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Schweiz: Frau verklagt Arzt, weil sie krankes Kind geboren hat20. Oktober 2018 in Schweiz, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Frau verklagt ihren Gynäkologen wegen unterlassener Tötung ihres ungeborenen Kindes.
Schweiz (kath.net) In der Schweiz steht ein Frauenarzt aus Bern vor Gericht, weil dieser keine pränatalen Tests durchgeführt hat, die die Krankheit eines inzwischen geborenen Kindes hätten feststellen können. Dies berichtet "Heute". Die Frau verklagt ihren Gynäkologen wegen unterlassener Tötung ihres ungeborenen Kindes. Der Frauenarzt erklärte in der Verhandlung, dass die Frau ihm gegenüber ausdrücklich mitgeteilt habe, dass sie das Kind so oder so zur Welt bringen wolle, unabhängig davon, ob es gesund oder krank sei. Ein Entscheid des Berner Regionalgerichts steht derzeit noch aus. 
Foto: Symbolbild
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Lesermeinungen| | 22. Oktober 2018 | | | | Da sollte sie sich aber ganz schnell Abhilfe schaffen und sich an eine Sterbehilfeorganisation wenden. Als Schweizerin hat sie die Möglichkeit, ihre Misslage mithilfe eines Giftcocktails schnellstens zu beenden, die Arme!! |  1
| | | | | Palmsonntag 21. Oktober 2018 | | | | "Wrongful Life" In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Buch des Tübinger Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Eduard Picker hinweisen:
Eduard Picker
Schadensersatz für das unerwünschte eigene Leben »Wrongful life«
1995. XIV, 154 Seiten.
Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen 80
Verlag Mohr Siebeck
69,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-146495-9
Das Ehepaar Picker hat neben 3 gesunden Kindern auch ein schwer(st) behindertes viertes Kind - insofern spricht bzw. schreibt er aus eigener Erfahrung. |  3
| | | | | Herr Lehmann 21. Oktober 2018 | |  | Ungenauer Beitrag Ich habe den Eindruck, der Beitrag ist eher reißerisch und ungenau geschrieben. Wie Herr Fleischer richtigerweise anmerkt, wird die Mutter wohl kaum auf "unterlassene Tötung" geklagt haben. Diese Formulierung wird vielmehr eine Verzerrung des Artikel-Autors sein. Solche Formulierungen bringen uns aber thematisch nicht weiter. |  1
| | | | | Stefan Fleischer 20. Oktober 2018 | |  | Es wäre wichtig zu wissen wie diese Klage genau lautete. Sollt sie tatsächlich "wegen unterlassener Tötung ihres ungeborenen Kindes" erfolgt und angenommen worden sein, so wäre das die amtliche Anerkennung der Tatsache, dass die Abtreibung die Tötung eines Kindes ist. Dann bestünde die - vielleicht auch nur schwache - Hoffnung, dass viele Beteiligte sich besser überlegen würden, was sie tun. Insbesondere wäre von den doch intelligenten Ärzten zu erwarten, dass sie sich fragen, ob sie wirklich mit der Tötung von Kindern ihr Geld verdienen wollen. |  11
| | | | | ottokar 20. Oktober 2018 | | | | Offensichtlich hat sie ja keinen Auftrag zum Mord gegeben. |  6
| | | | | Adamo 20. Oktober 2018 | | | | Frau verklagt Arzt ! So verkommen ist unsere Gesetzgebung heute in Europa bereits, hier speziell in Bern, dass eine Frau ihren Gynäkologen verklagen darf wegen unterlassener Tötung ihres ungeborenen Kindes.-
Der Teufel hat in die heutige Gesetzgebung bereits furchtbar hineingepfuscht ! |  19
| | | | | Rolando 20. Oktober 2018 | | | | Naja, Erstmal nennt sie es Tötung, was ihrem Kind nicht widerfahren ist. Diesen Fall wird wohl die Abtreibungslobby wieder ausschlachten um die ihrem Gewissen folgenden Ärzte in Bedrängnis zu bringen |  12
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