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Belgien: 10 Prozent der Krebspatienten sterben durch Euthanasie

18. April 2018 in Chronik, 12 Lesermeinungen
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Dies ergab eine repräsentative Studie an Krebspatienten in Flamen. Offenbar erhält ein Teil der Patienten Mittel die das Leben verkürzen ohne dass sie ausdrücklich danach verlangen.


Brüssel (kath.net/LSN/jg)
Eine Untersuchung des Lebensendes von Krebspatienten in Flamen hat ergeben, dass zehn Prozent dieser Patientengruppe durch Euthanasie oder ärztlich assistierten Selbstmord aus dem Leben scheidet.

Die Ergebnisse wurden im Fachmagazin The British Journal of Cancer veröffentlicht. Die Untersuchung wurde mittels eines Fragebogens durchgeführt, der an ausgewählte flämische Ärzte versandt wurde, deren Patienten repräsentativ für Flamen sind. Die Ärzte wurden gefragt, ob sie
1) medizinische Behandlungen, die das Leben verlängern, abgebrochen oder zurückgehalten haben,
2) Medikamente verabreicht haben, die Schmerzen und/oder anderes Symptome verringern, auch wenn sie das Leben des Patienten verkürzen, oder
3) den Patienten Mittel verabreicht, zur Verfügung gestellt oder verschrieben haben, in der Absicht, den Tod schneller herbei zu führen.


Mehr als einer von zehn Todesfällen, genau sind es 10,4 Prozent, ist auf Euthanasie oder ärztlich assistierten Suizid zurückzuführen. Das ist eine erhebliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2007, als dies in 5,6 Prozent der Todesfälle von Krebspatienten zutraf. Der Anteil ist bei Patienten aller Krebsarten in etwa gleich hoch.

Die britische Lebensschutzorganisation Society for the Protection of Unborn Children (SPUC) weist auf eine besorgniserregende Entwicklung hin. In 1,8 Prozent der Todesfälle von Krebspatienten wurden Mittel mit der Absicht verabreicht, den Tod schneller herbeizuführen, allerdings ohne dass diese ausdrücklich danach verlangen.

Die Autoren der Studie seien bemüht, diese Entwicklung zu verharmlosen, kritisiert die SPUC. Die Verabreichung der Mittel könne in diesen Fällen zur Schmerz- und Symptombekämpfung erfolgt sein, zitiert sie aus der Veröffentlichung.

Diese Interpretation der Ergebnisse sei bestenfalls verwirrend, schreibt die SPUC. Die Schmerz- und Symptombekämpfung sei eine eigene Kategorie in der Untersuchung gewesen. Die Autoren der Studie würden selbst zugeben, dass in knapp 20 Prozent der Fälle, in denen lebensverkürzende Maßnahmen gesetzt worden seien, der Patient nicht in die Entscheidung einbezogen worden sei. Sie würden einräumen, dass dies unethisch sei und dem Prinzip der Patientenautonomie widersprechen würde. Keine Maßnahme, die das Leben verkürze, solle ohne den Patienten beschlossen werden, heißt es in der Studie.


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