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Keine Werbung für eine Straftat12. März 2018 in Kommentar, 11 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
"Doch kann das ernst gemeint sein, daß Werbung für eine Straftat legal sein kann? Es kann und es ist absurd. Denn auch das ist Fakt: Abtreibung ist - und bleibt - eine Straftat." - Der Montagskick von Peter Winnemöller
Berlin (kath.net/pw) Töten Sie Ihr Baby bei uns! Es gibt lukrative Rabatte. Es steht kaum zu erwarten, dass Werbung für Abtreibung so plump aussehen würde. Es steht vor allem deshalb nicht zu erwarten, weil im Grunde jeder Mensch intuitiv weiß, dass bei einer Abtreibung ein Mensch stirbt. So wäre das wohl eher Antiwerbung. Man will ja Geschäfte machen. Doch kann das ernst gemeint sein, dass Werbung für eine Straftat legal sein kann? Es kann und es ist absurd. Denn auch das ist Fakt: Abtreibung ist und bleibt eine Straftat. Seit Jahrzehnten tobt in unserer politischen Landschaft die Schlacht um die am besten völlige Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder. Dabei erleidet das Lager derer, die das Leben der Kinder schützen wollen, eine Niederlage nach der anderen. Eine strukturelle linksliberale Mehrheit in den Parlamenten fährt einen Sieg nach dem anderen ein. Der jüngste Streich ist die indirekte Folge eines Prozesses gegen Abtreibungswerbung aus dem vergangenen Jahr. Ein Gericht hatte gem. §219a StGB diese Werbung für unrechtmäßig erklärt. Nun ist es ausgerechnet eine der beiden Koalitionsparteien der noch in Gründung begriffenen Regierung, die sich hier aus dem Fenster lehnt. In trauter Einheit mit Grünen, Linken und FDP wollen die Sozialdemokraten die Werbung für Abtreibung freigeben. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass noch vor Ablauf der Legislaturperiode legal für die Tötung ungeborener Kinder geworben werden kann.
Seitdem die CDU nach der Wiedervereinigung einem Gesetz zugestimmt hat, das die Abtreibung zwar weiterhin als Straftat ansieht, unter bestimmten Umständen jedoch von straffrei stellt, hat diese Union in Sachen Lebensrecht die Unschuld verloren. Lange Jahre war die CDU der verlässliche politische Partner all jener, die sich für den Schutz des menschlichen Lebens einsetzen. Das galt für die Kirche ebenso wie für freie oder ökumenische Lebensrechtsbewegungen. Nach wie vor findet man Politiker, die ohne Wenn und Aber den Schutz des menschlichen Lebens verteidigen am ehesten in der CDU. Doch alle Ansichten, die bei Grünen, Linken und Liberalen zu Ungunsten des ungeborenen menschlichen Lebens unterwegs sind, sind seitdem auch in der Union salonfähig. In einer Union unter einer Kanzlerin Merkel, die Prinzipien der Christdemokratie bei ungünstigen Winden und günstigen Gelegenheiten im Eilverfahren preisgibt, stand kaum zu erwarten, dass ein solches Nebenthema wirklich breit diskutiert wird. Nach Willen der neuen Generalsekretärin soll aber genau das geschehen. Bei allem Pessimismus bezüglich der Realpolitik in Sachen Lebensrecht zieht ein Hoffungsschimmer am Horizont auf. In der neuen Koalition, die nur nominell groß ist, ist die Kanzlerin schwach wie nie. Es ist kaum zu erwarten, dass die neue Regierung die restlichen dreieinhalb Jahre Legislaturperiode überhaupt durchhält. Es ist an der Zeit, sich herum und um die CDU klar zu positionieren, denn das C in der Partei wankt nach wie vor ganz entschieden. Ohne C und dazu gehört eben auch der Lebensschutz ist die CDU so obsolet wie dereinst die Democrazia Cristiana in Italien. So kann es sich derzeit durchaus im Sinne einer politischen Zukunft der Union lohnen, sich klar zu positionieren. Wir haben gute Zeiten, deutlich vernehmbar für den Schutz des menschlichen Lebens zu votieren. Darum noch einmal in aller Deutlichkeit: Die Zahl von 101.000 Abtreibungen muss runter! Nicht rauf! Es braucht Maßnahmen gegen Abtreibung, nicht Werbung dafür. Es sind alle Politiker vor allem von ProLife-Netzwerken zu unterstützen, die sich konsequent für das Leben einsetzen. Archivfoto Peter Winnemöller
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Lesermeinungen | Adamo 13. März 2018 | | | @Philipp Neri - Unser Einsatz hat sich nur SCHEINBAR gelohnt. Denn die Bundesregierung will einen eigenen Vorschlag zum §219a STGB erarbeiten. Das verheißt schon mal überhaupt nichts Gutes. Wer weiß was die dann wieder schlimmes aushecken werden. Ich frage mich nur weshalb dieser Paragraf überhaupt geändert werden soll? | 1
| | | Philipp Neri 13. März 2018 | | | Einsatz hat sich gelohnt! Der vielfältige Einsatz hat sich gelohnt!
Die Nachricht, dass die SPD den Antrag zurückzieht, wurde gerade vermeldet! | 2
| | | Stanley 12. März 2018 | | | @JuergenPB Natürlich muss es "1976" heißen.
Ich bitte den Tippfehler zu entschuldigen. | 0
| | | JuergenPb 12. März 2018 | | | 1076? @Stanley
Wie war denn der §218 im Jahre 1076 und was hat König Heinrich IV. daran geändert?
Mit dem einen Jahr später stattfindenden Gang nach Canossa hat das Ganze ja nichts zu tun. | 0
| | | Philipp Neri 12. März 2018 | | | Forderung an CDU-Abgeordnete Mein Vorschlag wäre:
Um ein Zeichen zu setzen und um zu zeigen, wie wichtig einem der Lebensschutz ist, sollten die einfachen CDU-Abgeordneten doch ihre Zustimmung zur Kanzlerwahl davon abhängig machen, dass die Kanzlerin darauf besteht und es nicht durchgehen lässt, dass die SPD so das Lebensschutzrecht weiter aushebeln kann!
Gibt es mutige Abgeordnete, die darauf bestehen, dass die Kanzlerin vor der Wahl am Mittwoch ein deutliches Versprechen abgibt, dass sie das Vorhaben der SPD nicht akzeptieren würde und eher dann als Konsequenz sofort die Koalition platzen lassen würde?
Das wäre dann für die ganze Welt ein sichtbares Zeichen, dass ihr das Lebensschutzrecht mehr wert ist als der eigene Machterhalt!
Lassen Sie Ihren CDU-Abgeordneten verstehen, dass sie noch vor der Wahl am Mittwoch der zu wählenden Kanzlerin so ein Versprechen eindringlich abringen sollten in der Fraktion. Denn dann könnte sich die Kanzlerin nicht hinter dem Feigenblatt von sogenannten Krokodilstränen verstecken! | 8
| | | Ebuber 12. März 2018 | | | Gott läßt seiner nicht spotten Auch dieses Theater um Abtreibung und sogar Reklame dafür wird irgendwann in sich zusammenbrechen. Die Wahrheit hat noch immer gesiegt - halten wir durch. Früher oder später gehört der Sieg uns - den Lebensrechtlern ! Beten wir dafür, dass uns Gott und die Gottesmutter ihren Segen geben. Denn alleine können wir gar nichts tun. | 7
| | | nada te turbe 12. März 2018 | | | Es wird immer absurder!!! Weil die Lüge regiert!
Das "C" ist nur noch Fassade.
"Breit diskutieren..."
Schmierentheater mit vorbestimmtem Ende.
Zuerst das Problem schaffen (Der SPD eine Bruch der Koalitionsdisziplin erlauben: Volker Kauder am 7. März)
- dann einen Scheinkampf dagegen führen.
Possenspiel von schlechten Politikdarstellern!
Der Fürst der Lüge ist sicher begeistert. | 13
| | | Adamo 12. März 2018 | | | Linke,Grüne,FDP u.SPD wollen den §219a kippen. Abtreibung ist die Tötung eines Menschen im Mutterleib und ist damit eine schlimme Straftat. Wer aber stellt hier die nötige Anklage?
Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, die Deutsche Bischofskonferenz oder sonst wer? Ich kann niemand erkennen, der Anklage gegen die im Titel genannte Straftat dieser Politiker erhebt! | 9
| | | 12. März 2018 | | | Man könnte ja dann auch für andere Straftaten werben wie z.B. stehlen, einbrechen, betrügen, Steuern hinterziehen usw. Ob das dann den Grünen und der SPD und Co gefallen würde? Wer weiß? Nicht ganz dicht sind sie alle.Vielleicht kämen die erst drauf, wenn bei ihnen mal eingebrochen würde. | 10
| | | Herbstlicht 12. März 2018 | | | vorher und nachher Frau Kramp-Karrenbauer ist Lebensschutz möglicherweise wirklich ein echtes Anliegen, aber inzwischen bin ich mehr als misstrauisch, was das Standvermögen der CDU betrifft.
Was heißt schon: "breit diskutieren"?
Auch nach einer breiten Diskussion ist das sang- und klanglose Einknicken nicht ausgeschlossen, wenn dies geboten erscheint.
Hinterher kann man dann sagen, man habe doch so sehr gekämpft.
Wissen wir doch alle: Strategie und Taktik spielt in der Politik eine enorm große Rolle. | 9
| | | Stanley 12. März 2018 | | | Wer A sagt, muss auch B sagen Wenn Abtreibung eine Straftat ist, dann müssen dafür zwangsläufig Strafen (wieder)eingeführt werden.
Fazit: Der alte § 218 - wie er vor 1076 - war, gehört wieder eingeführt, und zwar ohne wenn und aber. | 13
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