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Homo-'Ehe': das völlig unnötige Einknicken der Koalition

21. Oktober 2018 in Kommentar, 11 Lesermeinungen
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Der österreichische Verfassungsgerichtshof kann die Homo-"Ehe" nicht erzwingen. Es bedarf des (aktiven oder passiven) Zutuns der Parlamentsmehrheit - Gastkommentar von Jakob Cornides


Wien (kath.net)
In einer gemeinsamen Presseaussendung haben die Klubobleute von ÖVP und FPÖ, Wöginger und Rosenkranz, bekannt gegeben, dass die Regierungsparteien die vom Verfassungsgerichtshof angestrebte "Öffnung" der Ehen nunmehr akzeptieren wollen. Die beiden Parteien, so heißt es in der Erklärung, stünden zwar nach wie vor zur traditionellen Ehe von Mann und Frau, da der Verfassungsgerichtshof jedoch anders entschieden und die Ehe auch für Homosexuelle geöffnet habe, und da weder SPÖ noch NEOS bereit seien, die traditionelle Ehe zwischen Mann und Frau mit einer Zweidrittel-Mehrheit in der Verfassung zu verankern, habe die ÖVP/FPÖ-Koalition mit ihrer einfachen Mehrheit im Nationalrat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu akzeptieren.

Ferner liest man in der Aussendung: "Seitens der FPÖ wurde auch eine einfachgesetzliche Reparatur geprüft, welche aber laut Rechtsexperten dem VfGH-Spruch nicht standhält". Mit anderen Worten: Wir haben’s eh versucht, aber es geht halt leider nicht.

Die beiden Herren wollen entweder ihre Wähler für dumm verkaufen, oder sie sind selbst von ihren Beratern für dumm verkauft worden. Man fragt sich, was schlimmer wäre. Denn die Wahrheit ist, dass die Koalition ohne Weiteres die Möglichkeit hätte, mit einfachgesetzlicher Mehrheit das bisherige Verständnis der Ehe im Gesetz so festzuschreiben, dass selbst der VfGH daran nichts ändern könnte.

Wenn sie dies nicht tun, obwohl sie es könnten, dann sind letzten Endes sie selbst dafür verantwortlich, wenn die absurde Farce der Homo-"Ehe" nunmehr auch in Österreich inszeniert wird. Diese Verantwortlichkeit können sie mit ihrem Pressestatement nicht auf andere abwälzen. Kurz ist seit heute der Homo-Ehe-Kanzler, und Strache der Homo-Ehe-Vizekanzler. Gegenteilige Beteuerungen ändern daran nichts.

Als Hintergrundinformation: Mir wurde von verschiedenen Seiten zugetragen, dass eine solche einfachgesetzliche Lösung bereits vor einigen Monaten in den Regierungsparteien diskutiert worden sei, und dass das Kabinett des Bundeskanzlers zwei ÖVP-nahe Verfassungsrichter dazu konsultiert habe. Auch die Namen dieser beiden Richter wurden genannt. Ihre Stellungnahme war angeblich: "Ihr könnt machen was ihr wollt, der VfGH wird es, was immer es ist, auf jeden Fall wieder aufheben. Die Mehrheit der Richter will die Homo-Ehe."

Diese Rückmeldung sei letzten Endes der entscheidende Grund gewesen, weshalb die ÖVP in dieser Angelegenheit nichts Weiteres unternehmen wollte: zu sehr fürchtet sie sich vor der "Blamage" einer Aufhebung des Gesetzes durch das Höchstgericht. (Wobei es sich natürlich fragt, ob das denn wirklich eine "Blamage" für die Regierung wäre, wenn der VfGH abermals ein offenkundig politisch motiviertes, aber juristisch nicht nachvollziehbares Erkenntnis erließe: wäre so etwas nicht eher eine Blamage für den Gerichtshof selbst?)

Bei der FPÖ hat es noch etwas länger gedauert, aber sie scheint nun ebenfalls eingeknickt zu sein.
Nun, vielleicht sind das ja alles nur Gerüchte. Eine solche Vorabkonsultation schiene mir jedoch sowohl seitens des Bundeskanzlers als auch seitens der beteiligten Verfassungsrichter sehr bedenklich: als Richter sollte man einerseits überhaupt keine politischen Interessen verfolgen, andererseits sollte man sich aber auch mit seinen juristischen Meinungsäußerungen zurückhalten, bis man tatsächlich über eine konkrete Rechtsfrage zu entscheiden hat. Dass über ein politisches Vorhaben vorab und im Hinterzimmer geurteilt wird, ohne dass überhaupt bekannt ist, wie der (vermeintlich "verfassungswidrige") Gesetzeswortlaut tatsächlich formuliert wäre, wäre in einer Demokratie schlicht unerträglich.


Auch ist nicht klar, ob die beiden Verfassungsrichter hier nur eine subjektive Einschätzung der von ihren Kollegen verfolgten gesellschaftspolitischen Zielsetzungen abgegeben haben, oder ob es sich tatsächlich um eine rechtliche Beurteilung handelte. Wenn Letzteres, dann fragt es sich, auf welchen Gründen sie beruhte, und was für ein Text da eigentlich begutachtet wurde.

Wie auch immer, als Bürger darf man sowohl von der Regierung als auch vom VfGH Transparenz erwarten. Wenn die Bundesregierung ihren noch im Wahlkampf vertretenen Standpunkt geändert hat und nunmehr für die Homo-Ehe eintritt, dann soll sie es bitte offen sagen, und der Wähler kann dann seine Schlüsse daraus ziehen. Wenn sie hingegen die Ehe gegen die aus dem VfGH-Erkenntnis folgende sinnentstellende Neudefinition verteidigen will, dann soll sie einen ernsthaften Versuch unternehmen – und dann wird sich ja zeigen, was der VfGH tatsächlich tut.

Nur eines sollte die Koalition bitte nicht tun: sich hinter dem VfGH, der SPÖ und den NEOS verstecken. Die Regierung zu stellen heißt, Verantwortung zu übernehmen. Ein Scheitern vor dem VfGH könnte man der Regierung allenfalls verzeihen – aber nicht diese verlogene Strategie, sich (sogar noch in ihrer Kapitulationserklärung) als aufrechte Verteidigerin der Ehe auszugeben, die sie in Wirklichkeit offensichtlich nicht ist.

Die schwurbelige Argumentation des VfGH in seiner Entscheidung vom vergangenen Herbst habe ich bereits in einem Fachaufsatz in der ZÖR ausführlich kritisiert. Die dort vertretene Einschätzung, es handele um eine "völlig beispiellose Fehlleistung" des Höchstgerichts, ist freilich im Grunde ein Understatement, mit dem ich den Herausgebern der Zeitschrift, die den Beitrag für veröffentlichungswürdig, aber sehr "polemisch" hielten, entgegenkommen musste. In Wirklichkeit scheint mir, dass hier ein vorsätzlicher Missbrauch des (Höchst-)Richteramts vorliegt: man wollte das Ziel, die "Ehe für alle", um jeden Preis durchsetzen, und hat zu diesem Zweck notdürftig ein paar "Argumente" zusammengeschustert, die kein seriöser Jurist jemals ernstnehmen würde.

Eine sinnvolle Begründung ist offenbar ein verzichtbarer Luxus, schließlich können die Entscheidungen des VfGH vor keinem Gericht angefochten werden. Die VfGH-Richter genießen überdies den Schutz der Anonymität, da der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt wird, wer von ihnen dieses absurde, offenkundig missbräuchliche Urteil mitgetragen hat. Diese Anonymität ermutigt zur Verantwortungslosigkeit. Dass damit die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs nachhaltig, geradezu irreparabel geschädigt wurde, hat man offenbar ebenfalls in Kauf genommen.

Freilich ist der VfGH auch kein Gesetzgeber. Er kann nur Gesetze (oder Bestandteile von Gesetzen) aufheben, aber er kann nicht neue Gesetze erlassen. Dies wirft natürlich auch die Frage nach der Legitimität eines Erkenntnisses auf, mit dem eine völlig neuartige Rechtslage geschaffen werden soll, wie sie kein österreichischer Gesetzgeber jemals beabsichtigt hat.

Im Grunde war dieses überschlaue Erkenntnis überhaupt nur deswegen möglich, weil der ursprüngliche Wortlaut des § 44 ABGB zufällig so formuliert war, dass durch die Wegnahme zweier Worte ein grammatikalisch korrekter Satz entstehen konnte, der den Eindruck erweckt, dass nunmehr auch die Ehe zwischen Personen desselben Geschlechts möglich ist:
Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.

(Dass der VfGH es – aus Gründen, die sein Geheimnis blieben – unterlassen hat, die Bezugnahme auf die "Zeugung von Kindern" aufzuheben, steht freilich auf einem anderen Blatt. Da zwei Personen desselben Geschlechts keine Kinder zeugen können, bezieht sich eine derartige Willenserklärung auf etwas schlechthin Unmögliches, wäre also gem. § 878 ABGB nichtig.

Dementsprechend bleibt es bis zur Streichung dieser Passage sehr zweifelhaft, ob die ab 2019 zu erwartenden Homo-"Ehen" tatsächlich gültig sein werden. Bei korrekter Interpretation des § 878 ABGB sind sie es nicht.)

Bei einer anderen, jedoch sinngleichen Formulierung des § 44 ABGB wäre das VfGH-Erkenntnis in dieser Form nicht möglich gewesen. Genau hier liegt der Ansatz für eine einfachgesetzliche Lösung, die bei einer neuerlichen Überprüfung durch den VfGH vermutlich sogar dann Bestand hätte, wenn man dem Höchstgericht eine schamlose Parteinahme zugunsten der Homo-"Ehe" unterstellte.

Man müsste § 44 ABGB nur – in Anlehnung an Art. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention – wie folgt umformulieren:
Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären ein Mann und eine Frau im heiratsfähigen Alter gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.

Diese Formulierung wäre für den VfGH quasi unangreifbar.
Erstens ist sein Hauptargument (das freilich, wie ich bereits in meinem Beitrag in der ZÖR ausführlich dargelegt habe, ohnedies völlig verfehlt war) mittlerweile weggefallen: wenn die "Eingetragene Partnerschaft" nunmehr für verschiedengeschlechtliche Paare offensteht, dann ist das Bekenntnis zu ihr kein "Zwangsouting" einer homosexuellen Orientierung. Damit steht aber der einzige halbwegs nachvollziehbare praktische Beweggrund, den der VfGH für seine Entscheidung ins Treffen führen könnte, nicht mehr als Argument für eine neuerliche Aufhebung zur Verfügung. Der VfGH müsste sich also etwas ganz Neues einfallen lassen.

Zweitens ist es schwer argumentierbar, dass ein Gesetz, das den Wortlaut einer Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention wiedergibt, verfassungswidrig sein soll. Die EMRK steht in Österreich selbst im Verfassungsrang. Und der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof hat 2010 (in der Entscheidung Schalk und Kopf gegen Österreich, § 55) ausdrücklich judiziert, dass mit "Ehe” in Art. 12 der Konvention nur die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist.

Drittens wäre eine Aufhebung der vorgeschlagenen Gesetzesformulierung schon aus technischen Gründen unmöglich. Die Vorschrift ist nämlich derart formuliert, dass der nach Streichung einzelner Worte oder Satzzeichen verbleibende Rumpftext als gesetzliche Basis für eine gleichgeschlechtliche "Ehe" herangezogen werden könnte. (Und genau dies, nämlich dass das VfGH-Erkenntnis sich letztlich nur der Zufälligkeit der 1811 gewählten Formulierung verdankt, ist im Grunde ein weiterer Beweis für seine Unzulässigkeit.)
Allenfalls könnte der VfGH natürlich mit irgendeiner fadenscheinigen Begründung die gesamte Bestimmung aufheben – dies steht zweifellos in seiner Macht. Doch auch dies würde nicht zum Ziel führen, die Homo-"Ehe" zu ermöglichen. Denn für die Interpretation des Begriffes "Ehe" wäre dann eben Art. 12 EMRK ausschlaggebend, der weiterhin Teil der österreichischen Rechtsordnung bliebe und der, da er ja im Verfassungsrang steht, vom VfGH unter keinen Umständen aufgehoben werden kann.

Fazit: der VfGH kann die Homo-"Ehe" nicht erzwingen. Es bedarf des (aktiven oder passiven) Zutuns der Parlamentsmehrheit.
Wenn die Bundesregierung wirklich zum bisherigen Ehebegriff steht, kann sie es ja auf einen Versuch ankommen lassen und § 44 ABGB in der oben vorgeschlagenen Formulierung neu fassen. Natürlich wäre dann zu erwarten, dass sehr bald jemand versuchen würde, die Sache nochmals vor den VfGH zu bringen – aber die Erfolgsaussichten für eine solche Klage wären aus den hier dargelegten Gründen praktisch bei Null. Und auch der Straßburger Gerichtshof wird an einer Formulierung, die wörtlich den Text der einschlägigen Konventionsbestimmung übernimmt, nichts aussetzen können.
So bleiben die Beweggründe, die die Regierung nunmehr zum Einknicken gebracht haben, völlig im Dunkeln. War sie schlecht beraten? Ist sie in Wirklichkeit für (und nicht gegen) die Homo-"Ehe", und traut sich nur nicht, den Wählern reinen Wein einzuschenken? Glaubt sie, mit ihrer Vorgangsweise gleichzeitig den Beifall der Gegner ("wir sind ja eh dagegen") und den der Befürworter der Homo-"Ehe" einheimsen zu können? Oder dackelt sie wieder einmal dem Zeitgeist hinterher, indem sie sich mit fünfjähriger Verspätung und einem Abschlag von fünf Prozent genau jene Standpunkte zu eigen macht, die eigentlich jene der 2017 aus dem Parlament gewählten Grünen waren?

Das mit der oben vorgeschlagenen Regelung verbundene politische Risiko wäre äußerst gering. Die österreichische Bevölkerung will die Homo-"Ehe" nicht, wie man spätestens seit den letzten Wahlen weiß. Die Gefahr einer Aufhebung durch den VfGH oder einer Verurteilung durch den EGMR besteht nicht. In Wahrheit wäre das Einzige, was die Regierung zu befürchten hätte, ein Rumoren in der rot-grün-pinken Echokammer. Das müsste sie doch eigentlich aushalten können.

Die Einschätzung der beiden Klubobleute und ihrer Berater, dass das bisherige Verständnis von Ehe nur mit verfassungsändernder Mehrheit beibehalten werden könnte, erweist sich damit als völlig verfehlt. Es handelt sich um eine faule Ausrede. Als Bürger darf man sich erwarten, dass grundlegende Entscheidungen wie diese in transparenter Weise offengelegt und begründet werden. Die Herren Klubobleute sind hiermit aufgefordert, Ross und Reiter beim Namen zu nennen: welche "Rechtsexperten" haben sie in dieser Frage beraten, und welche Argumente wurden dabei ins Treffen geführt? Die Öffentlichkeit hat ein Recht, es zu wissen.

Und wenn mir einer erklären kann, wie der VfGH die oben vorgeschlagene Formulierung aushebeln könnte, dann kriegt er von mir eine Kiste Champagner.

Dr. Jakob Cornides ist Beamter der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Aussenhandel. Der Beitrag erschien ursprünglich bei https://www.andreas-unterberger.at/t


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Lesermeinungen

 Rolando 23. Oktober 2018 
 

Das Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht ist nichts anderes als eine Entscheidung von Richtern. Die entscheiden so, wie sie ausgebildet wurden. Wer oder wo hat oder wurden sie ausgebildet? Mit linksgrüner Ideologie oder ohne? Von der Homolobby beeinflusst (ich meine jetzt die Ausbildung), oder nicht. Konservativ, auf die Lehre der kath. Kirche hin, mit Verantwortungsbewusstsein der eigenen Entscheidung vor Gott, im rechten Glauben, (da können protestantische und katholische Richter weit auseinanderliegen)? Oder auch vermeintlich neutral entscheidend, wobei das nicht geht, entweder mit Versntwortung vor Gott oder ohne. Es gab schon im alten Testament nicht besten Richter.


2
 
 Bankster 22. Oktober 2018 

@ Reflector - Norm nicht in Kraft

Nein, sie ist nicht in Kraft. In Kraft kann nur eine "generelle abstrakte" Norm sein, also ein Gesetz, das für alle Personen und alle einschlägigen Sachverhalte gilt.


1
 
 Gambrinus 22. Oktober 2018 
 

Wenn das Verfassungsgericht nicht elbst Gesetzgeber sein soll...

... dann darf doch die Aufhebung eines Gesetzes immer nur zur Rückkehr zu einer Rechtslage bewirken, die zuvor schon einmal gegolten hat und durch den Gesetzesbeschluss eines historischen Gesetzgebers abgedeckt ist.

Daran fehlt es aber schon beim VfGH-Erkenntnis vom vergangenen Jahres.

Diese ganze Angelegenheit ist eigentlich eine Art Staatskrise, in der das Höchstgericht vorsätzlichen Amtsmissbrauch betreibt. Die Homo-Ehe hat weder demokratische noch rechtliche Legitimität und ein anständiger Mensch sollte fortan mit allen Homos aus seiner Bekanntschaft, die eine solche "Ehe" eingehen, den sozialen Kontakt abbrechen. Und natürlich auch mit allen Leuten, die diesen Schwachsinn unterstützen.


3
 
 Makkabäer 22. Oktober 2018 
 

Verfassung

Wirft ein erschreckend bezeichnendes Bild auf die "Verfassung" der Richter (wenig überraschend) und leider auch auf unsere Bundesregierung (eher überraschend) Diesen schweren Sünden(um)fall haben wir Wähler zur Kenntnis genommen und werden entsprechende Konsequenzen ziehen.
Danke lieber Jakob für Deinen unermüdlichen Einsatz!


3
 
 Reflector 22. Oktober 2018 
 

@ Bankster: Good point!

Allerdings ist die vom Verfassungsherichtshof hergestellte Version, anders als von Ihnen angenommen, ebenfalls in Kraft, und zwar in den Anlassfällen; zwei Beschwerdeführer haben ja inzwischen "geheiratet". Es gibt also zwei parallel geltende Versionen, und da wird der Verfassungsgerichtshof wohl auswählen können. Aber das ist natürlich verfassungsrechtliches Niemandsland. Wenn man es anders sieht, hätte der Verfassungsgerichtshof auszusprechen, dass die Urfassung von § 44 ABGB wieder in Kraft trete. Damit würde er diese Urfassung iSv Art 140 Abs 1 Z 1 lit b B-VG in einer bei ihm anhängigen Rechtssache anwenden, und er könnte daher die (seiner Ansicht nach verfassungswidrige) Wortfolge "gleichen Geschlechts" (wieder) aufheben.
Kurz gefasst: Gegen den Willen des Verfassungsgerichtshofs geht nichts. Und dass er seine Meinung ändert, ist tatsächliche höchst unwahrscheinlich (stare decisis). Trotzdem hätte man es natürlich versuchen können (und wohl auch sollen).


2
 
 michael1500 22. Oktober 2018 
 

Die gesetzliche Homo-Ehe????

Bislang durften nur jene kirchlich heiraten, die auch staatlich heiraten dürfen.

Das heißt, wenn die Homo-Ehe wirklich staatlich abgesegnet wird, dann ist die Frage, wie die Kirchen darauf reagieren.

Da werden sicher viele Kirche den weltlichen Druck nachgeben und auch Homo-ehen kirchlich absegnen. Diese Kirchen werden dann Abfallen von rechten Glauben!

Aber wird die katholische Kirche dann als einzige standhalten oder sich aufgrund des weltlichen Druckes nachgeben?

Ich hoffe nicht!
Darum sollten wir dies ökumenisch festlegen, dass es keine Homo-ehen in den einzelnen Kirchen in Österreich geben darf.


2
 
 priska 22. Oktober 2018 
 

Ich bin von dieser Regierung sehr eintäuscht,braucht mir keiner erzählen das der oberste Gerichtshof mehr Macht hat als die Regierung..Wegen des Raucher verbot ist mehr getan worden als für die Ehe zwischen Mann und Frau und gegen der Homo Ehe.Es ist eine Schande.


6
 
 Bankster 22. Oktober 2018 

@ Reflector

Das würde nur dann gehen, wenn die fragliche Fassung jemals in Kraft gewesen wäre. Wenn das Gesetzes vor 1. 1. 2019 im vorgeschlagenen Sinn geändert würde, wäre das aber nicht der Fall.

Was nicht in Kraft war, kann nicht wieder in Kraft treten.

Technisch gesehen würde der Gesetzesvorschlag, wenn er noch vor Jahresende beschlossen würde, der Wirkung des VfGH-Erk zuvorkommen und die alte Fassung des § 44 ABGB aufheben bzw. ersetzen. Diese würde daher dann auch gem der von Ihnen zitierten Bestimmung wieder in Kraft treten.

Sie hätten allerdings wohl dann recht, wenn die Änderung nach dem 1. 1. erfolgt.


3
 
 Bankster 21. Oktober 2018 

ein Beweis mehr für einen konservativen Wahlbetrug

viele Konservative haben ÖVFPÖ in die Regierung gewählt, um endlich mit dem linken Unsinn zur Gesellschaftsveränderung Schluß zu machen und wieder auf unseren traditionellen Werten, für eine gute Zukunft zu bauen - und jetzt bringt uns genau diese Regierung die "Ehe für Alle"!!!

Welch übergroße Enttäuschung - oder sollte man sagen, eigent,ich sehr erwartet, denn die Akteure dieser beiden Parteien sind keine Intellektuellen, keine Konservativen, keine Christen (trotz anderer Lippenbekenntnisse!). Sie sind ebenso machtversessene Karrieristen, wie alle anderen Parteien auch und sie sind ebenso in der Wolle gewaschene, aufgeklärte Dekonstruktionisten.

Ex-ÖVP Obmann Busek hat einmal gesagt: Die ÖVP ist wie die SPÖ, nur 10 Jahre später und mit halber Kraft. Man möchte hinzufügen - die FPÖ ist vielleicht nochmal langsamer und weitere 5 Jahre hinten aber nicht mehr...

Schrecklich!


4
 
 Reflector 21. Oktober 2018 
 

Bitte um die Kiste Champagner

"Und wenn mir einer erklären kann, wie der VfGH die oben vorgeschlagene Formulierung aushebeln könnte, dann kriegt er von mir eine Kiste Champagner." Bitte sehr: Aufhebung des von Ihnen vorgeschlagenen neuen § 44 ABGB mit Ausspruch nach Art 140 Abs 6 Satz 2 B-VG, dass der damit aufgehobene § 44 ABGB in der Fassung des Erkenntnisses G258/2017 ua wieder in Kraft tritt. Das wäre übrigens nach Art 140 Abs 6 Satz 1 B-VG auch die Rechtsfolge, wenn der VfGH überhaupt keinen Ausspruch über das Wiederinkrafttreten setzt. Fazit: Wenn man sich für eine gute (!) Sache einsetzt, sollte man das mit durchdachten Argumenten tun. Sonst schadet man ihr.
Die Kiste spende ich übrigens der Kath.net-Redaktion!


3
 
 bernhard_k 21. Oktober 2018 
 

Jetzt wurde ein Papierflieger mit einem Airbus A380 gleichgesetzt ...

... gesunder Menschenverstand alleine hätte ausgereicht.

Man(n) müsste alle Homoehenfans fragen, ob sie denn heute hier wären, wenn ihre Mütter damals mit Frauen geschlafen hätten ...


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