Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Medien: Vatikan gab grünes Licht für 'Homo-Wallfahrt' zum Heiligen Jahr
  2. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  3. Truthahn, Zahnschmerzen und die Schwiegermutter
  4. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  5. Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
  6. SPD definiert Familie ohne ‚Vater‘, ‚Mutter‘ und ‚Kinder‘
  7. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  8. Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
  9. Wie tief kann eine evangelische Kirche noch sinken? - Weihnachtsmarkt mit Hamas-Symbolen!
  10. Zerstörte Linzer "Marienstatue" - Zwei Verdächtige entlastet
  11. Papst beim Rückflug von Korsika: „Haben Sie gesehen, wie viele Kinder da waren?“
  12. Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag
  13. "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
  14. Enthauptet! - Papst Franziskus erklärt 16 französische Ordensfrauen zu Heiligen
  15. Geschenk zum 88er: Autobiografie des Papstes soll verfilmt werden

Behördenwillkür anstatt Jugendschutz

9. Juli 2018 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bundesgerichtsentscheid zur „Love Life“-Kampagne stützt Behördenwillkür anstatt Jugendschutz - Bundesgericht hält in seinem fragwürdigen Urteil fest, Minderjährige seien ohnehin starken sexualisierten Einflüssen in der Öffentlichkeit ausgesetzt


Winterthur (kath.net/Stiftung Zukunft CH) Das hochsexualisierte Bildmaterial der HIV-Kampagne „Love Life – bereue nichts“ des BAG von 2014 tangiert laut dem Bundesgericht die schutzwürdigen Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht. Das Bundesgericht hält in seinem fragwürdigen Urteil vom 15. Juni 2018 fest, Minderjährige seien ohnehin starken sexualisierten Einflüssen im öffentlichen Raum ausgesetzt. Damit bestätigt es den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer). Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sehen sich in ihren verfassungsmässig garantierten Schutzrechten verletzt.

Das BVGer hatte 2016 35 Minderjährigen und ihren gesetzlichen Vertretern die Beschwerdeberechtigung gegen die entwicklungsschädigende Kampagne des BAG abgesprochen. Dem BVGer folgend ist nun auch das Bundesgericht zur Ansicht gelangt, die überall im öffentlichen Raum sichtbare Love Life-Kampagne 2014 hätte den Anspruch Minderjähriger auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV) nicht berührt. Das BAG sei folglich auf das Gesuch der Beschwerdeführer, die Kampagne zu stoppen, zurecht nicht eingetreten.


Die entscheidende Frage ist laut dem Bundesgericht, ob Kinder und Jugendliche durch die Kampagne spürbar anderen und stärkeren sexualisierenden Einflüssen ausgesetzt worden seien, als dies heute z.B. durch die Werbung ohnehin der Fall sei. Das Gericht misst das behördliche Handeln also an der Macht des Faktischen, das der Öffentlichkeit durch die Filmindustrie und die Werbebranche diktiert wird.

Pornografie als Massstab?

Dieser Entscheid ist verantwortungslos. Laut Bundesgericht dürfen folglich Behörden in ihrem Handeln Minderjährige alles zumuten, was nicht Pornografie im Sinne des Strafrechts ist. Dabei zeigt ein von den Beschwerdeführern vorgelegtes wissenschaftliches Gutachten, dass sich auch sexualisierte Bilder, die nicht als Pornografie eingestuft werden, negativ auf die psychische Entwicklung insbesondere von Mädchen auswirken können. Dass das Bundesgericht das Gutachten zur Wirkung der Love Life-Kampagne als „unzulässiges echtes Novum“ wertete und als Beweismittel nicht zuliess, ändert nichts an der im Gutachten festgehaltenen Tatsache, dass sich die Bildsprache der Kampagne (und insbesondere des Video-Clips) auf die Darstellung von Momenten sexueller Erregung fokussiert, und folglich als sexualisierend zu beurteilen ist.

Die Psychologin Tabea Freitag und der Sexualforscher Dr. Jakob Pastötter, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, stellen im Gutachten ferner klar: Die Kampagne hatte das Ziel, zum Schutz vor Geschlechtskrankheiten aufzufordern. „Davon abweichend musste sie allerdings verstanden werden als Aufforderung zu einer rein lustbetonten Sexualität.“ In Bezug auf Kinder und Jugendliche müsse deshalb gefragt werden, „ob die Kampagne nicht Probleme geschaffen hat, vor denen sie warnen wollte!“ Das Gutachten finden Sie hier zum Download.

Entscheid stützt Behördenwillkür

Die Beschwerdeführer und ihre Eltern sind schwer enttäuscht von dieser Entscheidung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Darstellungen, die ihrer Entwicklung schaden können, ist nicht einmal im behördlichen Handeln sichergestellt. Es ist äusserst bedauerlich, dass das Bundesgericht mit dem vorliegenden Entscheid dem BAG einen Freibrief ausstellt, die Grenzen des Anstössigen zu überschreiten und den Jugendschutz mit Füssen zu treten. Das höchste Schweizer Gericht verpasst damit die Chance, Informationskampagnen der Behörden klare Grenzen zu setzen.

Die Beschwerdeführer erwägen aus diesen Gründen einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Unterstützende Organisationen:

Christen für die Wahrheit, www.cft.ch

EDU Schweiz, www.edu-schweiz.ch

Human Life International Schweiz (HLI-Schweiz), www.human-life.ch

Young and Precious, http://www.youngandprecious.com/switzerland

Stiftung Zukunft CH, www.zukunft-ch.ch


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Schweiz

  1. Rüge für die Schweizer Bischöfe
  2. «Ich komme nicht, um zu weinen!»
  3. GfbV kritisiert Wiederwahl von China in den UN-Menschenrechtsrat scharf
  4. Verbot von Taufen im Genfersee – Beschwerde beim Bundesgericht
  5. 'Liturgie nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben machen'
  6. RedWeek: Über 60 Pfarreien in der Schweiz beteten für verfolgte Christen
  7. 20 Jahre Fristenregelung – über 200'000 Kinder gestorben
  8. „Welcome on earth“
  9. Katholiken warnen vor "Sezessionistischer Schweizer Neukirche"
  10. Ein offizielles „Kirchen-Portal“ feiert: „So konzelebriert Monika Schmid bei der Eucharistiefeier“







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
  2. DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
  3. Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
  4. Medien: Vatikan gab grünes Licht für 'Homo-Wallfahrt' zum Heiligen Jahr
  5. "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
  6. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  7. Paris: Die Dornenkrone ist zurück in Notre-Dame
  8. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  9. O Adonai, et Dux domus Israel
  10. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  11. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  12. Weihnachtswunder‘: US-Pilger aus syrischem Gefängnis befreit
  13. O radix Jesse
  14. O clavis David
  15. Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz