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| ![]() Gericht: Facebook muss Kommentar wieder zulassen13. April 2018 in Deutschland, 2 Lesermeinungen Es ging um diese Bemerkung auf Facebook: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt." Berlin (kath.net) Das Landgericht Berlin hat einem Facebooknutzer recht gegeben, der eine einstweilige Verfügung dagegen beantragt hatte, dass Facebook seinen Kommentar gelöscht und ihm eine 30-tägige Sperre verhängt hatte. Das berichtete die ARDund wertete die Entscheidung als juristischen Präzedenzfalls in Deutschland. Es ging um die Bemerkung zu einem Artikel in der Basler Zeitung zu einer Äußerung des ungarischen Premierminister Viktor Orban. Der User hatte geschrieben: Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt. Joachim Steinhöfel, der Hamburger Rechtsanwalt des Nutzers, erläuterte dazu nach Angaben des ARD: Man mag die Einschätzung des Kommentators teilen oder die Äußerung als polemisch und unsachlich erachten. Wichtig ist nur: Der Kommentar ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Facebook kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMeinungsfreiheit
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