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Irischer Priester verweigert Pro-Abtreibungs-Politiker Kommunion2. Februar 2019 in Prolife, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Robert Troy hat für die Abschaffung des Lebensschutzes in der irischen Verfassung gestimmt. Ein Schreiben von Kardinal Ratzinger aus dem Jahr 2004 sieht
Dublin (kath.net/LSN/jg) John Hogan, der Pfarrer von St. Nicholas in Multyfarnham (Irland), hat sich geweigert, dem Parlamentsabgeordneten Robert Troy die heilige Kommunion zu spenden. Troy hat beim Referendum im Mai 2018 für die Aufhebung des Lebensschutzes in der irischen Verfassung gestimmt. Weder Hogan noch Troy haben eine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben. Die Sunday Times hat berichtet, dass er sich bei einem Requiem am 4. Januar ereignet hat. Troy gehört der bürgerlichen Volkspartei Fianna Fail an. In einem Interview im Dezember 2018 hat er eingeräumt, nach langen inneren Kämpfen und trotz Vorbehalten gegen eine Fristenregelung für die Aufhebung des achten Verfassungszusatzes gestimmt zu haben. Dieser hat den Lebensschutz für die Ungeborenen in der irischen Verfassung festgelegt. Das Referendum im Mai 2018 hat den Weg für die Legalisierung der Abtreibung geöffnet, die mit 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Bereits vor der Abstimmung hatten die irischen Regierungsparteien angekündigt, eine Fristenregelung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche in das Abtreibungsgesetz aufzunehmen, falls der achte Verfassungszusatz fallen sollte. 
Kevin Doran, der Bischof von Elphin (Irland), hat in einem Interview mit dem Fernsehsender RTE Katholiken, die für die Freigabe der Abtreibung gestimmt hat, die Beichte nahegelegt. kath.net hat hier berichtet: Irischer Bischof: Referendums-Befürworter haben gesündigt Kardinal Ratzinger hat im Jahr 2004 als Vorsitzender der Glaubenskongregation einen Brief an den damaligen Kardinal Theodore McCarrick gesandt, in dem er einige allgemeine Prinzipien für den Kommunionempfang insbesondere im Zusammenhang mit Abtreibung und Euthanasie festgelegt hat. Ratzinger stellt zunächst fest, dass eine formale Mitwirkung mit dem Bösen nie zulässig sei. Im Falle von Abtreibung und Euthanasie, die beide schwere Sünden sind, solle der Priester mit der betreffenden Person sprechen, die sich der formalen Mitwirkung daran schuldig gemacht habe. Kardinal Ratzinger schreibt ausdrücklich, dass diese bei einem Politiker durch Kampagnen für Abtreibung und Euthanasie und Beschließen entsprechender Gesetze gegeben ist. Der Priester solle die Person darauf hinweisen, dass sie nicht zur Kommunionspendung kommen solle, bis sie die Situation bereinigt habe. Sollten diese Maßnahmen keinen Erfolg haben und die Person trotzdem zur Kommunionspendung kommen, dann sei ihr die Kommunion zu verweigern, schreibt Kardinal Ratzinger. Dies sei keine Sanktion oder Strafe, der Kommunionspender urteile damit auch nicht über die subjektive Schuld der betroffenen Person. Die Verweigerung der Kommunion sei eine angemessene Reaktion auf eine objektive Situation der Sünde, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation. Link zum Schreiben von Kardinal Ratzinger (englisch):
Worthiness to Receive Holy Communion: General Principles
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Lesermeinungen | McPhee 3. Februar 2019 | | | Korrektur: es sollte heißen @Alpenglühen Entschuldigung vielmals...Das ging an die falsche Adresse ;-) |  0
| | | McPhee 3. Februar 2019 | | | @Rosenzweig: Ich verstehe Ihre Enttäuschung bezüglich Papst Franziskus. Doch in diesem Artikel war von Papst Franziskus gar nicht die Rede. Ich weiß, die Versuchung ist groß, selbst bei ganz anderen Themen immer wieder die berühmte Fußnote aus "Amoris Laetitia" als Anlass zu nehmen, die schlimmsten Befürchtungen darüber zu äußern, was der Papst vielleicht noch alles sagen könnte.
Papst Franziskus hat aber Abtreibung mit unübertroffener Klarheit als "Auftragsmord" bezeichnet. Ich befürchte hier keinen radikalen Richtungswechsel.
Wir sollten für Papst Franziskus beten, dass er keine schwerwiegenden Fehler macht und keine missverständlichen Dinge sagt. Aber wir sollten nicht vorher schon über Fehler sprechen, die ihm noch gar nicht unterlaufen sind und ihm möglicherweise auch nie unterlaufen werden... |  2
| | | Alpenglühen 2. Februar 2019 | |  | @Montfort Ich würde mich nicht wundern, wenn bei diesem, in sich dermaßen widersprüchlichen Pontifikat v. P.F. innerhalb kürzester Frist dieses Schreiben des fr. Kard. Ratzinger für hinfällig erklärt würde. U. Pfarrer Hogan wegen „mangelnder Barmherzigkeit“ gemaßregelt würde. Oder eine Verlautbarung kommt, welche das Schreiben indirekt aushebelt. P. F. liebt es ja, mit Fußnoten zu arbeiten – an die er sich dann nicht mehr erinnern kann (AL). Besonders dann, wenn es darum geht, die Lehre umzudeuten u. dem Zeitgeist anzupassen. |  7
| | | Mmh 2. Februar 2019 | | | Mutig in einer Zeit, in der mancherorts der zuständige Bischof solch einen Priester in (vorauseilendem) Gehorsam gegenüber den Wölfen in die Wüste schickt.
Was aber wird Gott eines Tages zu den Priestern sagen, die vor ihm stehen und nicht so gehandelt haben? Z.B. einem stadtbekannten, uneinsichtigen Sünder den Glauben gelassen, er sei ohne Umkehr Teil des mystischen Leibes Christi? |  14
| | | Eliah 2. Februar 2019 | | | Papier ist geduldig @ Montfort: Klare Regeln gibt es zwar noch, aber sie sind das Papier nicht mehr wert, auf das sie gedruckt wurden. Für die Herrschenden im Vatikan ist das doch alles nur noch Geschwätz. |  12
| | | lakota 2. Februar 2019 | | | @Montfort Sehr mutig von Pfarrer John Hogan!
Wenn alle Priester, Bischöfe so handeln würden, würden die klaren, geltenden Regeln auch vielen wieder klargemacht!
Die meisten kennen diese Regeln doch gar nicht mehr. |  22
| | | Montfort 2. Februar 2019 | |  | Wie gut, dass es - noch - geltende klare Regeln aus der Zeit gibt, als Kardinal Josef Ratzinger Präfekt der Glaubenskongregation und der hl. Johannes Paul II. Papst war! |  27
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