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Nächstenliebe oder Kirchenlehre?

6. Juni 2018 in Kommentar, 3 Lesermeinungen
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„Fenster und Türen für die Muslime öffnen. Aber in allen Räumen, in denen das versucht wird, hängt ein großes Transparent ‚In the name of Jesus‘.“ Gastkommentar des (evangelischen) Oberkirchenrats i.R. Klaus Baschang


Karlsruhe (kath.net) Diese Alternative bewegt kirchliche Helfergruppen in der Flüchtlingsarbeit immer mehr. Die Ersthilfe ist in den Hintergrund getreten. Jetzt geht es um die Integration der vielen, die bleiben werden. Zum Beispiel ist in der Evangelischen Landeskirche in Baden unter Beteiligung ihrer Leitung eine Diskussion darüber losgetreten worden, die die ganze Landeskirche erfassen soll. Wie können Christen und Muslime einvernehmlich zusammen leben? Kann der unterschiedliche Glaube einander so angenähert werden, dass Respekt und Anerkennung die Unterschiede aufheben und Spaltungen in der Gesellschaft verhindern. Religion als Integrationshilfe für Zugewanderte aus fremden Kulturen?

Die Frage greift natürlich weit über den Südwesten hinaus. Auch über die evangelische Konfession. Die Sehnsucht nach Einheit ist groß. Lieber ein paar dogmatische Spitzensätze abhobeln als angestrengte religiöse Diskussionen führen. Diese Stimmung hat sich im sog. Reformationsjubiläum 2017 breit gemacht. Bischöfe der Volkskirchen umarmen sich in Amtskleidung, vermeiden aber die theologische Diskussion.

Es gibt eine Vorgeschichte für die Frage nach dem Zusammenleben von Christen und Muslimen. Nach dem 2. Weltkrieg haben Christen in den USA Pakete für ihre bisherigen Feinde gepackt und nach Deutschland geschickt. Nächstenliebe sollte Frieden zwischen den bisherigen Feinden bewirken. Jedem Paket lag ein Flyer bei. „In the name of Jesus“ (In Jesu Name). Die Deutschen sollten erfahren, aus welchen Kräften die Sieger in den USA den Willen zur Versöhnung haben.


„In the name of Jesus“. Wer nach diesem Motto handelt, kennt die Alternative im Titel dieser Überlegungen nicht. Im Gegenteil. Die Liebe wird bedingungslos angeboten. Aber der Ursprung dieser Liebe wird genannt.

Für die Badische Landeskirche und die vielen kirchlichen Helfergruppen landauf, landab würde das bedeuten: Fenster und Türen für die Muslime öffnen. Nachhilfe in Deutsch und Übung unserer Schreibschrift, Erklärungen unserer Kultur, Singen und Spielen mit den Kindern, Sport für Erwachsene, Normalisierungen auf breiter Ebene. Aber in allen Räumen, in denen das versucht wird, hängt ein großes Transparent „In the name of Jesus“.

Niemand ist gezwungen, mit der Annahme der Liebesbezeugungen auch gleich das christliche Glaubensbekenntnis abzulegen und sich taufen zu lassen. Aber die Kirchenleute müssen bekunden, was ihre Basis ist. Denn nur so ist ihre Liebestätigkeit frei von Zweifeln und Verdächtigungen. Und wenn die Helfer in kirchlichen Räumen mit diesem Transparent persönlich noch nicht weit genug sind, ihre Glaubensbasis zu erläutern, dann können sie es innerhalb der Gesamtkirche lernen. Dann ist die Helferaufgabe, die sie sich selbst gestellt haben, die große Chance, den eigenen Glaubenshorizont zu erweitern. Anpassung an die mitgebrachte Religion der Zugewanderten wäre dagegen Verengung und Verrat. Darauf kann sich Nächstenliebe im christlichen Verständnis nicht abstützen.

Solche Flyer mit dem Jesus-Namen sind den Kreuzen vergleichbar, die in Bayern nunmehr in staatlichen Gebäuden angebracht wurden. Das Kreuz steht für die Tradition der Glaubensfreiheit im Abendland. Diese wurde lange und mühsam erkämpft, manchmal schlimmerweise auch blutig. Kaiser gegen Papst, Bischöfe gegen den Magistrat der Stadt, religiöse Autorität gegen politische. Der Kampf um die Glaubensfreiheit ist der rote Faden in der Geschichte Europas. Über die Französische Revolution und den Preußischen Kulturkampf hat die Religionsfreiheit schließlich Aufnahme in die Weimarer Reichsverfassung von 1919 gefunden. Mit Artikel 4 des Grundgesetzes bekam sie Verfassungsrang. Darum ist es gut, politisch geradezu lebensnotwendig, dass das Kreuz am Eingang staatlicher Gebäude zu sehen ist. Es verkündet: Wer diese Räume betritt, erfährt: Hier wird die Freiheit des Glaubens beachtet und gepflegt. Willkommen in den Räumen der Freiheit. Die Religionsfreiheit ist Mitte und Ursprung aller bürgerlichen Freiheitsrechte.

Es bleibt noch eine Frage. Gilt die Religionsfreiheit auch für Gegner der Religionsfreiheit? Das sind gewiss nicht alle Muslime unter uns. Aber der offizielle Islam verwirft und bekämpft die Glaubensfreiheit. Und darüber muss diskutiert werden dürfen. Es ist üblich geworden, diejenigen als Rechtsextreme, als Islamhasser, als neue Nazis zu beschimpfen, die solche Diskussion für nötig halten. Aber auch diese Diskussion fällt unter die Überschrift „In the name of Jesus“ und unter Art. 4 des Grundgesetzes „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und des weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“. Wer da widerspricht, wer die Diskussion über die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung verbieten will, gefährdet die humane Tradition im Abendland und das Freiheitsgefüge unseres deutschen Staatswesens.

Klaus Baschang wurde 1976 zum Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Baden berufen, von 1991 bis 1998 war Baschang zudem ständiger Stellvertreter des Landesbischofs.


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