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Europäischer Gerichtshof zum deutschen „Homeschooling“-Verbot

11. Jänner 2019 in Familie, 64 Lesermeinungen
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ADF-Direktor Robert Clarke nach Familie-Wunderlich-Urteil: „Wir sind zutiefst enttäuscht über das Urteil des Gerichtshofes. Es missachtet das Recht von Eltern in ganz Europa, ihre Kinder ohne unverhältnismäßiges Eingreifen des Staates großzuziehen.“


Straßburg (kath.net/pm) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete heute sein Urteil in der Klage der deutschen Familie Wunderlich (Foto) gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die vierfachen Eltern Petra und Dirk Wunderlich aus Hessen kämpfen seit vielen Jahren für das Recht, ihre Kinder zu Hause selbst unterrichten zu dürfen, so wie es in der Mehrheit der europäischen Länder möglich ist. Obwohl ihre vier Kinder als gebildet und sozialkompetent beurteilt wurden, hatten Gerichte ihnen wegen des „Homeschooling“ das Sorgerecht teilweise entzogen und zeitweise gar die Kinder zwangsweise aus dem Elternhaus in staatliche Obhut genommen. Laut Urteilsbegründung stellte das Vorgehen des deutschen Staates dennoch keine Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte der Familie dar.

„Wir sind zutiefst enttäuscht über das Urteil des Gerichtshofes. Es missachtet das Recht von Eltern in ganz Europa, ihre Kinder ohne unverhältnismäßiges Eingreifen des Staates großzuziehen“, so Robert Clarke, Direktor von ADF International in Europa und leitender Anwalt in der Klage der Familie Wunderlich. „Petra und Dirk Wunderlich wollten nur ihre Kinder im Einklang mit ihren Überzeugungen großziehen und hatten entschieden, dass die häusliche Umgebung der beste Platz dafür sei. Kinder haben ein Recht auf diese liebende Aufmerksamkeit ihrer Eltern. Wir werden nun mit der Familie Wunderlich die weiteren juristischen Optionen erörtern, auch die Möglichkeit, den Fall vor die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu bringen“, so Clarke weiter.


Deutsches „Homeschooling“-Verbot

Im August 2013 hatten über 30 Polizeibeamte und zahlreiche Sozialarbeiter das Haus der Wunderlichs in der Nähe von Darmstadt gestürmt. Die Behörden trennten auf brutale Weise die Kinder von ihren Eltern und ihrem Zuhause und hinterließen eine traumatisierte Familie. Die Kinder wurden schließlich mit Auflagen zu ihren Eltern zurück gebracht, aber die rechtliche Situation blieb unklar, da Deutschland eines der wenigen europäischen Länder ist, das Eltern bestraft, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, anstatt sie zur Schule zu schicken.

Nachdem deutsche Gerichte zugunsten der deutschen Regierung geurteilt hatten, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im August 2016, den Fall zur Verhandlung anzunehmen. Nun hat der Gerichtshof gegen die deutsche Familie entschieden und ihr grundrechtlich geschütztes Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens als nicht verletzt angesehen. Die Familie hat nun die Option, diesen Fall vor die Große Kammer, und somit vor die oberste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, zu bringen.

Verletzung des Rechtes auf Familienleben

„Es ist ein äußerst entmutigender Tag für unsere Familie und auch für all die anderen betroffenen Familien in Deutschland. Nach so vielen Jahren des Rechtsstreites ist es sehr enttäuschend für uns und unsere Kinder,“ so Dirk Wunderlich, der Vater der Kinder. „Es macht uns wütend, dass der Europäische Gerichtshof unsere Rechte nicht berücksichtigt hat und auch nicht die Ungerechtigkeiten unter denen wir durch das Vorgehen der deutschen Behörden zu leiden hatten.“

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International erklärt: „Diese Entscheidung ignoriert die Tatsache, dass die deutsche Gesetzgebung bezüglich Heimunterricht die Rechte von Eltern verletzt, ihre Kinder zu unterrichten und zu bilden und ihr Aufwachsen zu gestalten. Es ist besorgniserregend, dass der einflussreichste Menschengerichtshof Europas das in seiner Urteilsfindung nicht berücksichtigt hat. Heimunterricht fällt unter diese Rechte und verdient deswegen Schutz. Dieses Urteil ist ein Schritt in die falsche Richtung und sollte allen Sorgen bereiten, denen die Freiheit am Herzen liegt.“

„Dieses Urteil ist ein großer Rückschlag, aber wir werden den Kampf für den Schutz des Grundrechtes von Eltern in Deutschland und Europa, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, nicht aufgeben“, so Mike Donnelly, internationaler Experte für Heimunterricht und Director of Global Outreach für die amerikanische Home School Legal Defense Association, die die Familie seit langem in ihrem Rechtsstreit unterstützt.

Foto Familie Wunderlich (c) ADF International


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