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| ![]() Ordenschristen haben große Aufgaben in der Kirche21. November 2018 in Spirituelles, keine Lesermeinung Erzbischof Ludwig Schick beim Ordenstag: Die Evangelischen Räte gehören zum Erbgut der Kirche Bamberg (kath.net/peb) Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat die Ordensgelübde der Ehelosigkeit und Keuschheit, der Armut und des Gehorsams als Erbgut der Kirche bezeichnet und zugleich vor deren Pervertierung gewarnt. Auch das Frömmste und Heiligste kann missbraucht werden, sagte Schick am Samstag beim Tag der Orden im Bamberger Bistumshaus St. Otto. Den Sünden, die unter dem Deckmantel und Schein der Armut, des Zölibats oder keuschen Ehelosigkeit und des Gehorsams geschehen sind, müssen wir uns stellen, betonte Schick. Armut, Keuschheit und Gehorsam, die Evangelische Räte genannt werden, hätten viel Sonne in die Welt gebracht, die alle Schatten weit überwiegen. Über ihren Sinn und ihre Bedeutung müsse aber immer wieder nachgedacht werden, damit sie Zeugnis vom Himmelreich geben und Instrumente zur Ehre Gottes und zum Heil der Menschen werden. Zölibat und Keuschheit bedeuteten, jedem in seiner Persönlichkeit, mit seinem Leib und seiner Seele, mit Respekt und Hochachtung zu begegnen. Wo dies nicht gelebt werde, sei Übergriffigkeit auf Körper und Seele anderer nicht mehr weit.
Am Ordenstag nahmen etwa 130 Ordenschristen aus dem gesamten Erzbistum teil. Er bot Gelegenheit zum Austausch, Impuls, persönlicher Begegnung und Gebet. Pater Tobias Merkt OSB von der Abtei St. Ottilien hielt einen Vortrag zum Thema Leben, beten und arbeiten in kleiner und älter werdenden Gemeinschaften. Foto Erzbischof Schick (c) Erzbistum Bamberg Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuOrden
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