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Lutherischer Christ, aktives Gemeindemitglied, wird abgeschoben

7. Mai 2018 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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SELK-Pfarrer Gottfried Martens: „Ob der Islam zu Deutschland gehört, darüber wird noch heiß diskutiert. Dass Glieder der lutherischen Kirche mit ihrem Verständnis von der Taufe nicht zu Deutschland gehören, ist für manche offenbar schon entschieden.“


Berlin (kath.net) Gottfried Martens, Pfarrer der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz, berichtet auf seinem Facebookauftritt über eine Gerichtsverhandlung, zu der er eines seiner Gemeindemitglieder begleitete. Vor Gericht stellte „ein treues, sehr engagiertes afghanisches Gemeindeglied“ „die Inhalte seines Glaubens sehr schön dar, erklärt, warum für ihn die Zehn Gebote nicht das Wichtigste im christlichen Glauben sind, weil die Zehn Gebote nur unsere Sünde aufdecken und zeigen, wie wichtig es ist, dass Jesus Christus für unsere Sünden am Kreuz gestorben ist und wir diese Vergebung in unserer Taufe bekommen. Doch dann kommt die entscheidende Frage: Er soll seinen Taufspruch nennen und erklären. Nun spielen diese Taufsprüche in unserer Gemeinde und Kirche kaum eine Rolle; das Gemeindeglied kann sich an seinen auch nicht erinnern. Anschließend erkläre ich vor Gericht noch einmal, dass Taufsprüche aus einer ganz anderen theologischen Tradition kommen, in der die Taufe als Symbolhandlung angesehen wird, die dann als Übergabezeremonie für einen Taufspruch überhöht wurde. Dies sei jedoch gerade nicht die theologische Position der lutherischen Kirche. Hier werde die Taufe als wirksames Gnadenmittel begriffen - und sie selber sei wichtig, nicht der dabei genannte Taufspruch.“

Das Gericht entschied, so Martens, dass das Mitglied seiner „Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeitskirche“ in Berlin-Steglitz, nach Afghanistan abgeschoben werden soll. Der lutherische Geistliche zitiert aus der schriftlichen Begründung des Gerichts: Der Kläger erwecke „nicht den Eindruck, eine bewusste Entscheidung für ein Leben als Christ getroffen zu haben“. Martens erläutert dazu: „Wer aus theologischen Gründen, wie in unserer lutherischen Kirche, nicht davon ausgeht, dass sein Glaube Ausdruck einer ‚bewussten Entscheidung‘ ist, sondern Gabe und Wirkung des Heiligen Geistes, hat schon einmal ganz schlechte Karten, weil er damit nicht der staatlich approbierten Gnadenlehre entspricht. Doch dann kommt die Begründung dafür, dass das Gemeindeglied angeblich aus asyltaktischen Gründen konvertiert ist – und der Pastor einen Menschen, der nur aus asyltaktischen Gründen konvertiert ist, auch noch getauft und damit seine Dienstpflichten massiv verletzt hat.“


Das Gericht schrieb in seiner Begründung weiter, so zitiert Martens: „Besonders gravierend erscheint, dass der Kläger seinen Taufspruch nicht einmal ansatzweise referieren konnte. Gerade von jemandem, der den überwiegenden Teil seines Lebens islamisch-religiös geprägt worden ist, wäre zu erwarten, dass er das Sakrament der Taufe ernst und wichtig nimmt, wozu selbstverständlich auch gehört, sich den Spruch einzuprägen, der den christlichen Weg fortan begleiten soll.“ Der Geistliche der SELK moniert: „Ja, das steht tatsächlich in einer Urteilsbegründung eines deutschen Gerichts: Eine Richterin widerspricht öffentlich der vom Pastor des Asylbewerbers in der Gerichtsverhandlung vorgetragenen Tauflehre und verkündigt öffentlich die Häresie, dass man das Sakrament der Taufe durch das Auswendiglernen eines Bibelspruches ‚ernst und wichtig nimmt‘.“ Martens erläuterte dazu weiter: Römisch-katholische und orthodoxe Christen nähmen also nach Einschätzung des Gerichtes „von vornherein ihre Taufe nicht ernst, weil sie erst gar keinen Taufspruch haben. Der deutsche Staat maßt sich in Gestalt einer Richterin an, theologische Positionen als verbindlich zu beschreiben, die der Lehre der lutherischen Kirche schlichtweg widersprechen. Wer nicht der staatlich approbierten Lehre von der Taufe als Übergabezeremonie für einen Taufspruch zustimmt, der gehört dann eben auch nach Afghanistan in den Tod geschickt. Wer das lutherische Verständnis der Taufe als Wiedergeburt vertritt und eben darum seine Taufe als tägliches Sterben und Auferstehen mit Christus ernst nimmt, der muss, mit den Worten unseres Innenministers, nun ‚mehr Härte‘ zu spüren bekommen. Der Staat bestimmt, was der rechte Glaube ist – und wer sich dem nicht fügt, muss die Konsequenzen am eigenen Leibe spüren.“

Pfarrer Martens schließt seine Ausführungen mit der Bemerkung: „Ob der Islam zu Deutschland gehört, darüber wird noch heiß diskutiert. Dass Glieder der lutherischen Kirche mit ihrem Verständnis von der Taufe nicht zu Deutschland gehören, ist für manche offenbar schon entschieden.“

Der auch durch das Fernsehen bekannte Geistliche in seiner Gemeinde in Berlin-Steglitz bereits über 1.000 Menschen mit Flüchtlingshintergrund getauft, vor allem Flüchtlinge aus dem Iran und aus Afghanistan. Die „Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche“ (SELK) ist eine lutherische Kirche altkonfessioneller Prägung, ihr Sitz in Hannover, derzeit ist Hans-Jörg Voigt Bischof. Die SELK ist kein Mitglied der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD).

Kirche in Not - Flüchtlingsseelsorger Gottfried Martens: "Es ist einfacher in Deutschland als Salafist zu bleiben denn als getaufter Christ"


Zur Lage christlicher Flüchtlinge in Deutschland, Teil 2




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Lesermeinungen

  8. Mai 2018 
 

@siebenschläfer

Mich haben die ersten harten Kommentare erschreckt und ich wollte um Verständnis werben für die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten - als Beamte oder Richter. Da wird Mißtrauen zur Berufskrankheit.

Ausserdem gibt es tatsächlich gerade im kirchlichen Bereich Menschen, die von der Aufgabe, Flüchtlingen zu helfen so beseelt sind (um es bewusst positiv zu formulieren), dass in ihren Augen der Zweck das Mittel heiligt. @Herr Lehmann hat das sehr schön formuliert.

Ich wollte niemand etwas unterstellen - nur um vorsichtige Beurteilung bitten. Aber vielleicht könnte man diese Meldung zum Anlass nehmen, um einmal alle Menschen, die im Bereich der Asylverfahren tätig sind, ins Gebet einzuschließen. Sie tun einen schweren Dienst.


4
 
 Herr Lehmann 7. Mai 2018 

Schwierig

Die Aufgabe von Richtern in solchen Fällen ist mehr als schwierig. Wie sollen sie von außen ins Herz der Personen sehen und erkennen können, ob diese wirklich zum Christentum konvertiert oder dies nur als Vorwand für ein Asyl vorbringen. Letzteres ist nämlich leider gar nicht so selten. Und natürlich passieren Menschen in dieser Erwägung auch Fehler.


2
 
 siebenschlaefer 7. Mai 2018 
 

Sorry, aber ich verstehe hier einige Kommentare überhaupt nicht:

Wir müssen doch Gottfried Martens als betreuendem Geistlichen Komepetenz und Urteilskraft zubilligen, er kennt seinen Täufling und muss die Geister zu scheiden wissen. Wieso wird dann vermutet, es könne ein vorgespielter Glauben sein? Gibt es dafür irgendwelche Indizien? Falls nicht, ist es doch skandalös, so etwas zu unterstellen. Und es wäre ein Skandal, diesen Menschen in seinen Untergang zu schicken.


3
 
 lakota 7. Mai 2018 
 

@Kirchental

Diese Alternative ist wirklich gruselig!


2
 
  7. Mai 2018 
 

@lakota und Diasporakatholik

Ich möchte Pfarrer Martens wirklich nichts unterstellen. Wie gesagt - ich kenne weder ihn noch den Fall.
Ich finde die Alternative, dass entweder ein Pfarrer aktiv lügt, oder ein Richter bewusst gegen das Christentum entscheidet, ehrlich gruselig! Was sind das für Zeiten?


4
 
 Diasporakatholik 7. Mai 2018 
 

Ich hoffe, dass das vorliegende Urteil noch nicht rechtsgültig ist,

sondern dass hier noch der Weg zu einer Berufungsverhandlung offensteht...


6
 
 Diasporakatholik 7. Mai 2018 
 

@Kirchental

Ich habe mich zu meiner scharfen Urteilskritik in diesem vorliegenden Fall durch das Zeugnis von Pfarrer Gottfried Martens bewegen lassen.

Ihm und seiner Beurteilung in diesem Fall schenke ich Vertrauen!


7
 
  7. Mai 2018 
 

Bitte um Vorsicht

Auch wenn das Urteil auf den ersten Blick haarsträubend erscheint, bitte ich um vorsichtige Beurteilung.
Nach meiner Erfahrung in diesem Bereich ist die Phantasie nahezu grenzenlos, um einen Aufenthaltstitel zu erreichen. Deutsche Verlobte, die urplötzlich auftauchen, gehören ebenso zum Grundrepertoire wie Krankheiten, die ausschließlich in Deutschland zu heilen sind.
Ich kenne den Fall und die Beteiligten nicht, und möchte wirklich niemand etwas Böses unterstellen, aber leider ist es nicht undenkbar, dass auch eine Taufe benutzt wird, um einen Asylgrund vorweisen zu können.
Scheinehen sind dabei vermutlich leichter nachzuweisen als eine wahre Bekehrung.
Dabei tut sich ein Richter wahrscheinlich wirklich ziemlich schwer. Und dass Verfahrensbeteiligte in diesem Bereich äußerst misstrauisch werden, ist zwar menschlich traurig, aber leider auch nachvollziehbar.


8
 
 myschkin 7. Mai 2018 
 

@Diasporakatholik

Ihr Einwand ist ja stichhaltig. Freilich ist es wichtig, diese Täuflinge auch auf die juristische Situation vorzubereiten. Es gibt eben auch böswillige Richter, wie obiger Fall zeigt.


7
 
 Diasporakatholik 7. Mai 2018 
 

@myschkin

Sie schreiben:
"Freilich ist aus dem Verfahren die Konsequenz zu ziehen, dass während des Katechumenats den angehenden Christen ein Taufspruch zum Auswendiglernen beigebracht wird, damit sie ihn im Gerichtsfall hersagen können."

Dann kommen solche Juristen auf andere üble Tricks, wie sie solch einem Christen eine Falle stellen!

Warum wird nicht die Aussage des zuständigen Pastors vor Gericht als wichtiges Zeugnis gewertet???


8
 
 myschkin 7. Mai 2018 
 

Solche

furchtbaren Juristen kennen wir in Deutschland aus anderen Zeiten. Vor und nach 1945 trieben sie ihr Unwesen in beiden Teilen des Landes. Freilich ist aus dem Verfahren die Konsequenz zu ziehen, dass während des Katechumenats den angehenden Christen ein Taufspruch zum Auswendiglernen beigebracht wird, damit sie ihn im Gerichtsfall hersagen können.


7
 
 Diasporakatholik 7. Mai 2018 
 

Ein skandalösen Urteil!


9
 
 SpatzInDerHand 7. Mai 2018 

Hochgradigst ärgerlich!! Ich bete für den betroffenen afghanischen Christen und Glaubensbruder!!


8
 

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