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| ![]() Polen gewährt Norwegerin mit Kleinkind Asyl22. Dezember 2018 in Aktuelles, 1 Lesermeinung Die 37-jährige Silje Garmo war mit ihrem zweijährigen Kleinkind nach Polen geflohen, da sie befürchtete, dass die Norwegische Kinderschutzagentur ihr das Kind wegnehmen würde. Warschau (kath.net) Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg wurde einem norwegischen Flüchtling in Polen Asyl gewährt. Die 37-jährige Silje Garmo war mit ihrem zweijährigen Kleinkind nach Polen geflohen, da sie befürchtete, dass die Norwegische Kinderschutzagentur ihr das Kind wegnehmen würde. Das berichtete LifeSiteNews. Garmo ist Mutter zweier Töchter. Der Vater der jetzt 13-jährigen ersten Tochter schwärzte die Mutter 2014 bei den Behörden an. Er behauptete, sie sei unfähig für die Mutterrolle. Man glaubte den Behauptungen, so Garmo, da der einflussreiche Geschäftsmann Freunde unter den Richtern habe. Die Kinderschutzagentur Barnevernet beschuldigte mich, dass ich Schmerzmittel missbrauchen und einen chaotischen Lebensstil führen würde, und dass ich ein chronisches Erschöpfungssyndrom hätte. Allerdings konnten diese Schmerzmittel auch durch mehrfachte Drogentests nicht bei ihr nachgewiesen werden. Garmo sagte außerdem, dass ihre medizinischen Krankenakten ohne ihre Einwilligung weitergegeben worden waren. Nach Angaben von Garmo reicht es, jemanden bei Barnevernet anzuschwärzen, dann werde ihm das Kind wahrscheinlich weggenommen. Garmo floh zunächst mit ihrem Baby nach Spanien, dort wurde sie dank Interpolt verhaftet. Inzwischen fingen aber eine christliche Organisation und ein Pfingstpastor an, ihr zu helfen. LifeSiteNews wies auch darauf hin, dass aktuell fünf Verfahren am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Norwegische Kinderschutzagentur laufen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFlüchtlinge
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