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EKD: „Dies ist erst die eine Hälfte des Weges“

28. Juni 2018 in Deutschland, 17 Lesermeinungen
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EKD zur Veröffentlichung der DBK-Handreichung zur Interkommunion: „Ein kleiner Schritt in der Ökumene, aber ein großer Schritt für die katholische Kirche“ – EKD-Forderung: Jetzt auch Erlaubnis für Katholiken zum evangelischen Abendmahl



EKD zur Veröffentlichung der DBK-Handreichung zur Interkommunion: „Ein kleiner Schritt in der Ökumene, aber ein großer Schritt für die katholische Kirche“ –EKD-Forderung: Jetzt auch Erlaubnis für Katholiken zum evangelischen Abendmahl

Hannover (kath.net/EKD) „Versucht man als evangelischer Christ, die folgenden Ausführungen einmal nicht auf bestimmte umstrittene Themen hin zu lesen (wie z. B. Opfer-Begriff; Nennung Marias und/oder der Heiligen u. a.), sondern Glaube und Frömmigkeit der Ausführungen zu verstehen, dann werden die Aussagen des Textes weithin auch aus einem evangelischen Abendmahls-Glauben heraus nachvollziehbar: Dass wir im Abendmahl die Verbundenheit mit Jesus Christus dankbar feiern, indem wir seine Lebenshingabe in Brot und Wein als seinen Leib und sein Blut vergegenwärtigen, muss heute nicht mehr als konfessioneller Gegensatz gelten“. So wertet die „Evangelische Kirche Deutschlands“ (EKD) die Veröffentlichung der DBK-Handreichung zur Eucharistiezulassung evangelischer Ehepartner in konfessionsverschiedenen Ehen „im Einzelfall“.

Die EKD schreibt allerdings wörtlich weiter: „Wir müssen als evangelische Kirche daran erinnern, dass dies erst die eine Hälfte des Weges ist“ und fordert nun auch umgekehrt die Erlaubnis für katholische Christen, am evangelischen Abendmahl teilnehmen zu dürfen.

Außerdem warnt die EKD in ihrer Stellungnahme davor, dass im seelsorgerlichen Einzelgespräch darauf geachtet werden sollte, dass nicht der Eindruck entstehe, „dass vom evangelischen Ehepartner mehr Kenntnis und Einsicht hinsichtlich der katholischen Eucharistiefrömmigkeit erwartet wird als vom katholischen“.

kath.net dokumentiert die Stellungnahme „Die EKD begrüßt die Konkretion der ökumenischen Selbstverpflichtung im Geist des Reformationsjubiläums 2017“ zur pastoralen Handreichung der DBK „Mit Christus gehen - Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ in voller Länge:

Als Evangelische Kirche in Deutschland begrüßen wir sehr, dass nach manchen Wirren und Wegen nun der im Februar 2018 mit großer Mehrheit beschlossene Text der Deutschen Bischofskonferenz "Mit Christus gehen - Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie" veröffentlicht wurde. Denn wir sehen darin nicht nur eine Fortsetzung des ökumenischen Geistes im Jubiläumsjahr 2017, sondern auch eine Konkretion der Selbstverpflichtungen, die beide Kirchen anlässlich des Buß- und Versöhnungsgottessdienstes im März 2017 eingegangen sind. Dass dabei die Orientierungen, die im Text gegeben werden, von jedem Ortsbischof noch einmal für seine Diözese angewandt werden müssen, und dass es dabei möglicherweise unterschiedliche Anwendungsformate geben wird, überrascht nicht wirklich, waren doch entsprechende Hinweise schon in den kirchenrechtlichen Regelungen zu lesen. Als evangelischer Christ wird man sich auch an die eigene Kirchenpluralität erinnern.


Der Text ist deutlich von einem seelsorglichen Anliegen geleitet: Die römisch-katholische Kirche wendet sich ganz dem einzelnen Menschen und seiner möglichen Bedrängnis zu, eine im besten Sinne die Sorge um die Seele ausdrückende Grundhaltung. Dabei wird weder behauptet, dass jedes konfessionsverbindende Ehepaar die Eucharistiefeier braucht, um eine christliche Ehe zu führen, noch werden bisherige Regelungen der geistlichen Gemeinsamkeit wie z. B. die gemeinsame Feier des Wortes Gottes, das gemeinsame Gebet, die `geistliche Kommunion´, der Empfang persönlichen Segens abgewertet (vgl. Nr. 26). Sondern es geht den Bischöfen um jene, die tatsächlich unter der Trennung am Tisch des Herrn leiden und darin "eine schwere geistliche Notlage" erfahren. Für diese gilt nun der befreiende Grundsatz: "Alle, die in einer konfessionsverbindenden Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder einer mit der Seelsorge beauftragten Person zu dem Gewissensurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen, eine `schwere geistliche Notlage´ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu müssen, dürfen zum Tisch des Herrn hinzutreten, um die Kommunion zu empfangen." (Nr. 56)

Man ist geneigt, von einem kleinen Schritt in der Ökumene, aber einem großen Schritt für die katholische Kirche zu sprechen. Denn tatsächlich müssen wir als evangelische Kirche daran erinnern, dass dies erst die eine Hälfte des Weges ist. Die Einladung zur evangelischen Abendmahlsfeier ergeht an alle Getauften, die in ihren Kirchen zum Tisch des Herrn zugelassen sind, also auch an die katholischen Geschwister. Aber diese Einladung kann von den katholischen Geschwistern (noch) nicht angenommen werden (vgl. Nr. 8), was angesichts der intensiven Debatte über jenen ersten Teilschritt die Ahnung freisetzt, dass diese gegenseitige Freigabe noch ein Stück des Weges vor sich hat.

Das schmälert aber keineswegs den jetzt formulierten Grundsatz: Evangelische Christen in konfessionsverbindenden Ehen werden nach entsprechender Vorbereitung bei der Eucharistie willkommen sein. Damit hat die Deutsche Bischofskonferenz einen Weg gefunden, wie sie die faktisch weithin etablierte Realität an der Basis aus dem Licht der Unrechtmäßigkeit holen kann.

Und sie hat deutlich gemacht, welche Erwartungen sie mit einen solchen gemeinsamen Kommunionsempfang verbindet:

Nach einem Durchgang durch die entsprechenden Lehrtexte und der Erinnerung an die Ermutigungen zur Ökumene, die von Papst Franziskus ausgeht, wird herausgestellt, dass es vor allem drei Aspekte sind, die in einem geistlichen Gespräch vor einer Teilnahme an der Eucharistie geklärt werden sollten - wobei es wohl auch für den katholischen Ehepartner hilfreich sein dürfte, diese Art seelsorgerlicher Katechese mit zu bedenken. Sonst kann schnell der Eindruck entstehen, dass vom evangelischen Ehepartner mehr Kenntnis und Einsicht hinsichtlich der katholischen Eucharistiefrömmigkeit erwartet wird als vom katholischen.

Der katholischen Kirche sind anlässlich der Feier der Eucharistie besonders wichtig "die Verbundenheit mit Jesus Christus, die Verbundenheit untereinander in der ganzen Kirche und die Verbundenheit mit der Welt" (vgl. Nr. 36). Versucht man als evangelischer Christ, die folgenden Ausführungen einmal nicht auf bestimmte umstrittene Themen hin zu lesen (wie z. B. Opfer-Begriff; Nennung Marias und/oder der Heiligen u. a.), sondern Glaube und Frömmigkeit der Ausführungen zu verstehen, dann werden die Aussagen des Textes weithin auch aus einem evangelischen Abendmahls-Glauben heraus nachvollziehbar: Dass wir im Abendmahl die Verbundenheit mit Jesus Christus dankbar feiern, indem wir seine Lebenshingabe in Brot und Wein als seinen Leib und sein Blut vergegenwärtigen, muss heute nicht mehr als konfessioneller Gegensatz gelten, zumal die katholische Kirche die Selbstvergegenwärtigung Jesus Christi in diesem Geschehen besonders betont (vgl. Nr. 39). Freilich: Die reformatorischen Kirchen haben sich 1973 in der Leuenberger Konkordie auf Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft geeinigt, weil es ihnen angemessen und ausreichend erschien, Jesus Christus als Geber und Gabe in den Elementen zu erkennen, während die Art und Weise, wie er in den Elementen gegenwärtig ist, nicht definiert werden muss. Diese Zurückhaltung lässt evangelische Christen einerseits recht zurückhaltend sein im Blick auf die Tradition der eucharistischen Anbetung (obwohl der würdige Umgang mit den Elementen auch jenseits der Feier immer bewusster gehandhabt wird), eröffnet andererseits aber die Möglichkeit, dogmatische Definitionen von Christi Gegenwart in den Elementen nicht zu schnell abzuweisen. Im Grundsatz lehrt die evangelische Kirche, dass sich in der Eucharistiefeier Jesus Christus selbst vergegenwärtigt und eine Teilnahme an dieser Feier versöhnende, heilende und rettende Kraft hat. Und auch die beiden anderen im Text ausgeführten Verbundenheiten - untereinander mit der weltweiten (auch unsichtbaren, ewigen) Kirche und mit der ganzen Welt - benennen keineswegs Dimensionen, die dem evangelischen Abendmahlsglauben fremd sind. Daher bleibt es wohl doch dem einzelnen Seelsorgegespräch vorbehalten, das spezifische Verständnis der Eucharistie so zu erläutern, dass es dem konfessionsverbindenden Ehepaar erlaubt, "ihrer eigenen Gewissensentscheidung zu folgen" (Nr. 54). Denn darin besteht die Weisheit dieser seelsorglichen Handreichung: Ganz auf der Linie von Papst Franziskus steht der Einzelfall und nicht eine dogmatisch abstrakte Regel im Zentrum. Darüber können wir uns als evangelische Kirche nur freuen, denn es geht uns allen jenseits jeder Konfession um den Menschen und um sein Heil, nicht aber um unseren Bestand oder unser Rechthaben.

Foto Lutherdenkmal (c) EKD


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Lesermeinungen

 Rolando 30. Juni 2018 
 

Sonntagsgebot

Wer an Sonn- und Feiertagen das Hl. Meßopfer aus eigener Schuld versäumt, sündigt schwer, was Lossprechung im Bußsakrament bedarf. Wer stattdessen zum evang. Abendmahl, oder auch nur zum evang. Gottesdienst geht sündigt in gleicher Weise, er versäumt das Hl. Meßopfer, was der evang. Gottesdienst nicht annähernd ist.


4
 
 lakota 30. Juni 2018 
 

@HansJosef

Da haben Sie recht! Was mich betrifft, kann die katholische Kirche gerne die Erlaubnis zum Empfang des protestantischen Abendmahls geben: ich werde nicht im Traum daran denken, den Leib Christi gegen ein Stückchen simples Brot einzutauschen! Alle die das tun, haben den katholischen Glauben an das Allerheiligste Altarsakrament schon verloren.


4
 
  29. Juni 2018 
 

Am evangelischen Abendmahl teilnehmen.

Genau das ist der Knackpunkt, das einem evangelischen Christen der die HEILIGSTE EUCHARISTIE empfangen will, der angeblich den KATHOLISCHEN GLAUBEN bekundet, gesagt werden MUß, das er dann nicht mehr da evangelische Abendmahl empfangen kann, da er ja dann für die Falschheit der evangelischen Überzeugung wieder Zeugnis ablegt. Auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen geht nicht !


5
 
  29. Juni 2018 
 

Die Kirche kann nichts gestatten was gegen das Seelenheil steht

EKD fordert nun auch umgekehrt die Erlaubnis für katholische Christen, am evangelischen Abendmahl teilnehmen zu dürfen.
Bei den Protestanten wird Oblate und Wein (gerne auch Traubensaft aus Rücksicht auf Alkoholiker) gereicht, worin soll hier eine Heilswirkung bestehen. Das gemeinsame Miteinander etwa? Katholiken die meinen sie müssten trotz Verbot dort mittun tun dies ohne sich Gedanken zu machen oder weil ihnen die Heiligen Sakramente eh nichts bedeuten.

An Weihnachten 2013 fand in Liegnitz/Polen nahe der Grenze zu Deutschland ein eucharistisches Wunder statt.
Die Heilige Hostie hatte sich in einen Agonie befindlichen Herzmuskel verwandelt, nachdem sie auf den Boden gefallen war und zur Auflösung in der Sakristei verwahrt wurde.
Nach der kirchlichen Anerkennung findet in der Kirche in Liegnitz eine rege Verehrung statt, es wird von spektakulären Bekehrungen und Heilungen berichtet.

http://www.kath.net/news/62160

Wer noch mehr Beweise braucht hat ein verstocktes Herz


7
 
 Rolando 29. Juni 2018 
 

Zeitzeuge, Mariat

Die kath. Kirche hat großenteils den Bezug zur Mystik verloren. Ich wüsste keine übernatürliche Aussage Gottes durch Mystiker oder durch Jesus und Maria selbst, die den Protestantismus nur ansatzweise gutheißt. Immer wird auf die katechismuskonforme Lehre verwiesen. Die Muttergottes sagte, ich denke in Medjugorie, es gibt auf der Welt keinen Menschen, der nicht alle Monate das Bußsakrament bräuchte. Es ist schade darum, das dieser Schatz der Mystik nicht beachtet wird zugunsten der Anbieterung an den Protestantismus. Etwas lapidar ausgedrückt, wir haben ein Siebensternehotel (Sakramente) und wollen uns einer Pommesbude angleichen. Beten, beten, beten.


9
 
 girsberg74 28. Juni 2018 
 

Ein Bild für das Geschichtsbuch:

"Marx, der Scheff auf dem katholischen Flohmarkt!"

"katholisch" ist natürlich nur noch die Dekoration, soweit diese der rasenden Kundschaft Stand gehalten hat.


5
 
  28. Juni 2018 
 

@Lämmchen

In der Diözese München kann man künftig sicherlich auch Laien mit der geistlichen Begleitung beauftragen.

Theologische Ausbildung wird überschätzt. Und wir wollen uns ja nicht des Klerikalismus verdächtig machen und auf einem Priester als geistliche Begleiter bestehen oder?

Ausserdem muss man ja die geistlichen Gaben in allen Gläubigen wert schätzen - da ist sicher jemand dabei, der sich zur Begleitung berufen fühlt.

Hoffentlich nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich genauso sarkastisch antworte!
Man ist wirklich am verzweifeln ob des Zustands von Mutter Kirche im allgemeinen und der deutschen im besonderen!


8
 
 Lämmchen 28. Juni 2018 
 

Mit der Seelsorge beauftragte Person

Muss das eine Pastoral/Gemeindereferentin sein oder reicht auch eine zur geistliche Begleitung beauftragte Person?
Mir hilft nur noch Sarkasmus, diese Verwirrungen zu ertragen.


7
 
 Kirchfahrter Archangelus 28. Juni 2018 
 

Seit 50 Jahren auf dem Weg...

50 Jahre hat die katholische Kirche in Deutschland für „die Hälfte des Weges“ in den Protestantismus gebraucht. Die zweite Häfte wird sicherlich schneller zurückgelegt.


11
 
 Federico R. 28. Juni 2018 
 

Die Zeit ist da

Verwendete die selige Anna-Katharina Emmerick nicht auch die Begriffe „Afterkirche“ bzw. „Dunkelkirche“? Diese Art von Kirche/Unkirche/Antikirche scheint sich augenblicklich mit rasender Geschwindigkeit auszubreiten – eine Entwicklung mit negativer Dynamik - kurz vor dem explosiven Höhe-/Endpunkt. In Verbindung mit einer Reihe weiterer Visionen und Prophezeiungen anderer anerkannter Persönlichkeiten des katholischen Glaubens ist man schon versucht zu sagen: Die Zeit ist da.


16
 
 wedlerg 28. Juni 2018 
 

Marx musste zum Lutherjahr liefern:

Nun hat er gestern Murx geliefert und die vor einem Jahr druckfertigen Vorlagen der Erwiderung werden eifrig durch die EKD publiziert.

Hoffentlich wird damit der Spuk endlich enden. De facto ist Marx absolut unglaubwürdig geworden. Der Schaden, den er für sich angerichtet hat, ist nicht mehr gut zu machen.

Papst Franziskus geht schwer beschädigt aus der Angelegenheit hervor. er hat sich von Marx vorführen lassen und gezeigt, dass er keinerlei Verpflichtung für die Lehre der Kirche empfindet.

Die Glaubenskongregation geht gestärkt aus der Affäre hervor. Immerhin hat man dort die Weltkirche vor dem Murx bewahrt.

Den dt. Katholiken ist zu raten, aufzustehen und sich bei den Pfarrern und Gremien zu beschweren, die Murx mittragen.


16
 
 Mariat 28. Juni 2018 

Danke für die Erwähnung von Anna Katharina Emmerick,

lieber @Zeitzeuge.
Ich dachte auch oft an deren Vision.
"Die Steine der kath. Kirche(als Gebäude gezeigt) werden Stück für Stück, von Freimaurern( Schürze und Kelle)angezeichnet, wo sie abgerissen werden sollen."
Den Grundstein, die Lehre, hat Jesus Christus gelegt. Er hat diejenigen, die ihm nachfolgen, als " lebendige Steine" genannt.
"Diejenigen, schrieb Emmerick, die auf der einen Seite abreißen, sind Bischöfe, Priester und Laien.
Doch als nur noch der Tabernakel steht (es geht also um die Eucharistie), kommt die Gottesmutter. Unter ihrem Schutzmantel wird die Kirche auf der anderen Seite von Bischöfen, Priestern und Laien wieder aufgebaut."

Wir dürfen unseren röm. kath. Glauben nicht verleugnen. Uns nichts nehmen lassen. Es ist eine große Prüfung. Wenn wir standhaft bleiben und unseren Glauben bekennen, gehören wir zu jenen, die unter dem Schutz der Gottesmutter die kath. Kirche verteidigen( aufbauen).
Gelobt sei Jesus Christus, im Allerheiligsten Sakarament des Altares. Amen.


20
 
 Stefan Fleischer 28. Juni 2018 

Heute unterwegs fragte ich mich

ob nicht dieses krampfhafte Streben nach "Einheit" nicht einfach als Beruhigung des eigenen schlechten Gewissens dienen soll, weil wir von einer innerkirchlichen Einheit heute weiter entfernt sind als je zuvor.
Oder ist es einfach die Suche nach Verbündeten im innerkirchlichen Streit um grundlegende Wahrheiten?


11
 
 Zeitzeuge 28. Juni 2018 
 

Die selige Anna-Katharina Emmerick- "aber Gott wollte es anders" Quelle: katholisches.info

sah am 22.04.1823 eine Protestantisierung
der kath. Kirche. Alles was prot, war, habe schrittweise in der kath. Kirche die Oberhand gewonnen
und in dieser einen völligen Dekadenzprozess ausgelöst.
Die Mehrheit der Priester sei durch die verführerischen, aber falschen Lehren angezogen worden und trugen zum Werk der Zerstörung bei. In den Tagen, in denen das geschehen wird, so Emmerick, wird der Glaube tief fallen und nur an wenigen Orten, in wenigen Häusern und wenigen Familien bewahrt werden, die Gott vor den Verwüstungen bewahrt.

Emmerick sah, daß sich viele Priester von Ideen einwicklen lassen, die für die Kirche gefährlich sind und den Bau einer neuen, großen, seltsamen und extravaganten Kirche.
Emmerick scheint einige Ideen und Praktiken geschaut zu haben, die sich in der Nachkonzilszeit auszubreiten begannen und noch heute andauern, so am 22.04.1822.
Alle sollten in der neuen Kirche zugel. sein, damit alle geeint sind und die gleichen Rechte haben, Katholiken, Protestanten etc.!


21
 
 lesa 28. Juni 2018 

Ohne Maria kein Jesus

Christi Gegenwart in den Elementen "nicht schnell abzuweisen" setzt voraus, über das Weihepriestertum "nachzudenken" und über das Wesen der Kirche, das zuinnerst mit der geistigen Mutterschaft Mariens verbunden ist. "Ohne Maria kein Jesus" (Hl.Mutter Teresa von Kalkutta)


14
 
 Paddel 28. Juni 2018 

Im Klartext:

Werfen wir die Gottesmutter, die Heiligen, das Eucharistische Opfer,die Eucharistische Anbetung und die Hl. Beichte hinaus, dann herrscht Friede, Freude und Eierkuchen und die seelische Notlage ist behoben. Lasst uns feiern.


22
 
  28. Juni 2018 
 

die Geister, die sie riefen

… die werden die deutschen Bischöfe nun nicht mehr los. Aber die Preisgabe der kath. Eucharistielehre und der Kommuniondisziplin begann bereits mit dem V II: Abschaffung der Mundkommunion, Entfernung der Kommunionbänke, Einführung von Bußgottesdiensten, die heute auch kaum noch besucht werden. Der Schaden ist heute so groß, dass er kaum noch zu beheben sein wird.


18
 

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