Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  3. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  4. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  7. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  12. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  13. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“
  14. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  15. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas

Papst ändert Regeln zu altersbedingten Rücktritten im Vatikan

16. Februar 2018 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kurienbischöfe und Vatikanbotschafter verlieren mit Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren nicht mehr automatisch ihr Amt - Neues "Motu Proprio" gleicht Regelungen an jene für Diözesanbischöfe und leitende Kurienkardinäle an


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus regelt den Rücktritt aus Altersgründen für Kurienbischöfe, andere hochrangige Mitglieder der römischen Kurie und Vatikanbotschafter neu. Gemäß dem Erlass "Imparare a congedarsi" (Lernen, sich zu verabschieden) spielt die bislang geltende Altersgrenze von 75 Jahren für deren Ämter künftig eine geringere Rolle. Ein entsprechendes "Motu Proprio" des Papstes veröffentlichte der Vatikan am Donnerstag.

Behördenleiter der römischen Kurie im Bischofsrang etwa und Papstbotschafter scheiden demnach nicht mehr automatisch mit Erreichen des 75. Lebensjahres aus ihrem Amt aus. Sie müssen nach Erreichen der Altersgrenze dem Papst ihren Rücktritt anbieten; dieser tritt jedoch erst mit der Annahme des Papstes in Kraft. Bis zur Entscheidung des Papstes gilt das Amt als verlängert.


Mit dem "Motu Proprio" gleicht Franziskus im Wesentlichen die Vorgaben für Apostolische Nuntien und an der Kurie tätige Bischöfe an jene an, die bereits für Diözesanbischöfe gelten. Auch leitende Kurienkardinäle mussten schon bisher mit Erreichen der Altersgrenzen von 75 ihren Rücktritt anbieten, konnten vom Papst jedoch in ihren Ämtern verlängert werden.

"Neue Form der Bereitschaft"

Es gehe darum, das Ende eines kirchlichen Amtes als "vollwertigen Teil des Dienstes" zu begreifen, "der eine neue Form der Bereitschaft" erfordere, heißt es in dem Papsterlass. Zugleich betont Franziskus, eine etwaige Verlängerung über die Altersgrenze hinaus erfolge ausschließlich zum Wohl der Kirche und dürfe nicht als "persönlicher Erfolg" gewertet werden. Die päpstliche Entscheidung sei zudem nicht als "automatischer Akt" zu verstehen, sondern als "Akt der Regierung". Gemäß einer "angemessenen Unterscheidung" werde eine jeweils der Situation angemessene Entscheidung gefällt.

Eine Verlängerung könne etwa nötig werden, wenn Vatikanbehörden gerade in Umbruchprozessen seien, heißt es in dem Erlass. Das Motu Proprio ist auf den 12. Februar datiert und tritt mit der Veröffentlichung in der Vatikanzeitung "Osservatore Romano" in Kraft.

Franziskus ändert damit vor allem Paragraf 3 im Kanon 189 des Kirchenrechts, Kanon 970 im Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen sowie die Vorgehensweise beim Amtsverzicht aus Altersgründen gemäß Artikel 5, Paragraf 2 der Konstitution "Pastor bonus" von Johannes Paul II. (1978-2005) aus dem Jahr 1988.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 j@cobus 16. Februar 2018 
 

Primat des Latein

Papst Johannes Paul II hat das Primat des Latein abgeschafft.


1
 
 Martinus Theophilus 16. Februar 2018 
 

Verlust der Gesetzgebungskultur.

Das Motu Proprio wurde bisher einzig in italienischer Sprache und mit italienischem Titel veröffentlicht; eine lateinische Fassung scheint es nicht mehr zu geben. Dies ist ein erneuter Verstoß gegen die gewachsene Tradition und Kultur der päpstlichen Gesetzgebung.
Oder frei nach Heinrich Heine:
"Denk ich an Rom in kalter Nacht,
bisweilen mich ein Schauder packt."


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Vatikan

  1. Vatikan: Erklärung Dignitas infinita über die menschliche Würde
  2. Keine öffentliche offene Aufbahrung mehr für tote Päpste
  3. Synode über Synodalität verwendet Bilder von Marko Rupnik
  4. Missbrauchsexperte Zollner: ‚Keine Kultur der Rechenschaftspflicht’ in der Kirche
  5. Papst ernennt Bischof Elbs zum Übergangsleiter der Erzdiözese Vaduz
  6. Katholische Laien der Schweiz bitten Vatikan um Klarstellung
  7. Vatikan bereitet Dokument über Geschiedene in neuen Partnerschaften vor
  8. Erzbischof Paglia klagt katholische Internetseite wegen Korruptionsvorwürfen
  9. Wichtige Informationen nicht zugänglich – Untersuchung gegen Kardinal Maradiaga unterbrochen
  10. Der Heilige Stuhl tritt dem Pariser Klimaabkommen bei







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  6. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  7. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  8. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  9. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Der Teufel sitzt im Detail
  12. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  13. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  14. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie ,The Baxters‘ sehen‘
  15. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz