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| ![]() Homo-'Ehe': das völlig unnötige Einknicken der Koalition21. Oktober 2018 in Kommentar, 11 Lesermeinungen Der österreichische Verfassungsgerichtshof kann die Homo-"Ehe" nicht erzwingen. Es bedarf des (aktiven oder passiven) Zutuns der Parlamentsmehrheit - Gastkommentar von Jakob Cornides Wien (kath.net) Ferner liest man in der Aussendung: "Seitens der FPÖ wurde auch eine einfachgesetzliche Reparatur geprüft, welche aber laut Rechtsexperten dem VfGH-Spruch nicht standhält". Mit anderen Worten: Wir habens eh versucht, aber es geht halt leider nicht. Die beiden Herren wollen entweder ihre Wähler für dumm verkaufen, oder sie sind selbst von ihren Beratern für dumm verkauft worden. Man fragt sich, was schlimmer wäre. Denn die Wahrheit ist, dass die Koalition ohne Weiteres die Möglichkeit hätte, mit einfachgesetzlicher Mehrheit das bisherige Verständnis der Ehe im Gesetz so festzuschreiben, dass selbst der VfGH daran nichts ändern könnte. Wenn sie dies nicht tun, obwohl sie es könnten, dann sind letzten Endes sie selbst dafür verantwortlich, wenn die absurde Farce der Homo-"Ehe" nunmehr auch in Österreich inszeniert wird. Diese Verantwortlichkeit können sie mit ihrem Pressestatement nicht auf andere abwälzen. Kurz ist seit heute der Homo-Ehe-Kanzler, und Strache der Homo-Ehe-Vizekanzler. Gegenteilige Beteuerungen ändern daran nichts. Als Hintergrundinformation: Mir wurde von verschiedenen Seiten zugetragen, dass eine solche einfachgesetzliche Lösung bereits vor einigen Monaten in den Regierungsparteien diskutiert worden sei, und dass das Kabinett des Bundeskanzlers zwei ÖVP-nahe Verfassungsrichter dazu konsultiert habe. Auch die Namen dieser beiden Richter wurden genannt. Ihre Stellungnahme war angeblich: "Ihr könnt machen was ihr wollt, der VfGH wird es, was immer es ist, auf jeden Fall wieder aufheben. Die Mehrheit der Richter will die Homo-Ehe." Diese Rückmeldung sei letzten Endes der entscheidende Grund gewesen, weshalb die ÖVP in dieser Angelegenheit nichts Weiteres unternehmen wollte: zu sehr fürchtet sie sich vor der "Blamage" einer Aufhebung des Gesetzes durch das Höchstgericht. (Wobei es sich natürlich fragt, ob das denn wirklich eine "Blamage" für die Regierung wäre, wenn der VfGH abermals ein offenkundig politisch motiviertes, aber juristisch nicht nachvollziehbares Erkenntnis erließe: wäre so etwas nicht eher eine Blamage für den Gerichtshof selbst?) Bei der FPÖ hat es noch etwas länger gedauert, aber sie scheint nun ebenfalls eingeknickt zu sein. Auch ist nicht klar, ob die beiden Verfassungsrichter hier nur eine subjektive Einschätzung der von ihren Kollegen verfolgten gesellschaftspolitischen Zielsetzungen abgegeben haben, oder ob es sich tatsächlich um eine rechtliche Beurteilung handelte. Wenn Letzteres, dann fragt es sich, auf welchen Gründen sie beruhte, und was für ein Text da eigentlich begutachtet wurde. Wie auch immer, als Bürger darf man sowohl von der Regierung als auch vom VfGH Transparenz erwarten. Wenn die Bundesregierung ihren noch im Wahlkampf vertretenen Standpunkt geändert hat und nunmehr für die Homo-Ehe eintritt, dann soll sie es bitte offen sagen, und der Wähler kann dann seine Schlüsse daraus ziehen. Wenn sie hingegen die Ehe gegen die aus dem VfGH-Erkenntnis folgende sinnentstellende Neudefinition verteidigen will, dann soll sie einen ernsthaften Versuch unternehmen und dann wird sich ja zeigen, was der VfGH tatsächlich tut. Nur eines sollte die Koalition bitte nicht tun: sich hinter dem VfGH, der SPÖ und den NEOS verstecken. Die Regierung zu stellen heißt, Verantwortung zu übernehmen. Ein Scheitern vor dem VfGH könnte man der Regierung allenfalls verzeihen aber nicht diese verlogene Strategie, sich (sogar noch in ihrer Kapitulationserklärung) als aufrechte Verteidigerin der Ehe auszugeben, die sie in Wirklichkeit offensichtlich nicht ist. Die schwurbelige Argumentation des VfGH in seiner Entscheidung vom vergangenen Herbst habe ich bereits in einem Fachaufsatz in der ZÖR ausführlich kritisiert. Die dort vertretene Einschätzung, es handele um eine "völlig beispiellose Fehlleistung" des Höchstgerichts, ist freilich im Grunde ein Understatement, mit dem ich den Herausgebern der Zeitschrift, die den Beitrag für veröffentlichungswürdig, aber sehr "polemisch" hielten, entgegenkommen musste. In Wirklichkeit scheint mir, dass hier ein vorsätzlicher Missbrauch des (Höchst-)Richteramts vorliegt: man wollte das Ziel, die "Ehe für alle", um jeden Preis durchsetzen, und hat zu diesem Zweck notdürftig ein paar "Argumente" zusammengeschustert, die kein seriöser Jurist jemals ernstnehmen würde. Eine sinnvolle Begründung ist offenbar ein verzichtbarer Luxus, schließlich können die Entscheidungen des VfGH vor keinem Gericht angefochten werden. Die VfGH-Richter genießen überdies den Schutz der Anonymität, da der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt wird, wer von ihnen dieses absurde, offenkundig missbräuchliche Urteil mitgetragen hat. Diese Anonymität ermutigt zur Verantwortungslosigkeit. Dass damit die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs nachhaltig, geradezu irreparabel geschädigt wurde, hat man offenbar ebenfalls in Kauf genommen. Freilich ist der VfGH auch kein Gesetzgeber. Er kann nur Gesetze (oder Bestandteile von Gesetzen) aufheben, aber er kann nicht neue Gesetze erlassen. Dies wirft natürlich auch die Frage nach der Legitimität eines Erkenntnisses auf, mit dem eine völlig neuartige Rechtslage geschaffen werden soll, wie sie kein österreichischer Gesetzgeber jemals beabsichtigt hat. Im Grunde war dieses überschlaue Erkenntnis überhaupt nur deswegen möglich, weil der ursprüngliche Wortlaut des § 44 ABGB zufällig so formuliert war, dass durch die Wegnahme zweier Worte ein grammatikalisch korrekter Satz entstehen konnte, der den Eindruck erweckt, dass nunmehr auch die Ehe zwischen Personen desselben Geschlechts möglich ist: (Dass der VfGH es aus Gründen, die sein Geheimnis blieben unterlassen hat, die Bezugnahme auf die "Zeugung von Kindern" aufzuheben, steht freilich auf einem anderen Blatt. Da zwei Personen desselben Geschlechts keine Kinder zeugen können, bezieht sich eine derartige Willenserklärung auf etwas schlechthin Unmögliches, wäre also gem. § 878 ABGB nichtig. Dementsprechend bleibt es bis zur Streichung dieser Passage sehr zweifelhaft, ob die ab 2019 zu erwartenden Homo-"Ehen" tatsächlich gültig sein werden. Bei korrekter Interpretation des § 878 ABGB sind sie es nicht.) Bei einer anderen, jedoch sinngleichen Formulierung des § 44 ABGB wäre das VfGH-Erkenntnis in dieser Form nicht möglich gewesen. Genau hier liegt der Ansatz für eine einfachgesetzliche Lösung, die bei einer neuerlichen Überprüfung durch den VfGH vermutlich sogar dann Bestand hätte, wenn man dem Höchstgericht eine schamlose Parteinahme zugunsten der Homo-"Ehe" unterstellte. Man müsste § 44 ABGB nur in Anlehnung an Art. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention wie folgt umformulieren: Diese Formulierung wäre für den VfGH quasi unangreifbar. Zweitens ist es schwer argumentierbar, dass ein Gesetz, das den Wortlaut einer Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention wiedergibt, verfassungswidrig sein soll. Die EMRK steht in Österreich selbst im Verfassungsrang. Und der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof hat 2010 (in der Entscheidung Schalk und Kopf gegen Österreich, § 55) ausdrücklich judiziert, dass mit "Ehe in Art. 12 der Konvention nur die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist. Drittens wäre eine Aufhebung der vorgeschlagenen Gesetzesformulierung schon aus technischen Gründen unmöglich. Die Vorschrift ist nämlich derart formuliert, dass der nach Streichung einzelner Worte oder Satzzeichen verbleibende Rumpftext als gesetzliche Basis für eine gleichgeschlechtliche "Ehe" herangezogen werden könnte. (Und genau dies, nämlich dass das VfGH-Erkenntnis sich letztlich nur der Zufälligkeit der 1811 gewählten Formulierung verdankt, ist im Grunde ein weiterer Beweis für seine Unzulässigkeit.) Fazit: der VfGH kann die Homo-"Ehe" nicht erzwingen. Es bedarf des (aktiven oder passiven) Zutuns der Parlamentsmehrheit. Das mit der oben vorgeschlagenen Regelung verbundene politische Risiko wäre äußerst gering. Die österreichische Bevölkerung will die Homo-"Ehe" nicht, wie man spätestens seit den letzten Wahlen weiß. Die Gefahr einer Aufhebung durch den VfGH oder einer Verurteilung durch den EGMR besteht nicht. In Wahrheit wäre das Einzige, was die Regierung zu befürchten hätte, ein Rumoren in der rot-grün-pinken Echokammer. Das müsste sie doch eigentlich aushalten können. Die Einschätzung der beiden Klubobleute und ihrer Berater, dass das bisherige Verständnis von Ehe nur mit verfassungsändernder Mehrheit beibehalten werden könnte, erweist sich damit als völlig verfehlt. Es handelt sich um eine faule Ausrede. Als Bürger darf man sich erwarten, dass grundlegende Entscheidungen wie diese in transparenter Weise offengelegt und begründet werden. Die Herren Klubobleute sind hiermit aufgefordert, Ross und Reiter beim Namen zu nennen: welche "Rechtsexperten" haben sie in dieser Frage beraten, und welche Argumente wurden dabei ins Treffen geführt? Die Öffentlichkeit hat ein Recht, es zu wissen. Und wenn mir einer erklären kann, wie der VfGH die oben vorgeschlagene Formulierung aushebeln könnte, dann kriegt er von mir eine Kiste Champagner. Dr. Jakob Cornides ist Beamter der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Aussenhandel. Der Beitrag erschien ursprünglich bei https://www.andreas-unterberger.at/t Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolitik
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