordert sein werden. IHM ZUM RUHM wird ER uns tragen....!!! |  4
| | | | | wedlerg 27. Oktober 2017 | | | | Die franz. Revolution ist klar anti-katholisch motiviert gewesen Kein unerwartetes urteil: FRA lebt auch heute noch in einem Staat, an dessen Beginn einige zehntausend Christen ermordet wurden (mache sprechen von 200 000): die einfache Landbevölkerung Frankreichs sah sich neben einfachen Ordensleuten massiv diesen Gewaltexzessen nach 1789 ausgesetzt.
Die sog. Trennung von Kirche und Staat ist in FRA historisch immer ein Mittel der Katholiken bzw. Christenverfolgung gewesen. Im übringen im Gegensatz zu den USA, wo dieses Trennung die Religionsausübung gegen den Staat schützt. |  9
| | | | | Martinus Theophilus 27. Oktober 2017 | | | | Ein absurdes Urteil! Bei allem Respekt für die Besonderheiten der laïcité in Frankreich: Dieses Urteil finde ich absurd. Wenn die demokratisch gewählten Institutionen der betroffenen Gemeinde mit Mehrheit beschliessen, einem Papst und katholischen Heiligen ein Denkmal zu setzen, dann müssen sie auch das Recht haben, dieses Denkmal mit einem Kreuz zu versehen!
Die Gemeinde sollte nun prüfen, ob man in der Sache Europäische Gerichte wie den EGMR in Straßburg anrufen kann. |  17
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