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Schallenberg: Lebensschutz ist keine christliche Sonderlehre

13. November 2017 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Erste Jugendakademie Bioethik voller Erfolg – Christiane Lambrecht (CDL): Politik und Wissenschaft müssen dringend die Frage stellen, welche Grenzen bereits überschritten sind und ob dies nicht unserem Menschenbild und Grundgesetz widerspricht


München (kath.net/CDL Bayern) Über die Frage „Darf der Mensch alles, was technisch möglich ist“ diskutierten lebhaft im voll besetzen Saal etwa 70 junge Erwachsene, nachdem sie zuvor bei der ersten Jugendakademie Bioethik in München zwei herausragende Vorträge von Prof. Christoph v. Ritter sowie Prof. Peter Schallenberg hörten zum Thema „Darf der Mensch alles was technisch möglich ist?“. Das Ergebnis war aufrüttelnd. Der steigende Druck, nur perfekten Menschen (wobei die Frage ist, was ein perfekter Mensch denn sein soll) das Leben zu ermöglichen, wird unsere Gesellschaft verändern. Die Selektion von Embryos und die regelrechte Fahndung nach Behinderungen während der Schwangerschaft ist bereits Standard. Doch Eugenik bewirkt, dass es zwei Klassen von Menschen gibt. Die mit den guten Genen und die genetisch nicht einwandfreien. Kostengründe und gesellschaftlicher Druck bewirken heute schon zum Beispiel bei der Diagnose Trisomie 21 eine Entsolidarisierung und Unverständnis bei Eltern, die „dennoch“ ja zu ihrem Kind sagen. Die Jugendakademie war eine eine Kooperationsveranstaltung der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung mit den Christdemokraten für das Leben (CDL) Bayern.

Sorgen bereiteten beiden Referenten, dass es innerhalb der FDP, Teilen der CDU und der Grünen Bestrebungen gäbe, das Embryonenschutzgesetz in der anstehenden Legislaturperiode zu kippen. Diese fordern gemeinsam mit Reproduktionsmediziner ein sogenanntes Fortpflanzungsmedizingesetz, damit in Deutschland die Herstellung und Selektion zahlreicher Embryonen, der Embryonentransfer und die Leihmutterschaft erlaubt werden. Gerade Deutschland mit seiner bitteren eugenischen Vergangenheit müsste aber das verhindern. Schallenberg und v. Ritter forderten: „Das Embryonenschutzgesetz darf nicht aufgegeben werden!“


Von Seiten der Hanns-Seidel-Stiftung begrüßte Konrad Teichart in Vertretung für Stefanie v. Winning und Artur Kolbe die Teilnehmer und Referenten und zeigte sich erfreut über das Zustandekommen des ausgebuchten Seminars und die gute Zusammenarbeit mit Christiane Lambrecht, der Landesvorsitzenden der CDL Bayern. In ihrer Begrüßung sagte Christiane Lambrecht, dass man leider aktuell hinter Art. 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ein Fragezeichen machen müsste. Denn neben der Abtreibung gefährden auch andere und neuere bioethische Entwicklungen das Recht auf Leben. Die Wünsche nach einem Leben ohne Leiden, nach Kindern ohne Behinderung und besonderen Eigenschaften, nach einem sanften Tod seien verständlich. Die moderne Biomedizin eröffne fast täglich neue Möglichkeiten. Doch angesichts von täglich hundertfacher Abtreibung, von weltweit zigtausenden tiefgefrorenen oder verworfenen Embryos und angesichts zunehmender Selektion und aktiver Sterbehilfe müssten sich Politik und Wissenschaft dringend die Frage stellen, welche Grenzen bereits überschritten sind und ob dies nicht unserem Menschenbild und Grundgesetz widerspricht.

In seinem Referat „Update Bioethik“ klärte der Chefarzt der RoMed Klinik in Prien, Prof. v. Ritter zunächst, dass der Beginn jedes Menschen heute wissenschaftlich unstrittig mit der Gametenfusion, also der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, beginnt. Dies sei in Deutschland auch im Embryonenschutzgesetz sowie internationale durch die SKIP Kriterien entsprechend definiert. Egal ob es sich um das Thema Abtreibung oder die Selektion von Embryonen durch PID (Präimplantationsdiagnostik) oder Abtreibung nach Pränataldiagnostik handelt – es wird dabei immer über das Leben oder den Tod eines einzigartigen Menschen entschieden. Auf die Frage, was ein gutes Genom sei, erklärte v. Ritter, dass diese Frage reine Eugenik sei. Wer sagt, jemand mit einer genetischen Belastung wie z.B. dem chorea huntington Gen, sei weniger lebenswert als ein genetisch unauffälliger Embryo, argumentiere eugenisch, dass eben nicht alle Menschen die gleiche Würde haben.

Prof. Peter Schallenberg, Lehrstuhlsinhabe für Moraltheologie und Ethik in Paderborn, spannte dann einen weiten Bogen von der Antike bis heute um Entstehung und Bedeutung des Begriffs der Menschenwürde. Er arbeitete heraus, wie man falsches von richtigem und gutes von bösem Handeln unterscheiden könne. Die Einsicht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, sei mit der bloßen Vernunft erkennbar. Die Bibel bestätige, was jeder Mensch für richtig hält. Lebensschutz sei keine christliche Sonderlehre. Gott gebe jedem Menschen das Signal, dass er begehrt und geliebt sei. Der Mensch könne nur seinen Lebenssinn finden, wenn er sich für liebenswert hielte und andere ihm nicht zeigten, dass er das nicht sei – das gilt am Lebensanfang genauso wie am Lebensende. Gerade bei der Abtreibung (von gesunden oder behinderten Kindern) zeige sich das Problem des Rechtsstaates, der willkürlich festgelegt hat, dass das Lebensrecht des Kindes gegen das Zumutbarkeitsrecht der Mutter weniger stark sei. Abtreibung sei immer falsch und widerspricht Art 1 unseres Grundgesetzes.

Am Ende der Diskussionen munterten sich die Teilnehmer gegenseitig für mehr Engagement beim Lebensschutz und für aktives Eintreten für die Würde des Menschen bei bioethischen Themen in der Gesellschaft auf. Die Jugend für das Leben, vertreten durch Theresa Fecher informierte über einen pro life Marsch nächsten Sommer und der Jugendbeauftragte der CDL, Benedikt Oyen, warb für aktives Diskutieren mit Politikern. Der Wunsch nach weiteren Veranstaltungen in diesem Format, um die vielen Themen der Bioethik zu vertiefen und sprachfähiger zu werden, wurde vielfach geäußert.

Christiane Lambrecht forderte eine Kehrwende in der Bioethik. Denn ein humaner Staat, der in seiner Verfassung von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen ausgeht, muss fördern, was alle Menschen schützt und ihnen dient, und er muss unterbinden, was den Menschen schadet und sie tötet. Für Christen sei den Lebensschutz Teil ihrer DNA.

Sie dankte Herrn Teichart, den Verantwortlichen der Hanns-Seidel-Stiftung und den Referenten für die hervorragende Kooperation sowie den Teilnehmern für ihr so zahlreiches Kommen und engagiertes Diskutieren.

1. Jugendakademie Bioethik in München: Prof. Peter Schallenberg referiert


Referenten, Jugendakademie Bioethik/München: Prof. Peter Schallenberg, Christiane Lambrecht/CDL Bayern, Prof. Christoph v. Ritter


Foto: Prof. Schallenberg bei der Jugendakademie Bioethik (c) CDL Bayern


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