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Limburg: Bischof und Bistum werben nicht für Abtreibung21. November 2017 in Deutschland, 22 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Was ist von den Vorwürfen eines umstrittenen Portals direkt gegen den Limburger Bischof Bätzing zu halten? KATH.NET hat nachgefragt. Von Petra Lorleberg
Limburg (kath.net) Bischof Dr. Georg Bätzing wirbt nicht für Abtreibung und das Bistum Limburg tut dies auch nicht, den konstruierten Vorwurf gegen den Bischof, er werbe direkt für den Kindermord im Mutterleib halte ich für perfide und abseitig. Dies erläuterte Stefan Schnelle, Pressesprecher des Bistums Limburg, auf kath.net-Anfrage. Er wies darauf hin, dass auch die volle Norm des § 219 a StGB zu beachten sei, hier werde eine Strafbarkeit nur vorgesehen, wenn jemand seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise für den Schwangerschaftsabbruch wirbt. Wie dem Bischof unterstellt werden kann, dies sei der Fall, ist für mich nicht nachvollziehbar. Schnelle antwortete kath.net auf die Anfrage zu einem Artikel des umstrittenen Portals katholisches.info. Dieses hatte unter dem Titel Bischof Bätzing macht Werbung für Abtreibung darauf hingewiesen, dass der katholische Bezirk Hochtaunus auf der Internetseite des Bistums auf einer PDF-Datei auch das Beratungsangebot des (evangelischen) Diakonischen Werkes Hochtaunus auflistete mit dem Unterpunkt: §219 Beratung mit Ausstellen des Beratungsscheins, der für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist. Das Diakonische Werk Hochtaunus listet diesen Unterpunkt auch auf seiner eigenen Internetseite auf. Pressesprecher Schnelle betonte gegenüber kath.net: Der Lebensschutz hat für den Bischof und für die Diözese höchste Priorität. Ziel des Engagements der Kirche und der Caritas in der Schwangerenberatung ist der Schutz des ungeborenen Lebens und die klare Option für das Leben. Gleichzeitig räumte er ein, dass es auf der Internetseite des katholischen Bezirks diese PDF-Datei tatsächlich gegeben habe, darin wurden verschiedene Kontaktadressen und verschiedene Hilfsangebote in der Region zusammengeführt. Unter anderem hatte auch die Diakonie, Diakonisches Werk Hochtaunus, für ihre Schwangerenberatung beworben. Bei dieser Beratung ist wohl ein Ausstellen des Beratungsscheins möglich. Schnelle erläuterte eigens: Es handelt sich hierbei nicht um ein Angebot des Bistums oder der Caritas im Bistum Limburg.
Der Pressesprecher des Bistums Limburg führte kath.net gegenüber weiter aus, dass man durch die Berichterstattung auf die Werbung des Angebots der Diakonie, die eingebunden ist in die Zusammenschau des Bezirkes, aufmerksam gemacht worden sei. Wir haben daraufhin das PDF von der Seite entfernt. Die Datei muss nun bearbeitet werden. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich um eine Datei und nicht um eine gedruckte Broschüre handelt. Schnell verwahrte sich ausdrücklich dagegen, aus dieser Sache Vorwürfe gegen Bischof Bätzing zu konstruieren. Wie dem Bischof in diesem Fall unterstellt werden könne, dass er Werbung für Abtreibung mache, ist für mich nicht nachvollziehbar. Gleichwohl wurde, wie Sie bereits erfahren haben, gegen Bischof Bätzing Anzeige aufgrund von § 219 a StGB in Limburg erstattet. Diese Anzeige ist an die Staatsanwaltschaft in Frankfurt weitergeleitet worden. Dies wurde dem Bistum telefonisch bestätigt. Wir haben keine Kenntnis darüber, wer die Anzeige erstattet hat, wobei dies, wie Sie wissen, auch anonym möglich ist. Für die Staatsanwaltschaft Limburg bestätigte Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen auf kath.net-Anfrage, dass eine entsprechende Anzeige eingegangen sei. Gleichzeitig wies er aber ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht bedeutet, dass auch ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Bevor es zu Ermittlungen kommt ist nämlich immer zunächst zu prüfen, ob ein hinreichend konkreter Anfangsverdacht gegeben ist. Eine solche Prüfung ist in der vorliegenden Anzeigensache bisher nicht erfolgt. Vielmehr haben wir aus dem Gesichtspunkt der örtlichen Zuständigkeit die Anzeige an die StA Frankfurt/M abgegeben. Für die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. antwortete Pressesprecherin Oberstaatsanwältin Nadja Niesen auf die Nachfrage von kath.net am Morgen des 20.11.2017: Unter den von Ihnen angegebenen Personalien kann ich in hiesigem Register kein Verfahren ausfindig machen. Was ist von den Vorgängen zu halten? Dass auf einer Homepage, für die das Bistum Limburg als letztverantwortlich zeichnet, ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Ausstellung eines die Abtreibung ermöglichenden Beratungsscheines aufmerksam gemacht wird, ist hochgradig ärgerlich. Ein strafrechtlich relevanter Tatbestand dürfte aber wohl nicht vorliegen. Das Bistum hat gut daran getan, die entsprechenden Daten sofort nach Kenntnisnahme offline zu stellen. Dass es eine evangelische Beratungsstelle war sowie dass die Information durchaus schwer zu finden war, entschärft den Sachverhalt nicht wirklich. Allerdings kann Bischof Bätzing unmöglich sämtliche Informationen auf der bistumsweit informierenden Homepage im Blick behalten, sondern muss sich auf die Verantwortlichen vor Ort verlassen und hier hat jemand einen schweren Fehler gemacht ob absichtlich oder unabsichtlich, lässt sich von außen nicht beurteilen. Das Bistum Limburg war das letzte Bistum gewesen, das der Aufforderung von Papst Johannes Paul II. gefolgt war, wonach katholische Beratungsstellen keinen Nachweis mehr ausstellen dürfen, dass die nach deutscher Rechtslage für Abtreibungen notwendige Beratung erfolgt ist. Während die anderen Bistümer nach heftigen Auseinandersetzungen bereits Ende 2000 mit der Ausstellung des umstrittenen Scheines aufhörten, hatte der frühere Limburger Bischof Franz Kamphaus seinen Sonderweg erst Mitte 2002 aufgegeben. Dafür brauchte er nochmals eine eigene Anweisung von Papst Johannes Paul II., der ihm sogar die Zuständigkeit für die Schwangerenkonfliktberatung eigens entziehen musste, die Streitigkeiten kosteten Kamphaus beinahe sein Amt (Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung am 8.3.2002: Papst untersagt Konfliktberatung: Kamphaus will im Amt bleiben). Für seine Haltung bekam der damalige Limburger Bischof nicht zuletzt auch aus den Medien durchaus viel Beachtung bis hin zu Lob. Heutige Verantwortungsträger des Bistums Limburg sind allerdings nicht als mitverantwortlich für diese Vorgänge anzusehen. Christen, die sich gegen die Abtreibung und für den Lebensschutz engagieren, haben übrigens die volle Rückendeckung von Papst Franziskus, der über die gesamte Zeit seines Pontifikates hin nicht mit massiven Ausdrücken gespart hat, wenn es um das Töten ungeborener Kinder im Mutterleib geht. Vielfache Grußworte an Pro-Life-Aktionen in der ganzen Welt, darunter auch in Österreich und Deutschland, geben von seiner Einstellung kraftvolles Zeugnis. Limburger Dom
Foto oben (c) Bistum Limburg
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Lesermeinungen | 28. November 2017 | | | Habe wiederholt in Kommentaren auf katholisch.info versucht darauf hinzuweisen, warum die Behauptung, der Bischof habe weltliches Recht gebrochen falsch ist.
Wurden alle gelöscht/nicht freigeschaltet.
Da scheint es jemandem egal zu sein, ob seine Behauptungen wahr sind. | 0
| | | Mmh 22. November 2017 | | | @Alpenglühen Wenn ich mich mißverständlich ausgedrückt habe: Der Lapsus war nicht, über die von Planned Parenthood unterstützte Kampagne zu berichten, und deren Machenschaften aufzudecken, auch nicht, sie als "frauenfeindlich" zu bezeichnen, sondern dem Bischof "Mittäterschaft" zu unterstellen.
Denn die PDF-Datei mit dem anstößigen Inhalt war nicht wie zunächst irrtümlich berichtet im September 2017 auf die Bistums-Internet-Präsenz gestellt worden, sondern wie in einem späteren Artikel aufgezeigt wurde, bereits 2015. Offensichtlich hat man durch diese falsche Annahme (Sep 17) jedoch einen Zusammenhang zur ebenfalls in diesem Monat begonnen Kampagne von PP hergestellt. Eben journalistisch nicht sauber recherchiert, vielleicht etwas zu vorschnell den Skandal gewittert. | 0
| | | 22. November 2017 | | | Es ist sicherzustellen dass in der kath. Weltkirche, der Kath.
Kirche Deutschlands ,und zwar in allen
Bistümern,Die Anweisungen des Hl. Papstes
Johannes Paul II. Geltung haben!
Sofern das nicht der Fall ist, muß der
betreffende Verantwortliche ob Bischof
oder Subalterner aus seinem Amt ent-
fernt werden.Es geht hier weniger um
die Auslegung weltlicher Gesetze( §219 a)als um die Tatsache, dass dann gegen
ein göttliches Gebot(5.Gebot)verstoßen
würde | 2
| | | 22. November 2017 | | | @Henry_Cavendish Habe keinen Hinweis gefunden, dass es irgendwie Antragsdelikt wäre.
Deshalb vermutete ich Offizialdelikt, denn normalerweise ist es so im StGB.
Aber eigentlich ist das egal; denn beim relativen Antragsdelikt reicht ja ein öffentliches Interesse.
Und was geht gerade durch die Presse? Dass Lebensschützer vermeintlich Anzeigen mit § 219a StGB als Schikane ausnutzen.
Woran hat die Öffentlichkeit sicher ein Interesse? Dass Lebensschützer sowas nicht rechtswmissbräulich machen.
Was hat der Sta eventuell vorliegen? Eine rechtsmissbräuchliche Anzeige von einem Lebensschützer wegen § 219a StGB.
Wenn der Sta zu wenig zu tun hat und sich langweilt, wird also ein eventuelles Ermittlungsverfahren nicht am mangelnden öffentlichen Interesse scheitern.
Deswegen bleibt die Anzeige persönlich unklug, egal ob es Offizialdelikt ist oder nicht. | 0
| | | Henry_Cavendish 22. November 2017 | | | @scheinfrager: Nein, da verstehen Sie das Gesetz falsch Formal ist es allenfalls ein relatives Antragsdelikt. Sprich: Wenn sich die Behörde hier durch die Angaben in der Anzeige getäuscht sähe, wäre sie aufgrund des Verwaltungsrechts, etc., angehalten zu klagen.
Ansonsten,ja, die Anzeige gem. §219 oder eine Gegenanzeige gem. §164 finden eben auf dem geistigen Niveau des "Maschendrahtzaun" von Stefan Raab anno dazumal statt. | 0
| | | Alpenglühen 21. November 2017 | | | @Mmh Jene Ärztin hat bei change.org eine Petition laufen. s. nachstehenden Link
https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-informationsrecht-f%c3%bcr-frauen-zum-schwangerschaftsabbruch/sign?utm_medium=email&utm_source=aa_sign&utm_campaign=168220&sfmc_tk=7JSQmeh%2bFnP1p14cV36eiWE4sdEdTSCA2%2fQoRF0Ok9vcTpAsR1hqAlklrFNRlK2i&j=168220&sfmc_sub=202795652&l=32_HTML&u=31434021&mid=7259816&jb=623
Der Prozeß soll am 24.11.2017 sein.
‚.info’ hat sich m. E. also keinen Lapsus erlaubt. s. auch Art. 61515 v. kath.net.
Falls Sie ‚Pro Familia’ für frauenfreundlich halten sollten, empfehle ich, bei kath.net mal im Archiv mit den Begriffen ‚Pro Familia’ u. ‚Abby Johnson’ zu suchen.
Außerdem: https://www.die-tagespost.de/politik/Mit-Abtreibungen-verdienen-wir-unser-Geld;art315,160753
‚Pro Familia’ ist der deutsche Ableger von Planned Parenthood. s. Art. 51537. Die Bezeichnung von ‚Pro Familia’ bei ‚.info’ als „frauenfeindlich“ ist daher m. E. gerechtfertigt. | 7
| | | bücherwurm 21. November 2017 | | | @Mmh, zu Ihrem allerletzten Satz: das nehme ich auf mich! Gruß, PL | 3
| | | Mmh 21. November 2017 | | | Auf Sie mit Gebrüll! Also da hat sich .info einen Lapsus erlaubt. Verurteilung nach dem Anschein, man hat offensichtlich Gespenster gesehen, der Artikel gibt Aufschluss:
Wegen des Delikts der Werbung "muß sich eine Fachärztin für Allgemeinmedizin aus Gießen, am 24. November 2017 vor Gericht verantworten. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Praxis unter ihren Tätigkeitsfeldern auch „Schwangerschaftsabbrüche“ aufgezählt."
.."Die Frauenfeindliche Organisation „pro familia“ unterstützt die Petition. Zwei dieser Einrichtungen haben vor Kurzem ebenfalls Werbung für Abtreibung auf ihre Internetseite gestellt, um die Ärztin zu unterstützen. Auch der Bischof von Limburg hat sich offenbar dieser Unterstützungsaktion angeschlossen. Das Dokument mit der Abtreibungswerbung der Diözese wurde September 2017 veröffentlicht."
Aber vieles, das bei .info veröffentlicht wird stimmt, und gibt Details preis, die man sonst nicht erfährt.
Worte der Konkurrenz wie "umstrittenes Portal" fallen aber auf den Sprecher zurück. | 15
| | | Hermann-Josef 21. November 2017 | | |
Am endefekt ist jeder Chef für seinen Laden verantwortlich.Was hat eine Verlinkung auf eine Seite mit Beratungsschein auf den Seiten des Bistums
zu suchen.Wenn im Bistum Personen sind die
angeblich (was ich nicht glaube)den Standpunkt der katholischen Kirche zur
Abtreibung nicht kennen, gehören diese aufgeklärt. | 18
| | | SpatzInDerHand 21. November 2017 | | | @St. Michael: Mit Verlaub, jene Überschrift war nicht nur "reisserisch", sondern FALSCH! Es handelte sich um gezielte Irreführung und üble Verleumdung eines Bischofs. Ich an seiner Stelle würde eventuell überlegen, wegen Rufmordes zu klagen! | 3
| | | st.michael 21. November 2017 | | | Dem einen so................... Die Sache ist hochgradig aergerlich, ja natuerlich, aber was waere, nicht nur in Limburg losgewesen, wenn die Sache seinem Vorgaenger passiert waere ?
Will sagen, dieser Bischof ist von den Gnaden der DBK und insofern sakrosant.
Sicherlich waren die Ueberschriften bei Kath.info reisserisch, aber immerhin hat es dazu gefuehrt das die Seite umgehend korrigiert wurde. | 16
| | | wedlerg 21. November 2017 | | | Kein journalistischer Skandal, sondern skandalöse Gratwanderung Ich kann mir nicht helfen. wer hier die journalistische Aufmachung kritisiert, ist nicht ganz auf der Höhe des Sachverhalts.
Hier wurde in der Tat auf einer kath. Seite Abtreibung "beworben". das ist genau das, was die Beschwichtiger ("pro choic"e) in Lebensrechtfragen immer wollen. So tun, als ob rechtmäßiges Handeln Maß und Mitte sei, so tun, als ob Beratung gut und "ergebnisoffen" sein müsse, so tun, als ob die Tötung des Kindes nun mal ein Ergebnis und kein Mord sei.
Joh. Paul II. hat immer gesagt: die Kirche darf an diesem Spiel nicht teilnehmen, weil man nicht auf Probe leben oder sterben kann. Abtreibung bleibt Mord oder Tötung bzw. oft Euthanisie (wobei das ganze mehr eine relativierende Spielwiese der Strafrechtler als eine moralische Wertung ist; die moralische Wertung bleibt für mich gerade dann bei Mord, wo routinemäßige Bürokratie/Beratung über den Wert eines Lebens entscheidet.)
Euer "Nein" sei ein "nein" - das muss jeder Bischof und jeder Katholik wissen! | 19
| | | 21. November 2017 | | | Solche und ähnliche Fälle hat es in etlichen Diözesen immer mal gegeben, man erinnere sich da auch an Linz. Der Bischof ist zwar nicht dafür unmittelbar verantwortlich zu machen, aber er sollte den Verantwortlichen von vornherein klar machen, daß er diese Dinge nicht duldet. | 12
| | | M.Schn-Fl 21. November 2017 | | | Guter Journalismus, sauber recherchiert! Es ist sehr betrüblich, dass immer wieder Skandale konstruiert werden, ohne die Faktenlage sauber zu recherchieren. Damit lockt man zwar eine Menge Leser an, aber wie in diesem Falle wird der Kirche geschadet und der neue Bischof Bätzing in Misskredit gebracht. Das ist weder katholisch noch guter Journalismus.
Kath.net ist für Aufklärung und Kommentar zu danken. | 4
| | | Adamo 21. November 2017 | | | @Haifisch, Sie haben vollkommen recht! Allerdings kann Bischof Bätzing unmöglich sämtliche Informationen auf der bistumsweit informierenden Homepage im Blick behalten, sondern muß sich auf die Verantwortlichen vor Ort verlassen und hier hat jemand einen schweren Fehler gemacht.
Bei der Verletzung eines der zehn Gebote, hier des 5., muß ein Bischof ganz besonders sensibel sein und seine Mitarbeiter kontrollieren, ansonsten hat er seinen Laden nicht im Griff. Wie die Bischöfe Koch und nun auch Bätzing! | 14
| | | Hadrianus Antonius 21. November 2017 | | | Torpediert Nach 32 Zeilen Blabla kommen die wichtigste, hier vier(4) kleine Wörtchen:
"...der Sprecher räumt ein..."
Und dann folgen noch 91 Zeilen Text, in Boa-constrictorwindungen gedrechselt.
Erbärmlich.
Wie ein junger seriöser Magister der Theologie auf kath.net einmal vor Jahren in guter alter Zeit schrieb:
"Das Shlimme ist nicht sosehr das Begehen der Sünde an sich (NVDR: obwohl gerade Abtreibung zum Schlimmsten gehört und mir unerklärlich ist, warum das Bistum Limburg mit Links nach protestantischen Homepages verweist), sondern das Verbrämen mit vielen Wörtern um die sünde später noch einmal und leichter begehen zu können".
Kommentar v. Joseph Card. Ratzinger (später Papst Benedikt XVI): "Die Seele kann dabei Schaden nehmen".
Hier muß nicht mehr das alte und christliche S.O.S.("Save our souls") gefunkt werde, sondern das neumoderne und atheistisch inspirierte "Mayday". | 19
| | | Hausfrau und Mutter 21. November 2017 | | | @ hermann Josef: genauso und es war auch gut so http://www.kath.net/news/43247
H&M | 1
| | | Zeitzeuge 21. November 2017 | | | Die Caritas Frankfurt (Bistum Limburg) bietet unter der Rubrik "Sexualität und Familienplanung" auch Beratung
"zur Gestaltung der Sexualität"
und "Verhütung" (eigentlich ein Unwort, das an "Unfallverhütung" erinnert) auf ihrer Webseite an!
Ob damit wirklich und ausschliesslich
lediglich die natürliche Empfängnisregelung gemeint ist?
Bei dieser Gelegenheit fällt mir die Malteser "Kondomaffäre" wieder ein,
mir ist nicht bekannt, daß hier von Rom etwas unternommen wurde, will man das etwa "aussitzen"?Analog gilt das auch für die belgischen "Euthanasiebrüder"!
Ich hoffe, daß in diesen moralisch sehr wichtigen Angelegenheiten
nicht wieder mit "pastoralen Einzelfallentscheidungen" schein-argumentiert wird!
Aber, das Schweigen "Roms" lässt nichts Gutes ahnen, wobei ich sehr hoffe, daß ich mich in diesen Fällen irre und eines wirklich Besseren belehrt werde! | 27
| | | 21. November 2017 | | | Mir fällt gerade auf, das war ggf. auch persönlich keine so dolle Idee, diese Anzeige:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
"(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Und das ist, wenn mich nicht alles täuscht, ein Offizialdelikt, also ein Staatsanwalt hat das bei Kenntnis zu verfolgen; wenn also der Sta im hiesigen Fall so wie ich und andere hier denkt: "Völliger Quatsch, die Anzeige", dann hätte er zumindest nachzudenken, ob hier § 164 vorliegt und dann ggf. ein Verfahren zu eröffnen.
Zivilrechtliche Ansprüche des Bischofs wären hier rechtlich natürlich auch gar nicht abwegig. | 2
| | | 21. November 2017 | | | Die Anzeige ist lächerlich; das Verfahren wird nach 5 Minuten eingestellt werden, da weder Gewinnabsichten des Bischofs noch grobe Anstößigkeit (nach den Maßstäben des Staates) vorliegen.
Aber ich wäre sehr verbunden, wenn mir irgendwer erklären könnte, warum der Hinweis auf die Existenz einer Diakonie Beratungsstelle, deren Adresse sowie neben anderen Informationen eben auch die Information, dass diese Beratungsscheine ausstellt, von der kirchlichen Lehre her ein solches Problem darstellen?
Warum die Ausstellung des Beratungsscheins es ist, weiß ich; aber warum die Information, irgendwer stelle den Beratungsschein aus, ebenfalls ein Problem ist, ist mir unklar.
Die stellen nunmal den Beratungsschein aus; weist man auf die Beratungsstelle hin, dann ist das hinzufügen dieser Information eigentlich naheliegend; damit man weiß, was einen dort "erwartet".
Ich würde ja auch nicht, wenn ich die Klinik von Herrn Stapf aufliste die Information weglassen, dass er Abtreibungen durchführt. | 2
| | | Haifisch 21. November 2017 | | | @ SpatzInDerHand Es kann ja sein, daß Mitarbeiter in den Diözesen keine Ahnung von dem Standpunkt der Kirche bezgl Abtreibung haben. Aber ist Sache des jeweiligen Bischofs, dafür zu sorgen, daß sie Ahnung haben. Es ist eine grobe Vernachlässigung ihrer Dienstpflicht. | 24
| | | SpatzInDerHand 21. November 2017 | | | Der Vorwurf jener obskuren Seite ist schlicht eine Frechheit! Die Vorwürfe entsprechen in der keiner Weise der Realität. Gleichzeitig bedauere ich allerdings durchaus auch, dass es - im Bistum Limburg und garantiert auch in anderen Bistümern - ganz offensichtlich weiterhin Mitarbeiter gibt, die keine Ahnung von der Position der kath.n Kirche gegen die Abtreibung haben! | 7
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