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Missbrauch: Bischof Wilmer will Akten zugänglich machen

11. Oktober 2018 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Hildesheimer Bischof: „Ich bin dafür, dass Akten auch für Externe geöffnet werden.“ – Von 153 Betroffenen, die sich beim Bistum gemeldet haben, sind 16 Frauen


Hildesheim (kath.net) „Ich bin dafür, dass Akten auch für Externe geöffnet werden. Anders können wir Glaubwürdigkeit und Vertrauen nicht zurückgewinnen.“ Das sagte der neue Bischof von Hildesheim, Heiner Wilmer im Interview mit dem Politikmagazin „Rundblick“ hinsichtlich des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche. Er sei „für eine offene Herangehensweise. Wir haben nichts zu verheimlichen“, erläuterte er wieter. Der „Rundblick“ berichtete, dass im Bistum Hildesheim 46 Geistliche der sexuellen Belästigung beschuldigt werden, allerdings seien die Fälle höchst unterschiedlich. Nur noch zehn dieser Beschuldigten leben aktuell noch. Es hätten sich 153 Betroffene beim Bistum gemeldet, davon 16 Frauen.


Bistum Hildesheim - Ansprache des Hildesheimer Bischofs Heiner Wilmer nach seiner Weihe


Foto Bischof Wilmer (c) Bistum Hildesheim


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Lesermeinungen

 Diasporakatholik 13. Oktober 2018 
 


0
 
 Diasporakatholik 13. Oktober 2018 
 

@Herbert Klupp

Sie haben mich nicht richtig verstanden:

Die von mir beispielhaft beschriebenen NS-Taten wurden nach dem Krieg zunächst lange Zeit verdrängt und unter den Tisch gekehrt, bis der von mir erwähnte Staatsanwalt in den 1960er Jahren vor Gericht Anklage erhob. Trotzdem wurde keiner der Täter damals rechtskräftig verurteilt aus unterschiedlichen juristischen(!) Gründen - aus heutiger Sicht ein Skandal.

Ich fürchte, dass deshalb die meisten Altfälle von sex. Missbrauch nach derzeit geltendem Recht wg. Verjährung, inzwischen Versterbens der betr. Personen oder aus anderen Gründen ebenfalls nicht juristisch aufgearbeitet werden können.

Bei noch nicht verjährten Taten teile ich dagegen ganz Ihre bzw. Hadrianus Antonius ' Auffassung, dass sie vor staatl. Gerichte gehören.
Bei 40 - 70 Jahre zurück liegenden Altfällen, wo offenbar noch Opfer leben, geht derzeit das Erzbistum Hamburg einen m.E. vorbildlichen Weg mit der Berufung eines unabhängigen fachlich kompetenten
Beirats.


1
 
 Hadrianus Antonius 13. Oktober 2018 
 

Staatliche Justiz!

Die gemachte Erfahrungen sprechen alle dafür, die Untersuchung und Verfolgung dieser Fälle komplett den staatlichen Behörden zu überlassen.
Die Erfahrungen in den 8 belgischen Bistümern haben gezeigt:
1. Es wurde innerkirchlich vertuscht was nur ging.
2. Pädophilie wurde großzügig toleriert, auf homophile Kaandidaten wurde auf Teufel komm raus selektiert
3. Die angebotene innenkirchliche Entschädigungssummen waren mickrig und waren dem am meisten betroffenen Orden (FC) noch zuviel.
4. Nachdem in "Operation Kelch" alle Ordinariate gestürmt wurden, die Bischöfe festgesetztübereinem Tag, Kard. Danneels abtransportiert wurde und alle Akten beschlagnahmt ("Ex-Commission Adriaenssens") beschleunigte sich alles rasant:
Die Entschädigungen vervielfältigten sich, die Täter gerieten hinter Gittern, nebenher einige Suizide&Schlägereien in Hotelbars&Offenbarungseide(finanzielles Bankrott) und: sehr sicher: alle Ministrantenarbeit gestoppt.
Tabula rasa.


1
 
 Herbert Klupp 13. Oktober 2018 
 

Schlechter Vergleich

@Diasporakatholik: wie so oft ist es unpassend die teuflischen NS-Taten mit Nachkriegsgeschehen vergleichen zu wollen. Im Unterschied zu dem von Ihnen beschriebenen Dingen, sind übergriffige Priester auch früher schon verurteilt und bestraft worden. Und diese Sucht, die damals üblichen körperlichen Strafen nachträglich als "Kindesmißbrauch" verurteilen zu wollen - mit dem Hochmut des Unwissens über die damaligen Befindlichkeiten und Rechtsgefühle - das lehne ich nach wie vor entschieden ab. Mit NS-MORDEN hat das alles Null-Komma-Nichts zu tun.


1
 
 lesa 13. Oktober 2018 

@Kirchental: Treffende und wichtige Überlegungen, danke!


1
 
 Kirchental 12. Oktober 2018 

Ergänzung

Der Artikel Missbrauch des Missbrauchs trifft ziemlich das, was ich etwas unbeholfen ausdrücken wollte.


1
 
 Kirchental 12. Oktober 2018 

Nur mal eine Überlegung

Der ganze Mißbrauchsskandal ist furchtbar, keine Frage. Trotzdem einmal eine kurze Überlegung, auf die wir bei Gesprächen kamen.

Normalerweise leben wir in einem Rechtsstaat. Ein Angeklagter gilt solange als "mutmaßlich", bis er gerichtlich verurteilt ist. Eigentlich ist das Opfer von sexueller Gewalt doch auch erst dann ein wirkliches Opfer - bis dahin ist die Rat nur behauptet. Das mag jetzt spitzfindig klingen - aber das Beispiel Kachelmann zeigt, dass leider auch erfundene Taten einen Menschen ruinieren können.

Hier jedoch reden wir alle völlig ungeprüft von Tätern und Opfern.

Und die behaupteten Täter haben keine Chance, sich reinzuwaschen. Wenn der Fall verjährt ist, werden sie auch nie eine bekommen.


4
 
 Selene 11. Oktober 2018 
 

Nur 16 Frauen unter den Opfern

das spricht eine deutliche Sprache.


3
 
 Herbert Klupp 11. Oktober 2018 
 

Angst vor Freispruch ?

@Diasporakatholik: ich kann mich ihren Bedenken nicht anschließen. Wenn dann nichts "wesentlich Neues zusätzlich herauskommt" - ja, dann sind "wir" unzufrieden oder wie ? Wer sind "wir" denn eigentlich, dem Staat und unseren Gerichten die rechte Wahrheitsfindung abzusprechen, und immer mehr, mehr, mehr Anklage und Verleumdung gegen die Kirche haben zu wollen ?


1
 
 Charlene 11. Oktober 2018 

Auch Personal-Daten von Priestern schützt das Gesetz

Sehr geehrter Herr Bischof Hilmer,

besonders nach §9 Abs.1 der Datenschutzgrundverordnung ((DSGVO) haben Sie kein Recht, Personalakten Ihres Bistums Dritten zur Verfügung zu stellen. Die DSGVO kennt da nur sehr wenige Ausnahmen, die meist mit der Sozialversicherungspflicht zu tun haben. § 22 des Bundesdatenschutzgesetzes schränkt diese Ausnahmen noch einmal ein.

Ich finde, die Kirche sollte sich an den Gesetzen des jeweiligen Landes orientieren und sich nicht wie ein Staat im Staate verhalten oder so tun, als stünde sie über dem Gesetz.

Gesetzesbruch kommt nur in Frage, wenn gesetzestreues Handeln uns zwingen würde, schwerwiegend zu sündigen.

Falls der Staat übrigens Einsicht haben will in die Personalakten Ihrer Diözese, so steht ihm ein klar umschriebener Rechtsweg offen. Er muss eine richterliche Anordnung beantragen und begründen. Das ist so ähnlich wie bei einer Hausdurchsuchung.

Natürlich stünde Ihr diözesanes Personal-Archiv dann der entsprechenden Behörde offen, oder?


8
 
 Diasporakatholik 11. Oktober 2018 
 

@julifix und @Herbert Klupp

Ich bezweifele, dass durch eine entsprechende Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft wesentlich Neues zusätzlich herauskommt, denn nach geltendem Recht dürften die weitaus meisten Fälle verjährt sein bzw. Wg. der nicht mehr lebenden Täter staatsanwaltschaftlich nicht mehr verfolgt werden.


2
 
 Herbert Klupp 11. Oktober 2018 
 

So gehts !

@julifix: Sie haben mir die Augen geöffnet. Danke ! Ja, klar, Selbstanzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft "machen" lassen ! Eine Art "Patentlösung" ! Dann wird auch endlich ein seriöses Urteil herauskommen anstelle des derzeitigen "Geschreis", der Übertreibungen, all der ( wiederholt angeprangerten ) Fälle vor ein oder zwei (!) Generationen, der Vermischung von Harmlosigkeiten mit harter Vergewaltigung usw. DANN WÜRDE NICHT VIEL ÜBRIG BLEIBEN VON ALL DEN ANKLAGEN !


3
 
 julifix 11. Oktober 2018 

Nicht nur Akten für Externe öffnen!

Nein, sondern die Staatsanwaltschaften in den Diözesen ermittlen lassen - Selbstanzeige erstatten und endlich klar Schiff machen!!
Nur dann kann Glaubwürdigkeit wieder hersgestellt werden


9
 
 Gambrinus 11. Oktober 2018 
 

Besteht für solche Personalakten kein Datenschutz???

Kann die Kirche als Arbeitgeber diese Akten einfach so mir nichts dir nichts herausgeben? Das stösst sich doch an allen Datenschutzregeln?


6
 
 Mr. Incredible 11. Oktober 2018 
 

Der bekannte Prozentsatz wird bestätigt.

90% homo
10% hetero
na dann...


10
 

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