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| ![]() Zweite Heirat kein Kündigungsgrund21. Februar 2019 in Deutschland, 22 Lesermeinungen Gerichtsurteil: Ein Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht entlassen werden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hat. Erfurt-Köln (kath.net) Konkret bei dem Fall ging es um einen Chefarzt an einem kirchlichen Krankenhaus in Düsseldorf, der 2009 gekündigt wurde, weil er mit seiner zweiten standesamtlichen Hochzeit gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen habe. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger jetz Recht und erklärte die Kündigung für unwirksam. Das Erzbistum Köln kündigte am Dienstag an, das Urteil zu prüfen. Pressesprecher Christoph Heckeley betonte laut einem Bericht der "tagesschau", dass die Kirche heute eine solche Kündigung wohl nicht mehr aussprechen würde. 2015 hatten die katholischen Bistümer ihr Arbeitsrecht liberalisiert, inzwischen gilt in Deutschland die "strenge Loyalitätsanforderung" nur noch für verkündigungsnahe Berufe. VIDEO-Statement Kardinal Brandmüller from kath.net on Vimeo. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuDeutschland
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