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| ![]() Pakistan: Oberster Gerichtshof hebt Asia Bibis Todesurteil auf!31. Oktober 2018 in Weltkirche, 12 Lesermeinungen Der Oberste Gerichtshof von Pakistan hat das Todesurteil gegen die Christin Asia Bibi aufgehoben Man befürchtet wegen des Urteils nun Gewaltausbrüche in Islamabad - Viele christliche Schulen bleiben vorsichtshalber geschlossen Islamabad (kath.net) Der Oberste Gerichtshof von Pakistan hat heute (Ortszeit) das Todesurteil gegen die Christin Asia Bibi (Archivfoto) aufgehoben. Sie war 2010 wegen angeblicher Blasphemie zum Tod durch Hängen verurteilt worden. Der Fall hatte die ganze Nation polarisiert. Das berichteten die BBC und weitere internationale Medien. Der Oberste Richter Saqib Nisarm erläuterte bei der Urteilsverkündung, dass sie freigelassen werden könnte, wenn nicht noch wegen einer anderen Sache gegen sie Anklagen laufen würde. Gemäß Einschätzung der Richter seien die Blasphemie-Vorwürfe gegen Bibi nicht zweifelsfrei nachweisbar gewesen, deshalb habe man das Urteil aufgehoben. Bibi saß seit 2010 in Haft, größtenteils in Einzelhaft. Sie musste mit ihrer Hinrichtung rechnen, vertrat aber immer ihre Unschuld. Aktuell wird der oberste Gerichtshof in Islamabad durch eine starke Polizeipräsenz geschützt, da man Unruhen und Gewaltausbrüche befürchtet, berichtete AsiaNews . Als gefährdet gelten sowohl Asia Bibi selbst wie auch die Richter, die sie vom Todesurteil freisprachen. AsiaNews berichtet weiter, dass viele christliche Schulen wegen der Furcht vor Gewaltausbrüchen heute geschlossen bleiben. In vielen Städten des Punjab kommt es bereits zu Straßensperren und Demonstrationen. Asia Bibi und ihre Familie sind katholisch. Ihr Ehemann und ihre Töchter waren bereits bei Papst Franziskus gewesen. Freispruch für Asia Bibi - Stellungnahme von KIRCHE IN NOT Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuChristenverfolgung
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