
Eklat bei Riehener Pfarrwahl: Warum der Bischof nicht hinschaute23. Jänner 2019 in Schweiz, 26 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Darf ein Priester mit pädophiler Vergangenheit der Pfarrer einer Kirchengemeinde werden? In der Schweiz gibt es im Bistum Basel dazu eine heftige Diskussion.
Basel (kath.net) Auch in der Schweiz gerät jetzt mit Bischof Felix Gmür ein Kirchenoberhaupt unter Druck, weil er laut Medienberichten einen Mann mit einer pädophilen Vorgeschichte als Pfarrer einsetzen möchte. Laut der Solothurner Zeitung geht es um die Pfarrstelle in Riehen. Gmür soll über das Vorleben des neuen Pfarrers gewusst und ein "mulmiges Gefühl" gehabt haben, als er sich hinter den Pfarrer stellte. Er vertrat laut der Zeitung jedoch den Standpunkt, dass jeder Mensch eine zweite Chance verdient habe. Gutachten hätten seine Entscheidung unterstützt. Medien und innerkirchliche Kreise kritisieren, dass die Tatsache, dass es einen Strafbefehl gegen den Kandidaten gab, verschwiegen wurde. 
Foto Bischof Gmür (c) Bistum Basel
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |