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| ![]() In Deutschland wäre Alfie schon ein Jahr lang zu Hause26. April 2018 in Prolife, 3 Lesermeinungen Professor Haas, der von Eltern des kleinen Alfie als Gutachter hinzugezogen wurde, übt scharfe Kritik am Kinderkrankenhaus in Liverpool: "Das ist für mich ein unvorstellbares Verhalten." Berlin (kath.net) Haas erzählt dann, dass es bereits ein fertiges Konzept gab, um ihn nach München zu holen. Doch die Londoner Klinik hat Nein gesagt und geklagt. "Und nun sagt ein Richter nach Beendigung der Beatmung: Ihr dürft nach Hause, aber das Land nicht verlassen, um das Kind anderswo behandeln zu lassen, auf eigene Kosten? Das ist doch irre!" Der Mediziner erinnert dann, dass Alfie in Deutschland schon längst ein Jahr zu Hause wäre. Der Professor betont dann, dass Alfie alles andere als hirntot ist. "Ja, er ist schwer behindert, er hat eine Erkrankung, von der man noch nicht genau weiß, was es ist. Es ist aber jedenfalls eine sogenannte neurodegenerative Erkrankung, wo das Gehirn im Lauf der Zeit krank wird und nach und nach zugrunde geht." Vermutlich werde es keine Behandlung geben. "Die Frage ist aber, wie geht man am Ende des Lebens mit ihm um. Und niemand weiß ja, wie lange er noch leben kann. Er könnte mit entsprechender Unterstützung etwa noch ein halbes Jahr zu Hause leben, vielleicht kürzer, vielleicht länger." Laut dem Mediziner befinde sich Alfie in einem "neurovegetativem Status". Dabei habe er keine Schmerzen und bekomme von seiner Umgebung nichts mit. "Wo ist da die Logik? Wenn er keine Schmerzen hat, was kann man da falsch machen? "Unser ethisches Verständnis in Deutschland ist anders, ich meine Gott sei Dank. Die Logik, es sei für das Kind besser zu sterben, als dass sich jemand anderes das anschaut, und das auch noch vor Gericht einzuklagen: Das ist für mich ein unvorstellbares Verhalten."
Aktuelles Foto von Alfie Evans vom 25.4.2018 ![]() Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGroßbritannien
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