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Schweizer Bischöfe verschärfen Meldepflicht bei Übergriffen8. September 2018 in Schweiz, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
SBK beschließt bei Vollversammlung in St. Gallen, dass Anzeigepflicht bei sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld auf Fälle mit erwachsenen Opfern ausgeweitet wird - Basler Bischof Gmür neuer Vorsitzender der Schweizer Bischofskonferenz.
St. Gallen (kath.net/ KAP/KATH.CH) Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat ihre Richtlinien im Umgang mit Vorwürfen von sexuellem Missbrauch verschärft. Kirchliche Amtsträger sind nun auch bei erwachsenen Opfern verpflichtet, bei Verdacht auf ein Offizialdelikt den Fall der staatlichen Justiz zu melden, teilten SBK-Vertreter bei einer Pressekonferenz im Rahmen der Bischofskonferenz-Vollversammlung in St. Gallen mit. In Fällen mit minderjährigen Opfern gab es bereits bisher eine solche Meldepflicht. Bei erwachsenen Betroffen wurde jedoch nur dann Anzeige erstattet, wenn das Opfer sich damit einverstanden erklärte, erklärte der Basler Bischof Felix Gmür, der in St. Gallen auch zum künftigen neuen Vorsitzenden der Schweizer Bischofskonferenz gewählt wurde. Die diözesanen Fachgremien zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Kontext forderten diese ausgeweitete Anzeigepflicht schon lange, sagte Gmür vor Journalisten am Mittwoch. Opfervertreter hätten hingegen davor gewarnt, dass dies von Missbrauch in der Kirche betroffene Menschen davon abhalten könnte, sich überhaupt zu melden. Den Bischöfen ist jedoch die Vertuschungsgefahr zu groß, wie Bischof Gmür erklärte: "Es hilft den Opfern nicht, wenn die Fälle nicht der Justiz gemeldet werden, und es ist auch eine Gefahr für künftige Opfer." Außerdem habe der Staat Möglichkeiten der Untersuchung, die die Kirche nicht habe - er könne etwa eine Hausdurchsuchung anordnen oder auch einen Laptop durchsuchen. Schon vor dieser Verschärfung und Präzisierung der Anzeigepflicht habe man Opfer sexueller Übergriffe und Täter ermutigt, selbst Anzeige zu erstatten.
Jacques Nuoffer, Präsident der Westschweizer Opfervertretergruppe Sapec, zeigte sich auf Anfrage des katholischen Nachrichtenportals "kath.ch" sehr zufrieden mit der Entscheidung der Bischofskonferenz. Sapec habe sich schon seit 2014 für eine Anzeigepflicht auch bei erwachsenen Opfern eingesetzt. Wichtig sei, unterstrich Nuoffer, dass den Opfern verständlich gemacht werde, dass es sich dabei um eine Maßnahme handle, die weitere Missbräuche verhindern soll. Die Justiz sei zudem verantwortlich dafür, dass die Privatsphäre der Opfer gewährleistet bleibe. Die Schweizer Bischofskonferenz veröffentlichte in St. Gallen auch ihre jährlichen Zahlen zu Meldungen von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld. Demnach hat es 2017 mit 65 Meldungen einen markanten Anstieg im Vergleich zu den beiden Vorjahren (jeweils 24) gegeben. Die SBK führt dies u.a. auf verschiedene Initiativen zurück, bei denen - zum Beispiel im Rahmen einer Bußfeier in Sitten Ende 2016 - Opfer aufgerufen wurden, sich zu melden. Ein weiterer Grund sei auch vermehrte Berichterstattung über einen von der Kirche eingerichteten Entschädigungsfonds, an den sich auch Opfer verjährter Übergriffe wenden können. Zudem seien sexuelle Übergriffe in Kirchen zuletzt wieder verstärkt Thema in den Medien gewesen. Von den 65 im Jahr 2017 gemeldeten Fällen von sexuellen Übergriffen liegen 56 laut SBK 30 Jahre und länger zurück. Das gilt auch für den Großteil aller exakt 283 Fälle - von sexuell gefärbten Äußerungen, Gesten oder Avancen bis in zu Taten wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung - die den Angaben zufolge im Zeitraum seit 2010 in allen Schweizer Diözesen zusammen gemeldet worden sind. Bei rund zwei Drittel davon sind die Opfer Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gewesen. Täter waren demnach überwiegend Priester, Ordensgeistliche, Diakone oder andere männliche Kirchenangestellte, etwa zehn Prozent waren Ordensfrauen oder Laientheologinnen. Die meisten Fälle fanden vor 1990 statt und sind juristisch verjährt. Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten
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Lesermeinungen | Benno Faessler-Good 10. September 2018 | | | Kann die Untersuchungsbehörde jemanden zwingen ein Aussage zu machen? Oder Kann, darf die befragte Person die Aussage verweigern?
Gemäss US Recht hat eine Person das Recht zum Schweigen. Dieses Recht zu Schweigen muss respektiert werden und darf nicht Negativ aufgefasst werden. | 0
| | | Stefan Fleischer 8. September 2018 | | | Was mich noch interessieren würde Hat die Bischofskonferenz sich auch mit dem Problem der (homo)sexuellen und anderen Seilschaften befasst? Was gedenkt sie zu tun, damit solche in Ihrem Zuständigkeitsbereich nicht vorkommen können, bzw. aufgedeckt und zerschlagen werden? Hier wirksame Massnahmen zu ergreifen und bekannt zu geben würde es m.E. vielen Opfern erleichtern, sich zu melden. | 8
| | | lesa 8. September 2018 | | | Verhängnisvolle Fehlentwicklung stoppen Passero: Zu Recht erinnern Sie an Vergebung und Barmherzigkeit. Aber in der gegenwärtigen Situation geht es um eine verhängnisvolle Fehlentwicklung großen Ausmaßes, die lange verharmlost und sogar geschönt wurde. es geht wesentlich auch darum, den Trend und die Versuche zu stoppen, "die traditionelle Lehre, die homosexuelle Akte als in sich ungeordnet betrachtet und deshalb ihr Ausleben verbietet, umzuschreiben.“ Daher muss man in diesem Fall wohl sagen: "Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende". | 6
| | | Montfort 8. September 2018 | | | Opferverteilung? "Täter waren demnach überwiegend Priester, Ordensgeistliche, Diakone oder andere männliche Kirchenangestellte, etwa zehn Prozent waren Ordensfrauen oder Laientheologinnen."
Interessant wäre auch einmal eine Darstellung der Opferverteilung.
Bekanntermaßen (!) gibt es unter den Opfern von kirchlichen Missbrauchstätern weltweit (besonders auch, aber nicht nur in Afrika und Lateinamerika!) neben Kindern, Jugendlichen und Seminaristen auch Ordensfrauen (Missbrauch inner- und außerhalb ihrer Gemeinschaften, selbst im kontemplativen Bereich!, teilweise Missbrauch von Kandidatinnen durch Priester/Bischöfe und Einfordern des "Rechts der ersten Nacht" für die Ausstellung der notwendigen Empfehlungsschreiben!, oder "Dienste" von Konventen (Harems?) für "höhere Kleriker"!), dazu auch Belästigung und Missbrauch von abhängigen oder labilen kirchlichen Angestellten!
All das stinkt zum Himmel!
Heiliger Erzengel Michael, verteidige uns im Kampf...! | 5
| | | Benno Faessler-Good 8. September 2018 | | | Weil die "Öffentlichkeit" nach diesem Schritt ruft und tobt Kürzlich war hier ein Beitrag zu lesen:
Das Opfer hat dem Täter verziehen, hat verschmähte Barmherzickeiz geübt!
Der Staat zeigt seine Stärke, den mutmasslichen Täter droht das Licht derPressemeute! | 0
| | | Passero 8. September 2018 | | | Bischöfe wollen die eigene Haut retten. Ob da die Schweizer Bischöfe nicht vor allem ihre eigene Haut retten wollen?
Wenn es so weiter geht, werden unbarmherzig alle Verfehlungen gegen eines der 10 Gebote, die ein Priester in den letzten 80 Jahren begangen hat, vor Gerichte und/oder in die Öffentlichkeit gezerrt werden, gnadenlos und ohne Rücksicht auf Barmherzigkeit.
Nehmen wir an, in der Schweiz hat sich ein Priester vor langer Zeit eine leichte sexuelle Verfehlung gegenüber einer Frau zuschulden kommen lassen. Dann hat er das tief bereut und gebeichtet. Gott hat es ihm also vergeben. Die Frau hat es ihm längst verziehen. Der Priester hat so etwas nicht wieder getan. Wer maßt sich da an, einen solchen Priester auf die Anklagebank zu bringen und ihn um seinen guten Ruf zu bringen? | 1
| | | Passero 8. September 2018 | | | Wo bleibt die Barmherzigkeit? Es ist zu fürchten, dass diese Bischöfe mehr ihre eigene Haut retten wollen (vor allem wegen der Medien). Was ist, wenn z.B. ein Priester, Diakon usw. vor vielen Jahren gegenüber einer Frau eine leichte sexuelle Verfehlung begangen hat und das dann tief bereut und gebeichtet hat und sich nichts mehr zu Schulden kommen ließ? Wird man den nun unbarmherzig behandeln, anklagen und bestrafen? | 0
| | | julifix 8. September 2018 | | | Warum erst jetzt? Waren Erwachsene Opfer sexueller Übergriffe in kirchlichen Umfeld bis heute weniger wichtig/Wert als minderjährige?
Interessant! | 3
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