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| § 219a StGB muss bleiben19. Februar 2018 in Deutschland, 6 Lesermeinungen CDL fordert: Wir brauchen nicht mehr Werbung für Abtreibung, sondern mehr politischen Einsatz für das Lebensrecht - "Wer wie Stapf verkündet, mehr als 100.000 Abtreibungen durchgeführt zu haben, ist ein brutaler Tötungsspezialist" Berlin (kath.net/CDL) Zu der nächsten Woche beginnenden Parlamentsdebatte über die Streichung des § 219a StGB nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, Stellung: Der politische Aktionismus, der in dieser Berliner "Interregnumszeit" insbesondere von den Parteien der Grünen, Linken, SPD und der FDP unter Beweis gestellt wird, zielt erstaunlicherweise schwerpunktmäßig auf ein Thema: "Kein Werbeverbot für Abtreibungen" und "Weg mit dem § 219a StGB". Was hierzu derzeitig bundesweit medial und politisch inszeniert und veranstaltet wird, ist in seiner Verve nahezu beispiellos und wäre für viele andere wichtige Fragen der Familienförderung mehr als wünschenswert. In den nächsten Wochen hagelt es Aktionen vor und im Parlament, die sich mit der für unser Land wenig hilfreichen Frage befassen, wie der Gesetzgebern "endlich" Abtreibungsärzten in Deutschland öffentliche Werbung für ihr Abtreibungsangebot ermöglichen oder erleichtern kann. Dass angesichts dauerhaft erschreckend hoher und sogar wieder steigender Abtreibungszahlen (allein in 2017 sind wieder über 100.000 dem Bundesamt gemeldet) und eine der niedrigsten Geburtenquoten weltweit das Parlament und die Öffentlichkeit eine ganz gegenteilige Kampagne und Debatte erlebt, führt nach Absurdistan. Gibt es in Deutschland wirklich einen Mangel an Informationen, wie und wo man heute "unkompliziert" und größtenteils bezahlt durch den Staat vermeintlich problemlos abtreiben kann? Das Gegenteil ist der Fall, Abtreibungsinformationen bekommt heute jede Schulklasse regelmäßig ungefragt auf den Tisch, und dies dürfte auch den meisten Bürger dieses Landes klar sein. Offensichtlich ist dies alles den parlamentarischen Vertretungen der drei genannten Parteien noch nicht genug. Wie destruktiv und hemmungslos die benannten Parteienvertreter und -vertreterinnen nun zur abstrusen Idealisierung der grausamen Abtreibungspraxis durch "Mehr Werbung und Information durch Abtreibungsärzte" übergehen, beweist in der kommenden Woche leider die FDP besonders drastisch, indem sie ausgerechnet den Betreiber der größten Abtreibungspraxis Deutschlands, Friedrich Stapf, zu einer offiziellen Fachtagung als Hauptreferent einlädt. Wer wie Stapf seit Jahrzehnten hauptberuflich Abtreibungen durchführt und stolz in einem Spiegelinterview verkündet, mehr als 100.000 selbst durchgeführt zu haben, ist kein ehrlicher Arzt mehr, sondern ein brutaler Tötungsspezialist, der den Sinn des ärztlichen Handelns, Leben zu erhalten und zu fördern, in das absurde Gegenteil verkehrt hat. Stapf ist ein Mediziner, der sein Millionenvermögen (eine Abtreibung dauert für den Arzt nur wenige Minuten und bringt direkt, ohne Krankenschein rd. 450 Euro ein) mit dem Leid der Frauen verdient hat und der nur Zynismus für die tatsächlichen Sorgen der Frauen in schwierigen Lagen übrig hat. Abtreibung ist sein Geschäftsmodell und dieser Tötungsschwerpunkt hat ihn reich gemacht. Einen solchen Vertreter der Ärzteschaft Deutschland ins Parlament einzuladen, ist ein absoluter Tiefpunkt in der Geschichte des Bundestages, der bisher noch Abtreibungen formal als Straftat anerkannt hat. Denn jede Abtreibung ist nicht nur eine Tötung eines ungeborenen Menschen, sondern bringt auch für die Mutter erhebliche Risiken und Nöte. Abtreibungen sind nicht ungefährlich und sie zeigen immer auch ein Versagen der Beziehungen, der Familien und der humanen Gesellschaft, die ein Ja zum Kind nicht ermutigt und ermöglicht haben. Aus sehr gutem Grund hatte das Parlament auch bei den letzten Änderungen des § 219a 1993 das grundsätzliche ärztliche Werbeverbot aufrechterhalten, denn es ist eben ganz bestimmt keine gewöhnliche Dienstleistung" im ärztlichen Leistungskatalog, für die Beendigung eines menschlichen Lebens zu werben. Wenn heute eine Frau einmalig (oder leider auch mehrfach) eine Abtreibung in Erwägung zieht, ist dies für sie immer eine so große und weitreichende Entscheidung über das Leben ihres Kindes, dass der Besuch einer Beratungsstelle, von denen es flächendeckend 2000 in ganz Deutschland wohnortnah gibt, mehr als geboten ist. Dort erhält sie Hilfsangebote, aber auch Adressen von Abtreibungspraxen. Ärzte, die die Abtreibung durchführen, sind ganz bewusst von der Werbung für diese Handlung ausgeschlossen, weil sie damit eben ihr Geld verdienen und nicht mehr "neutral" der Frau gegenüber stehen. Das Werbeverbot schützt die Frau und das ungeborene Kind gleichermaßen, und sie hat nach der Beratung noch eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen, um sich dann zu entscheiden. Die aktuelle Debatte und insbesondere auch die Einladung von Herrn Stapf zeigen, dass es hier einigen Parteien keinesfalls nur um mehr Werbung für Abtreibung durch Ärzte oder gar um das "Recht auf Information" bei den Frauen geht, denn darum genau geht es in den Beratungsstellen, sondern um die sogenannte "Entkriminalisierung" der Abtreibung und das uneingeschränkte "Recht auf Abtreibung", und dies alles ohne Beratungsverpflichtung. Die Abtreibung wollen sie endlich zur völlig alltäglichen ärztlichen Dienstleistung erklären, die jederzeit wie eine Zahnbehandlung von den Ärzten aktiv angeboten und beworben werden kann. Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verpflichteten den Gesetzgeber zu allererst dazu, die Würde jedes Menschen und das Recht auf Leben zu schützen. Dass die seit 1973 in Deutschland über sechs Millionen abgetriebenen Kinder, die meist im 3. Monat abgetrieben werden, den Bundestag weniger zu beunruhigen scheinen als die Frage, wie es mehr Werbung und Information über Abtreibungsärzte gibt, ist ein beklemmendes Fanal zur Eröffnung dieser vielleicht sehr kurzen Legislaturperiode. Die Neufassung eines Gesetzes sollte generell von der politischen Absicht getragen, eine Verbesserung für die Bürger herbeizuführen. Wem aber dient oder nutzt eigentlich die hier intendierte Änderung bzw. Abschaffung des § 219a StGB? Sie wird die Zahl der Abtreibungen sicher nicht senken, sondern eher noch erhöhen. Sie dient nicht dem Leben, sondern fördert seine Vernichtung. Sie wirkt umsatzfördernd bei Abtreibungsspezialisten und marginalisiert das Drama der Abtreibung und die Verminderung der Lebensqualität für Frauen, die unter den Belastungen einer Abtreibung zu leiden haben. Der § 219a StGB muss bleiben. Denn wir brauchen nicht mehr Werbung für Abtreibung, sondern mehr Werbung und Einsatz für das Lebensrecht ungeborener Kinder. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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