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12.000 Euro Strafe für Kinderpornobilder bei Kirchenmitarbeiter

5. Mai 2018 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Der ehemalige Büroleiter des Limburger Bischofs Bätzing hatte auf seinem Dienst-Computer im Bischofshaus Kinderpornobilder


Limburg (kath.net) Als Büroleiter des Limburger Bischofs Georg Bätzing hatte er u.a. auf seinem Dienstcomputer Kinderpornobilder abgespeichert. Das Amtsgericht Limburg hat gegen den verheirateten Theologen und Kirchenrechtler einen Strafbefehl mit einer Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 80 Euro erlassen. Der Mitarbeiter, der inzwischen vom Bistum freigestellt worden ist, hat den Strafbefehl akzeptiert, er gilt damit als vorbestraft. Nach Angaben der Oberstaatsanwaltschaft zeigten die Fotos keine brutalen Szenen, sondern überwiegend Kinder in sexualbetonen Posen, berichtete die „Nassauische Neue Presse“. Das Bistum setzt nun ein kirchenrechtliches Verfahren gegen seinen Mitarbeiter fort, mindestens bis dahin bleibt er von seiner Arbeit freigestellt. Auch die Glaubenskongregation ist bereits in den Vorgang eingeschaltet.


Der ständige Diakon und Vater von eigenen Kindern hatte gegenüber der „Nassauischen Neuen Presse“ bereits zuvor seinen Vergehen eingeräumt, tief bedauert und mitgeteilt, dass er sich in Therapie begeben hatte.

Anfang Februar 2017 waren die Büroräume des kirchlichen Mitarbeiters im Bischofshaus und im Priesterseminar durchsucht worden, außerdem seine Wohnung.

Bei dem ehemaligen Büroleiter handelte es sich um den Domdiakon, er war Richter am bischöflichen Ehegericht und Ausbildungsleiter der Diakone. Außerdem war der 57-Jährige der Vorsitzende der bundesweit aktiven Arbeitsgemeinschaft Ständiger Diakonat gewesen, er legte nach Öffentlichwerden der ersten Verdachtsmomente sein Amt nieder.


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Lesermeinungen

 Senfkorn7 8. Mai 2018 
 

Pädophilie ist heilbar!

Der Mitarbeiter sollte mal ein Seelsorgegespräch wahrnehmen.

Er sollte Gott bitten in sein Leben zu kommen und ihn umzuwandeln. Er sollte Gott um Erkenntnis und tiefe Reue bitten und dann gut und vollumfänglich beichten mit dem Vorhaben nie wieder zu sündigen.

Sollte sich herausstellen, dass seine pädophile Neigung auf einen Missbrauch in der Kindheit, ein anderes Trauma, Entwicklubgsstörungen, eine Prägung, auf Komplexe etc. zurückzuführen ist, sollte ein Priester oder Laien für seine Heilung beten (für den speziellen Zeitpunkt der seelischen Verwundung) und dann um Befreiung vom Geist der Unzucht bzw. der Kinderschändung.

Der Priester sollte auch befehlend beten (Laien können dies auch). Dazu braucht man keine Exorzismuserlaubnis und auch kein RR (aus dem der Priester nur beten darf).

Jesus hat u. A. auch JEDEM Christen den Auftrag gegeben Dämonen auszutreiben, als er in den Himmel aufstieg.

Es nkcht zu tun ist Ungehorsam gegenüber Gott.

Bittet Gott um die nötigen Gnaden.


1
 
 Hausfrau und Mutter 7. Mai 2018 
 

Sperren!

Es gibt die technische Möglichkeit, Zugang zu sittenwidrigen Internetseiten zu sperren.
Viele Unternehmen tun es ... und sogar viel mehr... sie sperren den Zugang zu Onlineshops, Banken usw. (damit sich die Mitarbeiter tagsüber um deren Arbeit und nicht auf deren privaten Anliegen kümmern).

Die Kirche könnte ja dasselbe tun.

H&M


1
 
  5. Mai 2018 
 

Limburg, wieder Limburg.---

Wieder Limburg.
In diesem Bistum nagt es gewaltig, dort kommt offensichtlich keine Ruhe rein. Wer in der Kirche Generalvikar wird, hat meistens ein Blick und gute Kenntnis über die Menschen, denn er muss Personalentscheidungen treffen.

Ich muss mich fragen, was für Menschenkenntnis hat eigentliche der Bischof Bätzing, wenn er jemanden als Büroleiter engagiert, der für Kinder schwärmt. Es stinkt extrem Herr Bischof B. Aber scheinbar finden Jagdszenen der Medien wie beim Tebartz v, Elz nicht statt. Aaaaaa.


4
 

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