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BR: Für katholische Kirche endet der GEMA-Vertrag - UPDATES!

27. März 2018 in Deutschland, 28 Lesermeinungen
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„Bayrischer Rundfunk“: Auf die Kirchengemeinden kommen hohe Kosten zu - DBK hat BR zur Korrektur der Falschmeldung aufgefordert - Kopp zu kath.net: „Ausdrücklich betone ich, dass die GEMA diesen Vertrag gekündigt hat“ - UPDATE: BR korrigiert


München (kath.net) Nachden die GEMA die Jahrespauschale pro Kirchengemeinde von 45 Euro auf 75 Euro erhöht hat, hat der Dachverband der Diözesen in Deutschland den Vertrag zum ersten Januar beendet. Es war die erste Erhöhung seit 30 Jahren. Das berichtete der „Bayrische Rundfunk“. Die evangelischen Einrichtungen werden nicht aus dem Vertrag aussteigen. Künftig muss jede katholische Kirchengemeinde bei Konzerten und anderen öffentlichen Veranstaltungen GEMA-Gebühren aus eigener Kasse zahlen, kostenfrei bleiben nur die Gottesdienste. Ein kleines Pfarrfest könnte dann um 24 Euro kosten, doch Gemeinde, die große Oratorien veranstalten, könnten sich auch 1.000 Euro summieren. Außerdem kommt ein höherer Verwaltungsaufwand auf die Pfarreien zu, denn jedes Pfarrfest, jede Seniorenveranstaltung muss extra gemeldet werden.


Der Verband der deutschen Diözesen sagte gegenüber dem „Bayrischen Rundfunk“, dass die neue Pauschale nicht angemessen sei.

Bereits 2015 hatte die GEMA die Meldepflicht für Konzerte und kirchliche Veranstaltungen eingeführt.

UPDATE 19.28 Uhr
DBK-Pressesprecher Matthias Kopp dementiert die Nachricht des Bayrischen Rundfunks. Die DBK hat den Bayrischen Rundfunk dazu aufgefordert, diese Falschmeldung umgehend zu korrigieren."

UPDATE 27.3. 8.00 Uhr – Kopp: „Ausdrücklich betone ich, dass die GEMA diesen Vertrag zum genannten Datum (31.12.2017) gekündigt hat.“

Unter Hinweis auf die Homepage der GEMA (Link) fragte kath.net erneut bei der Deutschen Bischofskonferenz nach. Kopp erläuterte am 27.3.2018 gegenüber kath.net: „Die GEMA macht es sich sehr einfach und die Aussage ist schlicht nicht korrekt. Seit 1986 gab es den Vertrag zwischen dem VDD und der GEMA, der als unbefristet galt. Natürlich gab es ein vertraglich geregeltes Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Ausdrücklich betone ich, dass die GEMA diesen Vertrag zum genannten Datum (31.12.2017) gekündigt hat.“

UPDATE 27.3. 14.00 Uhr: Der „Bayrische Rundfunk“ korrigiert den Fehler
Der „Bayrische Rundfunk“ schreibt nun zu seinem Artikel: „Im Artikel vom Sonntag (25.3.2018) zum gleichen Thema hat sich bedauernswerterweise ein Fehler eingeschlichen. Darin war die Rede davon, die katholische Kirche habe den Vertrag mit der GEMA gekündigt. Korrekt ist, dass die Vertragsverhandlungen zu keinem gütlichen Ende führten und die GEMA deshalb den bisher gültigen Pauschalvertrag gekündigt hat.“

Auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz gibt Pressesprecher Matthias Kopp nochmals eine aktuellen Überblick: VDD-Rahmenverträge und GEMA

Link zum Beitrag des „Bayrischen Rundfunks“: Singen wird teuer - Katholische Kirche steigt aus GEMA-Vertrag aus

Symbolbild: Kirche



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Lesermeinungen

 Diasporakatholik 29. März 2018 
 

Oosterhuis-Lieder ein Ärgernis für wache gläubige Christen

M.W. sind im neuen Gotteslob nur noch 3 Lieder von Huub Oosterhuis enthalten:

Nr. 414 "Herr unser Herr..."
Die 3.Strophe enthält die unsinnige Aussagen "...du bist nicht sichtbar für unsere Augen und niemand hat dich je gesehn". Das optische Nichtsichtbarsein leugnet die Wahrnehmbarkeit Christi in der hl. verwandelten Kommunion und ist zumindest uneindeutig. 
Aber "dass niemand IHN je sah", ist Unsinn und Irrlehre: siehe Neues Testament!

Die 4. Strophe "Du bist in allem tief verborgen..." ist reinster Pantheismus und damit Häresie.

Nr. 422 "Ich steh vor dir mit leeren Händen":
Zumindest die ersten beiden Strophen davon sind für uns jed völlig unzutreffend - wir boykottieren sie. Mag sein, dass ein glaubenszweifelnder Mensch sie für sich passend empfindet.

Nr.460 "Wer leben will wie Gott auf dieser Erde":
Ich finde die Texte bis auf die letzte Strophe seltsam schwurbelig und uneindeutig. In mir sträubt sich alles, so etwas Mehrdeutiges unkritisch mitsingen zu sollen...


1
 
 matthieu 28. März 2018 
 

@ Diasporakatholik

Ich hab dann auf dem Heimweg (oder spätestens daheim) ein paar gute alte Lieder mit korrekten Texten parat, um den Mangel wieder zu beheben ;)
Wenn es ganz arg war: Fest soll mein Taufbund immer stehen und Zieh an die Macht Du Arm des Herrn


1
 
 Diasporakatholik 28. März 2018 
 

@matthieu

Bei Oosterhuis-Kirchliedtexten weigere ich mich grundsätzlich mitzusingen.
Nicht weil mir die Stimme versagt, sondern weil sie glaubensmäßig einfach Mist sind.


2
 
 Alpenglühen 28. März 2018 

@Willigis

Die Falschmeldung bestand in der Behauptung des BR, daß die Kündigung durch den Verband der Diözesen erfolgt sei. Tatsächlich jedoch hat die GEMA! die Kündigung ausgesprochen. Am Ergebnis, nämlich, daß der Vertrag gelöst ist, ändert das natürlich nichts. Aber es zeigt, wie groß – oder auch wie klein – die Wahrheitsliebe des BR ist. Und daß dieser Wahrheitsliebe erst durch Druck von außen nachgeholfen werden mußte.


2
 
 matthieu 28. März 2018 
 

Gemeinde = SE ?

Also wenn die (relativ neuen) Seelsorgeeinheiten jetzt als Kirchengemeinde zählen, dann spart man ohnehin mindestens drei Viertel gegenüber der vorherigen Lage. Von daher: Gebt der GEMA, was des Künstlers ist.

@Hadrianus: Danke für den Kommentar. Bei den Texten versagt mir jedesmal die Stimme, weil sie nicht zur Lehre Christi passen.


1
 
 Gipsy 27. März 2018 

Wenn die 75 Euro pro Jahr

alles abdecken, was an kirchlich/weltlichen Aktivitäten anfällt, so ist das nicht viel.
Alles einzeln zu berechnen ,kommt die Pfarreien sehr teuer zu stehen,zumal es wohl auch zu einigen Ausfällen , aus Kostengründen kommen kann.Die Ehrenamtlichen , die ja wohl diese Berechnungen etc. (die sind sehr arbeitsintensiv) übernehmen sollen, werden auch so langsam überfordert und werden nach und nach ihr Engagement dahingehend verringern. Selbst wennn die Pauschale pro Monat erhoben wird, so ist das auch nicht viel, denn die Kirchengemeinden verdienen ja auch ziemlich gut an "der Künstler Werke."

z.Bp. Ich zahle 75 Euro Gebühr und

verdiene dabei mindestens 300 Euro...das ist doch in Ordnung. Man muss doch nicht verzweifelt sein, wenn dabei jetzt mal ca. 30 Euro weniger verdient werden, das kann man doch durch die Steuererklärung o.ä.wieder rausholen.


2
 
 MSkeptic 26. März 2018 

Klarstellung: Aufführungen in der Liturgie sind immer frei!!

Ich zitiere ThomasMoore:
>Etwa Ordinariumsvertonungen von Quack,Rohr Lieder von Maria-Luise und Georg Thurmair, oder von Petronia Steiner (Wir weihn der Erde Gaben).
>Die müßten demzufolge dann bei einer Aufführung zur Hl. Messe der GEMA gemeldet werden, sofern diese Personen bzw. deren Rechtsnachfolger durch die GEMA vertreten werden

Nein, Aufführungen - auch lizenzpflichtiger - Werke im Rahmen von liturgischen Handlungen sind weiterhin melde- und kostenfrei. (Alles andere wäre nun wirklich absurd...) _Dieser_ Vertrag wurde verlängert, nur der Vertrag zur Pauschalierung einiger außerliturgischer Veranstaltungen (Seniorentreff etc.) wurde beendet.

Und: Volksgesang ist es gar keine Aufführung im Sinne des Urheberrechts. Volksgesang ist _immer_ frei! Also kräftig mitsingen ;)


3
 
 doda 26. März 2018 

Vielleicht war die Meldung eigentlichfür den kommenden Sonntag vorgesehen :;


0
 
 MSkeptic 26. März 2018 

Details zur Vertragssituation GEMADeutsche katholische Kirche

Die GEMA Hompage sagt eindeutig, dass katholische Pfarren seit Anfang 2018 Einzelmeldungen machen müssen:
Alle Details hier - auch, dass bisher gar nicht besonders viel vom "Pauschalvertrag" abgedeckt war: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/Merkblatt_der_katholischen_Kirche_zur_Nutzung_von_Musikwerken.pdf


0
 
 Willigis 26. März 2018 
 

Ähm, Falschmeldung?

Sorry, aber die GEMA selbst schreibt auf ihrer Webseite, dass der Vertrag gekündig sei:

https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/katholische-kirche/


0
 
 MSkeptic 26. März 2018 

In Österreich ist das (auch?) kompliziert...

Na dann müssen wir wohl abwarten, was da tatsächlich Sache ist in Deutschland.
In Österreich sieht es mW derzeit so aus: Die meisten Diözesen haben mit der AKM Rahmenverträge. Die sind aber alle anders, d.h. ob man als Pfarre oder für eine Pfarrveranstaltung eine AKM-Meldung machen muss und ob es dafür einen Ermäßigungssatz gibt, muss im einzelnen abgeklärt werden. Anscheinend gabs 1990 einen Rahmenvertrag der Österr. Bischofskonferenz mit der AKM, den konnte ich aber nicht auffinden, und daher ist fraglich, ob er noch gilt.

zB für die ED Wien siehe hier: https://www.erzdioezese-wien.at/pages/inst/25719546/neuesindermdb/article/48837.html Werknutzung ist für Gemeindegesang sowie für kirchliche Feiern ohne Entgelt und wohltätige Zwecke frei, sonst nicht. Aber: Für Medien aus dem Angebot der diözesanen Medienstellen sind die AKM-Gebühren pauschal abgegolten.

Oder für Kärnten (Gurk) siehe hier: http://www.kath-kirche-kaernten.at/dioezese/orgdetail/C2639/rechtliches_rund_ums_pfarrfest


1
 
 SpatzInDerHand 26. März 2018 

Also, jetzt wirds bunt! Dass der Bayrische Rundfunk sich nicht schämt,

derartige Fake-News herauszubringen!


2
 
 ThomasMoore 26. März 2018 

@elmar69

Doch, da gibt eine Reihen von meßgesängen, bei denne die Urheber noch keine 70 Jahre tot sind: Etwa Ordinariumsvertonungen von Quack,Rohr Lieder von Maria-Luise und Georg Thurmair, oder von Petronia Steiner (Wir weihn der Erde Gaben). Die müßten demzufolge dann bei einer Aufführung zur Hl. Messe der GEMA gemeldet werden, sofern diese Personen bzw. deren Rechtsnachfolger durch die GEMA vertreten werden:
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-wr-k-2/


1
 
 Lämmchen 26. März 2018 
 

@Dottrina

75 Euro waren die Pauschale für jede Gemeinde, als es einen Vertrag gab. Das ist jetzt ad acta und die meisten Kirchengemeinden werden sich auf Grund der nun anfallenden Gema-Gebühren nicht mehr erlauben können, ein Kirchenkonzert zu machen, denn da gibt es dann viele Berechnugnsfaktoren. Schwierig wird es auch für Kindergärten, die jetzt dann auch der Gema unterliegen dürften und bisher mit dem Generalvertrag abgedeckt waren. das ist ein Faß ohne Boden, das die VDD da aufgemacht hat, aber Hauptsache einen Haufen Leute in den Ordinariaten sitzen haben, die die Ehrenamtlichen beaufsichtigen.... übrigens gab es das auch jetzt schon, dass Solisten von Kirchenkonzerten auf Grund von Plakaten von der Gema kontaktiert wurden und nach den ordnungsgemäßen Gebühren, Noten (keine Kopien) etc. befragt wurden.

Hauptsache der ZDK geht es gut.... :-(


1
 
 Hadrianus Antonius 26. März 2018 
 

Ad fontes

Ganz praktisch:
Alle moderne Lieder werden weggelassen- besonders diese vom Niederländer Oosterhuis, der in den letzten 54 kontinuierlich weiter abdriftete (als Jesuit gestartet, dann öffentlich in Konkubinat lebend, dann verheiratet, dann geschieden, erneut in zivieler Ehe lebend, zunehmend buddhist und was weiß ich noch mehr);
aus pecuniären Gründen massiv auf Einnahmen aus seinen (offiziell festgestellt: durch und durch häretische) Liedertexte Texte erpicht.
(Die Melodien holte er nicht selten aus dem Genfer Psalter (16. Jhdt).
Es wird halt mehr den altehrwürdige Gesang der Hl. Messe in Usus antiquior
und mehr Stundengebet in präkonziliärer Form geben ;-)
Um Dom Gajard OSB, Großmeister der Gregorianik aus Solesmes zu zitieren:
"Der Text ist alles".


7
 
 Dottrina 26. März 2018 
 

Bei Pfarrfesten

wird oft eine kleine Band engagiert, die unterhaltsame Musik beiträgt. Hier ist Abführung an die GEMA in Ordnung. Aber eine kleine Seniorenfeier ohne Tonträger, wo nur alte Marienlieder oder uralte Lieder aus dem Gotteslob gesungen werden, bedürfen doch wohl keiner Abgaben. Und - wer um alles in der Welt will überprüfen, was die netten alten Leutchen singen? Soll in Zukunft ein GEMA-Aufpasser zu jeder kleinen Kirchenversammlung oder -Feier abgestellt werden? Schon sehr merkwürdig, das Ganze. Jede kleine Kneipe mit Radio oder Musikbox (gibt es noch!) zahlt GEMA-Gebühren - und das nicht zu knapp. Ich denke mal, auch wenn es teuer erscheint, 75 € kann jede Pfarrei pro Jahr berappen. Ich bin grundsätzlich kein Freund von GEZ und GEMA, aber ein gewisser Urheberrechtsschutz für Künstler ist gerechtfertigt.


4
 
 Martinus Theophilus 26. März 2018 
 

Falsche Prioritäten des VDD.

Dies ist eine politische Entscheidung des VDD, bei der offensichtlich wieder einmal nicht an die vielen Ehrenamtlichen in den Pfarreien vor Ort gedacht wurde, für die diese erheblichen Zusatzaufwand zur Folge hat.
Meines Erachtens ist die Gebührenerhöhung seitens der GEMA gerechtfertigt, den die Steigerung entspricht der Inflationsrate in dem langen Zeitraum seit der letzten Änderung. Man sollte deshalb lieber die GEMA bezahlen und dem ZdK den Geldhahn zudrehen. Wer braucht diese geltungssüchtigen Pseudo-Laienvertreter???


5
 
 Ad Verbum Tuum 26. März 2018 

2-schneidig

Einerseits - ohne jeden Zweifel - ist eine Erhöhung auf 250% unverschämt, eventuell sittenwidrig.
Andererseits - die Gemeinden damit im Regen stehen zu lassen geht auch nicht. Den ganzen Verwaltungsaufwand - ich kenne das, ich war früher in einem Musikverein - den einzelnen Gemeinden und dort wieder den Ehrenamtlichen aufzuhalsen ist ein Unding.
Was ich noch nicht durchdrungen habe, ist, ob aktuell noch die alten Bedngungen gelten (da in Verhandlung), oder ob sich momentan die kirchlichen Veranstalter schon strafbar machen ...


7
 
 Alpenglühen 26. März 2018 

„Kräftiger Schluck aus der Pulle‘

Vielleicht wollte es die GEMA ähnlich wie die GEZ machen. Die sind allerdings richtig unverschämt, da die fordern, die Gebühren automatisch jährlich gemäß der Inflationsrate zu erhöhen.
Zitat: „Es war die erste Erhöhung seit 30 Jahren.“ Zitat Ende.
Will die GEMA sich jetzt das in den vergangenen Jahren nicht kassierte Geld auf einmal holen? Die hätten doch sicherlich die Möglichkeit gehabt, jeweils nach 10 Jahren die Gebühr um 5 Euro raufzusetzen. Ich glaube nicht, daß es da große Proteste gegeben hätte. Aber jetzt auf einen Schlag um 30 Euro = 2/3 der früheren Gebühr rauf gehen, da brauchen die sich nicht zu wundern.
Ob u. wieviel die einzelnen Gemeinden jetzt zahlen müssen, kommt halt darauf an, welche Musik gespielt wird. Sind die Urheber-Rechte erloschen, braucht ohnehin nichts gezahlt zu werden.


6
 
 elmar69 26. März 2018 
 

@Maria_Jesus

Das sind vermutlich garnicht so viele. Bei den echten Klassikern sind die Urheber 70 Jahre tot und die Reche damit erloschen, sofern es sich nicht um bearbeitete Fassungen handelt.

Bei den modernen Liedern müsste man sich auf die beschränken, deren Urheber zum einen ausdrücklich nicht Gema-Mitglied sind und zum anderen Ihre Lieder zum allgemeinen Gebrauch freigegeben haben, sonst müsste man einen Nutzungsvertrag mit dem Urheber schließen.

Diese Gruppe dürfte vermutlich nur wenig bekannte Lieder enthalten.


5
 
 elmar69 26. März 2018 
 

@Willigis

Der Vergleich mit einer Lohnsteigerung hinkt gewaltig.

Gegenüber den Preisen von vor 30 Jahren zahlen Sie im Supermarkt vermutlich ohne zu zögern Aufschläge von 60% und mehr. Die großen Sprünge kommen von den langen Anpassungs-Intervallen.


3
 
 Wynfried 26. März 2018 

Fragwürdige Entscheidungen des VDD

Der VDD soll auch die Zuschüsse an bewährte kirchliche Traditionsvereine wie die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED)oder den Verband katholischer deutscher Lehrerinnen (VkdL) einstellen. Dabei handelt es sich, gemessen an den Gesamteinnahmen des VDD, wirklich nur um "Peanuts", die für solche kleineren Verbände aber überlebenswichtig wären. Das ZdK wird aber weiterhin über die Kirchensteuer finanziert. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche Entscheidungen des VDD durchaus interessen- und ideologigeleitet sind.


7
 
 Maria_Jesus 26. März 2018 
 

Man könnte verstärkt auf Liedergut setzen bei dem

die GEMA nicht mitkassiert. Das dürfte bei sehr vielen Kirchenliedcern der Fall sein, alte Messen genau so wie moderne Lobpreislieder.


11
 
 Stefan Fleischer 26. März 2018 

Wie wäre es mit Sparmassnahmen?

Wie wäre es, wenn weniger in kulturelle und andere "Events" und "Angebote" investiert würde (das kann die "Welt" wesentlich besser als die Kirche), dafür mehr in würdige und glaubwürdige GOTTESdienste und eine umfassende, ungeschönte Verkündigung unseres Glaubens? Dazu müsste man allerdings allen in kirchlichem Dienst Stehenden wieder klar machen, dass sie nur Diener und Dienerinnen des Glaubens und der universellen, allumfassenden Kirche sind, und ihre eigenen Ideen und Vorlieben zurück zu treten haben vor dem gemeinsamen Ziel, dem gemeinsamen Glauben und dem gemeinsamen Auftrag unseres Herrn.


19
 
 SpatzInDerHand 26. März 2018 

Ich finde, die GEMA nutzt ihre Monopolstellung ungeniert aus!

Und die katholische Kirche ist auch keine Kuh, die man nach Belieben melken kann. Eine Preissteigerung von 5 Euro hätte ja jeder eingesehen, aber eine so drastische Steigerung empfinde ich als unverschämt.


15
 
 Willigis 26. März 2018 
 

Nichtsdestotrotz...

...der VDD war da offenbar verrückt, besoffen oder hofft auf Nachverhandlungen...


1
 
 Willigis 26. März 2018 
 

@ ThomasR

Wenn Sie also eine Gehaltserhöhung bekommen, wären Sie bereit, im Supermarkt ohne sonstige Begründung Preisaufschläge von 60% und mehr zu zahlen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_musikalische_Auff%C3%BChrungs-_und_mechanische_Vervielf%C3%A4ltigungsrechte#Aus_Sicht_der_Clubbetreiber_und_Discobesitzer


5
 
 ThomasR 26. März 2018 
 

2016 und 2017 sind die Kirchensteuereinnahmen

wieder gestiegen, damit ist das Vorgehen des Dachverbandes der Diözesen wenigstens nicht nachvolziehbar.


4
 

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