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Ohne Rechtsbewusstsein kein Lebensschutz

30. Mai 2018 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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Lobenswert, aber gescheitert: Zum Entwurf eines Lebensschutz-Informationsgesetzes der AFD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag. Gastbeitrag von Bernward Büchner


Freiburg (kath.net) Die Beratung im Schwangerschaftskonflikt soll dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Sie soll der Frau helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen, bei welcher ihr bewusst sein muss, „dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat“. So steht es im Gesetz. Das Vorhandensein eines solchen Bewusstseins versteht sich nicht von selbst, gerade in einer Gesellschaft, in der Abtreibung als Menschenrecht propagiert wird.

Sein Schutzauftrag, so das Bundesverfassungsgericht, verpflichte deshalb den Staat auch, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten.“ Verpflichtet hierzu sind also der Staat und seine Organe. Hieran hat die AFD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag mit ihrem Entwurf eines Lebensschutzinformationsgesetzes zu Recht erinnert.


Fraglich erscheint allerdings, ob der Staat seiner Verpflichtung dadurch hinreichend genügen kann, dass er es grundsätzlich privaten Organisationen überlässt, öffentliche Informations- und Aufklärungsarbeit über die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit ungeborener Kinder zu leisten, und diese Arbeit finanziell fördert. Denn bei der sich aus der grundrechtlichen Garantie der Menschenwürde und des Rechts auf Leben ergebenden Schutzpflicht für das menschliche Leben handelt es sich um die grundlegendste Verpflichtung des Staates, für deren Erfüllung er selbst die volle Verantwortung tragen muss. Private Initiativen können staatliches Handeln ergänzen, jedoch nicht ersetzen.

Die Debatte über den Gesetzentwurf der AFD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat gezeigt, wie wenig Problembewusstsein bei den anderen Fraktionen vorhanden ist. Das von der AFD aufgezeigte Defizit an Aufklärung und Bewusstseinsbildung lässt sich nicht bestreiten. Wer sich die Mühe macht, sich beispielsweise das Aufklärungsmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anzusehen, wird darin nichts finden, was geeignet ist, das Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Kinder zu fördern. Eine parlamentarische Anfrage hierzu im Bundestag ist überfällig.

Der Verfasser ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. und war von 1985 bis 2013 Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln).


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