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| Vatikan verklagt früheren Bank-Chef und dessen Anwalt5. März 2018 in Aktuelles, keine Lesermeinung Vorwurf lautet auf Unterschlagung und Geldwäsche - Prozess-Beginn für 15. März vorgesehen Vatikanstadt (kath.net/KAP) Wegen Unterschlagung und Geldwäsche müssen sich ein früherer Präsident der Vatikanbank IOR und sein Anwalt vor dem vatikanischen Gerichtshof verantworten. Wie das "Istituto per le Opere di Religione" (IOR) auf seiner Website mitteilt, soll der Prozess am 15. März beginnen. Den Angaben zufolge geht es um Vergehen zwischen 2001 und 2008. Damals sei der Bank durch Immobiliengeschäfte ein Schaden von gut 50 Millionen Euro entstanden. Laut Medienberichten wurden die Immobilien unter Wert verbucht und zusätzlich gezahlte Barbeträge unterschlagen. Neben dem früheren IOR-Präsidenten Angelo Caloia (78) und seinem Anwalt Gabriele Liuzzo (94) soll auch der inzwischen verstorbene damalige Generaldirektor Lelio Scaletti an dem Vorgang beteiligt gewesen sein. Das jetzt anlaufende Gerichtsverfahren ist Ergebnis einer 2014 begonnenen Untersuchung durch den vatikanischen Staatsanwalt. 2013 hatte das IOR unter seinem damaligen Präsidenten Ernst von Freyberg damit begonnen, die eigenen Bankgeschäfte kritisch zu untersuchen. Anfang Februar bereits hat der Zivilgerichtshof des Vatikans zwei ehemalige leitende Manager des IOR des Missmanagements für schuldig befunden. Die beiden Angeklagten, der ehemalige Generaldirektor Paolo Cipriani und sein damaliger Vize Massimo Tulli, waren bereits im Februar 2017 von einem römischen Gericht wegen Verstoßes gegen Transaktionsbestimmungen verurteilt worden. Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuVatikan
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