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Vatikan würdigt Bericht australischer Missbrauchskommission

18. Dezember 2017 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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Offizielle Erklärung: Opfern und Überlebenden von Missbrauch zuhören und sie begleiten "im Bemühen um Heilung und Gerechtigkeit" - Missbrauchsexperte P. Zollner: Besondere Sorgfalt bei Aufnahme von Priesteramtskandidaten


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat den Abschlussbericht der australischen Kommission zu sexuellem Missbrauch in Institutionen gewürdigt. Der Bericht sei das Ergebnis jahrelanger sorgfältiger Bemühungen und müsse nun ernsthaft studiert werden, heißt es in einer am Freitagabend veröffentlichten Erklärung. Es gelte, Opfern und Überlebenden von Missbrauch zuzuhören und sie zu begleiten "im Bemühen um Heilung und Gerechtigkeit".

Die Erklärung erinnert zugleich an die Zusicherung von Papst Franziskus, die Kirche müsse ein Ort des Mitgefühls sein. Der Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen habe dabei einen besonderen Stellenwert.

Am Freitag hatte die staatliche Missbrauchskommission der australischen Regierung in Canberra ihren Abschlussbericht übergeben. Zu den 189 Handlungsempfehlungen des mehrere zehntausend Seiten umfassenden Berichts gehören auch eine Lockerung des Beichtgeheimnisses und eine Abschaffung des Pflichtzölibats für katholische Priester.

Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Denis Hart von Melbourne, wiederholte am Freitag seine "bedingungslose Entschuldigung für das Leid der Betroffenen", denen Gerechtigkeit widerfahren müsse. Die "herrschende Kultur von Geheimnistuerei und Selbstschutz" habe vielen Opfern und deren Familien "unnötiges Leid" zugefügt. Eine Aufweichung des Beichtgeheimnisses lehnte Hart allerdings ab.

P. Zollner: "Horrende Ergebnisse"

Als "horrend" bezeichnet P. Hans Zollner von der Päpstlichen Kinderschutzkommission im Interview mit Radio Vatikan die Ergebnisse des Abschlussdokuments. "Die Zahlen sind enorm. Es handelt sich um Opfer von Missbrauch in staatlichen Stellen, im Sportbereich, beim Militär und bei allen Religionen und kirchlichen Institutionen, die da untersucht wurden. Man sieht, wie weit verbreitet diese Art von Missbrauch ist in der Gesellschaft - viel mehr, als man sich das eingesteht." Der Großteil der Aufmerksamkeit richte sich dabei auf die Zahlen, die kirchliche Institutionen betreffen, denn, so Zollner: "Die sind überproportional hoch."


Auch bei diesen Missbrauchsfällen hätten bestimmte Voraussetzungen zu Missbrauch geführt, erläuterte der Ordensmann: "Was die katholische Kirche und auch andere Institutionen angeht, sind es immer dieselben Dinge, das heißt, dort wo eine Institution sich selber als absolut setzt oder von den Angehörigen dieser Institution als absolut gesetzt wird, dort wo keine entsprechenden Supervisionseinrichtungen sind, wo keine Meldeeinrichtungen sind, wo Transparenz und Offenheit auch im Rechtsverfahren nicht genügend befolgt werden, da ist das Risiko, dass Missbrauch nicht nur vereinzelt, sondern häufig geschieht und überdurchschnittlich geschieht, sehr hoch."

Die Empfehlungen der australischen Missbrauchskommission schlagen unter anderem ein Nachdenken über das Beichtgeheimnis und das Pflichtzölibat für katholische Priester vor. Dass dies aber einen Stein in der Debatte um den Zölibat ins Rollen bringen könnte, glaubt der Jesuit nicht. Zollner: "Weil es weltweit diese Art von Beobachtung nicht gibt. Das ist jetzt auch zum ersten Mal, dass eine staatliche Behörde sich da in kirchliche Belange vorwagt. Ich glaube nicht, dass dadurch eine Debatte ausgelöst wird - die gibt es eh schon fast so lange, wie es den Zölibat gibt."

Es gelte vielmehr weiter darüber nachzudenken, "ob die Leute, die ins Priesterseminar aufgenommen werden, tatsächlich geeignet sind", so Zollner. "Und wir müssen auch deutlich machen, dass die Ausbildung sowohl während als auch nach der Seminarzeit alles tun muss, damit Menschen, die zölibatär leben wollen, dies auch können im Rahmen dessen, wie sie mit Emotionen, Sexualität, Beziehungen umgehen. Ich erwarte keine grundlegende Diskussion nur aufgrund der australischen Ergebnisse." Auch sei die Debatte um die so genannten "Viri probati" für manche Weltgegenden weiter in Gang, merkte der Jesuit an.

Reform des Beichtgeheimnisses

Was das Beichtgeheimnis angehe, stellten sich im Fall von Missbrauch einige Fragen, so Zollner weiter. Wenn etwa ein Minderjähriger während der Beichte darüber berichte, dass er aktuell missbraucht wird - sollte dann das Beichtgeheimnis weiter gültig sein? Über diese Frage werde sowohl in der australischen Missbrauchskommission als auch unter den australischen Bischöfen diskutiert, denen eine Verständigung mit dem Vatikan darüber empfohlen worden sei, so Zollner. Er selbst habe in der Frage eine klare Position: "Ich meine, dass das eindeutig ist, dass es nicht zum Beichtgeheimnis gehört, weil es sich nicht um eine persönlich bekannte Schuld, sondern um ein Verbrechen handelt."

Die zweite Frage in diesem Kontext sei, ob eine Lossprechung von den Sünden bei einem beichtenden Missbrauchstäter solange hinausgezögert werden könne, bis sich dieser selber angezeigt. Zollner dazu: "Ich meine auch dies ist eindeutig, weil es keine Rechtsverpflichtung geben kann, dass sich jemand selber anzeigt - also die Lossprechung kann nicht daran gebunden werden, aber natürlich kann die Lossprechung verweigert werden."

Im Brennpunkt des australischen Missbrauchsskandals steht auch Kurienkardinal George Pell, der als junger Priester an der Vertuschung von Missbrauchsfällen beteiligt gewesen sein soll. Der Kardinal steht in Melbourne wegen des Vorwurfs vor Gericht, als Priester in Ballarat im Schwimmbad zwei junge Männer sexuell belästigt zu haben. Wie P. Zollner, der in den letzten Monaten mehrmals Australien besuchte, gegenüber "Radio Vatikan" sagte, habe dieser Fall der Glaubwürdigkeit der Kirche stark zugesetzt. "Es ist wirklich sehr heftig zu sehen, wie die Grundlage des Vertrauens bei vielen Leuten außerhalb und innerhalb der Kirche zerstört ist", so Zollner wörtlich.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten



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Lesermeinungen

 Alpenglühen 18. Dezember 2017 

Beichte, Beichtgeheimnis – 2 -

P. F. hat mit ‚AL’ u. a. das Beichtsakrament beschädigt. Will (soll?) der Jesuit Zollner jetzt den ‚Todesstoß’ versetzen? Denn Aufhebung des Beichtgeheimnisses, selbst nur teilweise, wäre der Todesstoß!
zu Kard. Pell: Selbst die kirchenfeindl. Presse in Australien spricht von „Hexenjagd“! gegen ihn. Welche Erkenntnisse will also P. Zollner haben, daß er Kard. Pell für den Verlust der Glaubwürdigkeit der Kirche verantwortlich macht? Zitat: „habe dieser Fall (Anmerk. Kard. Pell) der Glaubwürdigkeit der Kirche stark zugesetzt.“ Zitat Ende. Was ist mit Bf. em. Mulkearns? s. Art. 51417 Oder will (soll?) Zollner den Kard., unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in Australien, als dermaßen ‚unmöglich’ hinstellen, daß der seine Aufgabe in Rom, von der er nicht suspendiert wurde, sondern die derzeit ruht, nicht wieder aufnehmen kann?


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 Alpenglühen 18. Dezember 2017 

Beichte, Beichtgeheimnis - Wo sollen sich Fragen stellen? – 1-

Ein Staat kann den Schutz!! aufheben, aber nicht das B.-Geheimnis an sich.
WENN!, dann könnte dies nur die Kirche selber tun. Aber entweder das B.-Geheimnis gilt ganz – oder gar nicht! Heute! wird eine Meldung bei sexuellem Mißbrauch gefordert. Würde man zustimmen - wie wollte man ein weiteres Nachgeben verweigern wollen? Was kommt danach? Mord? Entführung? Bankraub? Steuerhinterziehung? Wo endet es? Diebstahl? Einbruch? Unfallflucht? Am Ende wäre es vollständig aufgehoben! U. das ist keine Schwarzmalerei. Darum sind sofort bereits die Anfänge abzuwehren. P. Zollner hört wohl nur selten Beichte. Sonst wüßte er, daß alles!, was im Rahmen der Beichte gesprochen wird, ob nun Sünde u. Schuld od. z. B. die Frage, wie ich den Alltag mit Christus „gestalten“ kann, unter das Beichtsiegel fällt. Ohne wenn u. aber! ‚Beichte’ ist der Freiraum schlechthin, um auszusprechen, was auf der Seele liegt. Weil Christus! in der Person des Priesters zuhört. Der Priester ist ‚Werkzeug’ - für IHN.


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 Ehrmann 18. Dezember 2017 

Mißbrauch (sex) gibt es - von der Berührung über Ohrfeige bis zu Vergewaltigung mit kpl.Schaden

Dazu Mißbrauch Abhängiger(Schutzbefohlener, Mitgefangener, Untergebener, Kinder) Das Alter ist nur ein Faktor und wird . genause wie die undiffenzierte Behandlung der Taten praktisch immer außer Acht gelassen, im Gegensatz zur Fokussierung der Tätergruppen, die jeweils angegriffen werden soll (Familie, Kirche, unliebsamer politischer Gewgner). Hier spielt es auch keine Rolle, ob es sich um bewiesene Taten oder nur Anzeigen handelt, ob die jew.Tat vor 40,50 Jahren oder gestern verübt wurde, ob eine Mitwisserschaft vermutet werden kann. Insgesamt geht es doch vorwiegend um Vernichtung eines Täters oder einer Tätergruppe (meist mit großem Erfolg) ohne viel Interesse an Prävention oder Opferschutz! Nur selten kommt das zur Sprache, denn da wären ja oft Behörden gefragt (Täterschaft unter Gefangenen z.B.) Fällt es noch immer nicht auf, daß da Ideologien am Schalthebel sitzen? Parallele Propaganda für Homo-Ehe und Mißbrauchsuntersuchungen in Auatralien mit überproport. Ergebnissen- Zufall?


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