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| ![]() Andalusien beschließt strenges LGBT-Antidiskriminierungsgesetz2. Februar 2018 in Chronik, 12 Lesermeinungen Das Gesetz soll Diskriminierung von LGBT-Personen in allen Bereichen der Gesellschaft bekämpfen. Betroffen sind auch katholische Schulen - Die Bischöfe Andalusiens lehnen das Gesetz ab: Die Meinungsfreiheit sei bedroht Sevilla (kath.net/LSN/jg) Das Gesetz verbietet die wiederholte Verwendung abwertender Ausdrücke aus Gründen der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität und Ausdruck der Geschlechtlichkeit in allen Medien, einschließlich sozialer Medien. Es verpflichtet die Regierung mittels Selbstregulierung einen ethischen Kodex für die Medien sicher zu stellen, der jede Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit in den Medien verhindert. Kinder haben nach dem Gesetz ein Recht auf Medikamente, welche die Pubertät verzögern, damit sie keine sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln, die sie nicht möchten. Wer gleichgeschlechtliche Neigungen hat oder unter Geschlechterkonfusion leidet, darf keine psychologische Beratung erhalten, die eine Veränderung der wahrgenommenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zum Ziel hat. Unterrichtsmaterialien müssen nicht binär sein. Das bedeutet, dass Schüler nicht mehr lernen dürfen, dass es zwei Geschlechter gibt. Die Schulen Andalusiens müssen hingegen vermitteln, dass es ein Recht gibt, ein anderes Geschlecht anzunehmen. Die Unterrichtsmaterialien sollen Respekt und Schutz des Rechts auf Vielfalt der sexuellen Orientierung und der Geschlechter sowie des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit vermitteln. Sie sollen die körperliche und sexuelle Vielfalt und die Diversität der Familie darstellen. Die Vorschriften gelten auch für katholische Schulen, die staatlich anerkannt sind. Die Bischöfe Andalusiens haben das Gesetz scharf kritisiert. Es bedrohe die Meinungsfreiheit, die Gewissensfreiheit, die Freiheit der Bildung und Lehre und die Religionsfreiheit. In erster Linie sei das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder in Gefahr, aber auch Grundrechte jener, die im Bildungswesen, im Gesundheitsbereich und in den Medien tätig seien, schreiben die Bischöfe in einer gemeinsamen Stellungnahme. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSpanien
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