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Falscher Priester entlarvt

3. Jänner 2019 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen
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Betrüger wirkte seit 2011 in Kolumbien, dann in Spanien als Priester, ohne geweiht gewesen zu sein – Kolumbianischer Erzbischof: Er habe ihn „in gutem Glauben“ anerkannt


Santa Fe de Antioquia (kath.net) „Ich bin der erste, der das Geschehene bereut. Diese Tage waren für mich nicht einfach, aber ich habe ein sehr ruhiges Gewissen.“ Das räumte Orlando Antonio Corrales García, Erzbischof von Santa Fe de Antioquia/Kolumbien, im Interview mit dem spanischen Internetportal „Religión Digital“ ein. Dem Interview vorausgegangen war vor wenigen Tagen die Erkenntnis, dass der auch in Spanien lebende Kolumbianer Miguel Angel Ibarra als Priester gewirkt hatte, ohne jemals geweiht worden zu sein. Erzbischof Corrales hatte den Betrüger nach eigenen Worten „in gutem Glauben“ anerkannt und ihn dann 2017 auf Bitte der spanischen Diözese wegen des dortigen Priestermangels nach Andalusien geschickt.


Die spanische Diözese Cadiz und Ceuta gab bekannt, dass sie die Hochzeiten und die Taufen des fälschlichen Priesters als gültig anerkennen werde. Die Beichten seien allerdings ungültig, doch wirke die Gnade Gottes trotzdem in den Gläubigen.


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Lesermeinungen

 Zeitzeuge 10. Jänner 2019 
 

Der Winthir sollte sein Orakel näher erklären!


3
 
 winthir 9. Jänner 2019 

ich bin mir da nicht so ganz sicher,

ob Gott sich wirklich an alle Regeln hält, die wir Ihm aufstellen.


1
 
 SCHLEGL 6. Jänner 2019 
 

@Montfort

Ja,das stimmt,besonders bezüglich der Firmung. Natürlich müssten die betreffenden Gläubigen zuerst erfahren, dass die betreffende Person, die ein Sakrament simuliert hat, nicht Priester war.
Bei der Priesterweihe kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, denn jeder Seminarist/Ordensmann kennt schließlich seinen Bischof, mit dem es vor der Weihe mehrere Gespräche gibt und auch das Skrutinium. Abgesehen davon sind bei der Priesterweihe einer Diözese zumeist mehrere Bischöfe anwesend (Ordinarius, eventuell Koadjutor, Weihbischöfe). Bei meiner Priesterweihe 1975 waren außer Kardinal Dr. Franz König, Erzbischof Koadjutor Dr. Franz Jachym, Weihbischof Weinbacher,Weihbischof Moser und der emeritierte Erzbischof von Graz- Seckau Dr. Josef Schoiswohl, der unsere Exerzitien geleitet hat, Mitkonsekratoren. Bei einer Bischofsweihe müssen MINDESTENS 3 Bischöfe Mitkonsekratoren sein, zumeist aber sind es viel mehr. Damit ist bei der Weihe absolute Sicherheit gegeben.Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Montfort 5. Jänner 2019 

Werter @landpfarrer und werter Msgr. Schlegl

... das heißt dann für jene, die eines dieser Sakramente von einem "Simulanten" gespendet bekommen haben, dass sie zwar darauf vertrauen dürfen, dass Gott ihnen seine Gnade entsprechend ihrer Disposition geschenkt hat, aber - soweit möglich - den gültigen Empfang dieser Sakramente suchen sollten (Beichte, Krankensalbung) oder müssten (Firmung, Weihe). Stimmt das so?


1
 
 landpfarrer 5. Jänner 2019 
 

@Montfort

Ja so ist es !
Die Priesterweihe ist zur gültigen Spendung folgender Sakramente notwendig:
Eucharistie, Krankensalbung, Absolution im Busssakrament, Firmung (ordentlicher Spender ist der Bischof, es kann aber auch ein Priester beauftragt werden und in Todesgefahr spendet ein Priester auch ohne Beauftragung die Firmung). Ist der Spender kein Priester kommt das Sakrament nicht zustande und es kann die Kirche auch keine fehlende Jurisdiktion ergänzen.


6
 
 landpfarrer 5. Jänner 2019 
 


1
 
 Montfort 5. Jänner 2019 

Danke für die weitere Klärung, @landpfarrer

Wenn also ein Priester oder Laie sich als Bischof ausgibt und Diakone, Priester (oder gar Bischöfe) weiht, so sind diese "simulierten Weihen" null und nichtig. Gilt das dann ensprechend auch für Absolutionen, Eucharistiefeiern und Krankensalbungen durch einen "unechten Priester"?


3
 
 Claudia_Sperlich 4. Jänner 2019 

@SCHLEGL

Herzlichen Dank für die Erläuterung des Grundsatzes Ecclesia supplet.


1
 
 SCHLEGL 4. Jänner 2019 
 

@landpfarrer

Da habe Sie mich missverstanden, das "supplet ecclesia" ersetzt natürlich nicht die FEHLENDE Konsekration, oder die mangelnde Absolution! Aber weil die Gläubigen in GUTEN GLAUBEN die simulierte Messe mitgefeiert haben, haben sie zwar nicht real den Leib des Herrn empfangen, aber das Geschenk der göttlichen Gnade, welches sie zu empfangen wünschten, wird ihnen zuteil. Ebenso bleiben Personen die bei diesem Scharlatan gebeichtet haben, im Glauben er wäre geweihter Priester,natürlich nicht auf ihre Sünden sitzen.
Die Ostkirche würde sagen, da der Heilige Geist die "Seele" der Kirche ist,suppliert er das Fehlende.
Vor dem Konzil hat eine Scharlatan sich im Stephansdom als Bischof ausgegeben und einige Tage am Seitenaltar zelebriert. Dem Dommesner ist aufgefallen, dass da bei Text und Ritus manches nicht stimmt! Es kam damals sogar zu einer Anzeige und Bestrafung des falschen Bischofs. Die Gläubigen können das aber nicht nachprüfen, darum mein Rekurs auf den Heiligen Geist.Msgr. F.Schlegl


5
 
 Montfort 4. Jänner 2019 

@landpfarrer - Danke für Ihre detaillierten Ausführungen,

werter @landpfarrer, in der Annahme, dass Sie "gültig" geweiht sind. Wobei das natürlich für die Richtigkeit Ihrer Ausführungen nicht relevant ist. ;-)

Jedenfalls danke für die Erklärung des "ecclesia supplet"!


4
 
 landpfarrer 3. Jänner 2019 
 

@Schlegl

Ihre Auslegung des Grundsatzes "ecclesia supplet" ist nicht ganz klar und scheint mir über das hinauszugehen, was traditionellerweise darunter verstanden zu werden pflegt.
Normalerweise wird dieser Grundsatz nur angewendet, wenn es um fehlende Juridiktion (potestas iurisdictionis) nicht aber bei fehlender Weihevollmacht (potestas ordinis) handelt. Bei fehlender Weihevollmacht kann die Kirche nichts ergänzen.
Bekanntlich (dies an alle Leser gerichtet, nicht an Sie, Mitbruder, der dies ja weiss) braucht es bei einigen Sakramenten teils zur erlaubten teils zur gültigen Sakramentenspendung ausser der Weihevollmcht auch der Jurisdiktion durch den betreffenden Weihespender. Nur wenn es an der Jurisdiktion fehlt ergänzt die Kirche um des Seelenheiles willen.
Wo aber z.B. ein Nichtpriester ein Sakrament zu spenden versucht/vorgibt, dessen Spendung die Priesterweihe voraussetzt, ergänzt dire Kirche auch nichts, weil sie hier keine Vollmacht zu besitzen beansprucht.


6
 
 SCHLEGL 3. Jänner 2019 
 

@Claudia sperlich

"ecclesia supplet"ist natürlich anwendbar, denn es soll von den getäuschten Gläubigen einen Schaden abhalten! Der mystische Leib Christi ergänzt, was der Scharlatan wissentlich vorenthalten hat.Msgr. Franz Schlegl


7
 
 SCHLEGL 3. Jänner 2019 
 

@Lauri4

"Der kann Gott nicht zum Vater haben,der die Kirche nicht zur Mutter hat".(Cyprian von Karthago † 258).
Also Ihr Posting offenbart, dass Sie gewisse Schwierigkeiten mit dem katholischen Glauben und der Kirche haben!
Ich habe Ihnen als katholischer Priester dargelegt, was die beständigen Lehre der Kirche, nachweislich seit dem 3. Jh über Sakramente durch Häretiker und Scharlatane, die eine Weihe vorgetäuscht haben, zu sagen hat.
Ihr Posting entspricht dem von Papst Benedikt XVI verurteilten Relativismus! Wenn Christus, wovon Katholiken, Orthodoxe und Altorientalen ausgehen, eine SICHTBARE Kirche gegründet hat, dann respektiert Gott auch die mithilfe des Hl. Geistes erfolgten Entscheidungen der Konzile und der Kirchenväter/Kirchenlehrer. Das tut der Barmherzigkeit keinen Abbruch,denn der mystische Leib Christi,die Kirche, ERGÄNZT was durch die fehlende Weihe eines Betrügers, defizitär geblieben ist! Das ist katholische Lehre, der Sie hoffentlich zustimmen? Oder nicht?Msgr. Franz Schlegl


9
 
 Nikolaussohn 3. Jänner 2019 
 

Mir sind lieber 100 ungeweihte gute Hirten, als 10 gültig gewehte Homo oder Pädophilen - priestersymulanten.


10
 
 Lauri4 3. Jänner 2019 
 

@huegel76

Ihre Frage halte ich für sehr berechtigt, insbesondere da die Pönitenten im guten Glauben gebeichtet haben.

@SCHLEGL: Woher wissen Sie so genau, dass Gott sich in seiner Barmherzigkeit auch so genau an diese Regeln und Vorschriften hält?
Ich glaube nicht, dass er sich vor den Karren kirchlicher Gesetze spannen lässt.


8
 
 SCHLEGL 3. Jänner 2019 
 

@huegel76

Natürlich sind alle Beichten dieses Pseudopriesters ungültig! Ohne die Priesterweihe fehlt ihm die Vollmacht und darüber hinaus die vom zuständigen Bischof nach der Weihe zu erteilende Jurisdiktion! Die Taufen und Trauungen können anerkannt werden, weil im Notfall JEDER gültig taufen kann, beziehungsweise eine vor 2 Zeugen geschlossene Ehe sakramental ist!
Aber viel tragischer ist, das ALLE simulierten Messen keine Konsekration bewirkt haben, ebenso sind gespendete Krankensalbungen ungültig.
Es gilt aber der Grundsatz "supplet ecclesia = die Kirche ergänzt das Fehlende".
Wird ein Priester in einer fremden Diözese aufgenommen, muss er doch seine Weiheurkunde vorlegen,ebenso das Celebret/ Priesterausweis,mit dem Stempel der Heimatdiözese.
Im Stephansdom wurde von Priestern aus dem Ausland, die konzelebrieren wollten, immer dieser Ausweis verlangt.
Niemand darf einen Leihwagen in Betrieb nehmen, ohne den Führerschein vorzuweisen,nur in der Kirche wird nicht kontrolliert?Msgr.F. Schlegl


15
 
 huegel76 3. Jänner 2019 

Ungültig?

Sind diese Beichten für den Pönitenten denn in jedem Fall ungültig, auch wenn die Lossprechungsformel korrekt war und derjenige gar nicht wusste, dass der "Priester" nicht geweiht war?


6
 
 Claudia_Sperlich 3. Jänner 2019 

Die armen Beichtkinder!

Wenn ich mir vorstelle, ich bekenne meine Sünden und hinterher muss ich feststellen, daß der Kerl, der mir angeblich die Absolution gegeben hat, kein Priester war, ein Schwindler ist und sich vermutlich auch nicht ans Beichtgeheimnis gebunden fühlt - da wird mir ganz anders.


7
 

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