![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Bistum Bamberg stellt Strafanzeige gegen Priester des Bistums Limburg22. Jänner 2019 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Jungen ab 1986 - Das Opfer belastet die damals Verantwortlichen des Bistums und berichtet, dass sie Kenntnisse über den Missbrauch gehabt hätten - UPDATE: Jurist wird dazu u.a. Bischof em. Kamphaus befragen Bamberg/Limburg (kath.net/pbl/red) Das Erzbistum Bamberg hat Ende Dezember Strafanzeige gegen einen Priester des Bistums Limburg bei der Staatsanwaltschaft Marburg gestellt. Der Beschuldigte soll von 1986 bis 1993 einen minderjährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht haben. Die Taten sollen im Bistum Limburg verübt worden sein. Im Zuge der Berichterstattung zur MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker in der katholischen Kirche hat sich das Opfer bei der Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Bamberg gemeldet. Der Beschuldigte war bis zu seiner Pensionierung viele Jahrzehnte in der Pfarrseelsorge in der Diözese tätig. Seinen Ruhestand verbringt er im Erzbistum Bamberg. Dort hat er gelegentlich Gottesdienstvertretungen übernommen. Das Bistum Limburg und das Erzbistum Bamberg haben, gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, dem Beschuldigten die Ausübung jeglicher priesterlicher Dienste untersagt. Die Diözese Limburg hat die kirchenstrafrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. In der Personalakte des Beschuldigten, die im Bistum Limburg geführt wird, finden sich keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch. In seiner Aussage belastet das Opfer die damals Verantwortlichen des Bistums und berichtet darüber, dass sie Kenntnisse über den Missbrauch gehabt hätten. Die Diözese nimmt die Vorwürfe sehr ernst und hat eine externe Aufarbeitung dieses Falles eingeleitet. Ein unabhängiger Jurist wird den Vorgang untersuchen und die damals Verantwortlichen befragen. Die Erkenntnisse werden den staatlichen Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt. UPDATE: Foto: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |