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Zweite Heirat kein Kündigungsgrund

21. Februar 2019 in Deutschland, 22 Lesermeinungen
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Gerichtsurteil: Ein Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht entlassen werden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hat.


Erfurt-Köln (kath.net)
Ein Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht entlassen werden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hat. Diese Ansicht vertritt zumindest das Deutsche Bundesarbeitsgericht in Erfurt und hat am gestrigen Dienstag die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus wegen dessen Scheidung und Wiederheirat für nicht rechtmäßig erklärt. Damit wurde die Revisionsklage des Krankenhauses unter Berufung auf das Europarecht zurückgewiesen.


Konkret bei dem Fall ging es um einen Chefarzt an einem kirchlichen Krankenhaus in Düsseldorf, der 2009 gekündigt wurde, weil er mit seiner zweiten standesamtlichen Hochzeit gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen habe. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger jetz Recht und erklärte die Kündigung für unwirksam.

Das Erzbistum Köln kündigte am Dienstag an, das Urteil zu prüfen. Pressesprecher Christoph Heckeley betonte laut einem Bericht der "tagesschau", dass die Kirche heute eine solche Kündigung wohl nicht mehr aussprechen würde. 2015 hatten die katholischen Bistümer ihr Arbeitsrecht liberalisiert, inzwischen gilt in Deutschland die "strenge Loyalitätsanforderung" nur noch für verkündigungsnahe Berufe.


VIDEO-Statement Kardinal Brandmüller from kath.net on Vimeo.


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Lesermeinungen

 Wunderer 22. Februar 2019 
 

Grundsätzlich

hatte das Krankenhaus richtig gehandelt und leicht wird es den Verantwortlichen kaum gefallen sein, aber dann müßten in ähnlichen Situationen auch Nicht-Katholiken entlassen werden.
Oder diese müßten sich im Vertrag schriftlich verpflichten, sich an die katholischen Lehren zu halten und im Falle einer Nicht-Beachtung wie Katholiken behandelt zu werden. Und wenn das abgelehnt wird, dann auch keine Ein- oder Anstellung.


1
 
 St. Hildegard 22. Februar 2019 
 

Kleiner Nachtrag:

Im Übrigen hat @discipulus zu Recht darauf hingewiesen, dass es bei der Klage an sich zunächst darum geht, dass die Kirche hier mit zweierlei Maß misst.


1
 
 St. Hildegard 22. Februar 2019 
 

Sehr geehrter @Wunderer

Ich wüsste nicht, weshalb diese Frage "unredlich" ist - Sie müssen Sie nicht beantworten. Sie soll nur verdeutlichen, worauf man denn im Zweifelsfall mehr Wert legt bzw. was in welcher Funktion wirklich angemessen ist. Da stimme ich ganz mit @Roman 2505 überein - dann bekommt man wahrscheinlich gar keine guten Kräfte mehr.
Die Klage des Arztes, der ja die Rechtslage kannte, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Ob allerdings "Hochmut" dahintersteckt, können wir nicht beurteilen.


2
 
 St. Hildegard 22. Februar 2019 
 

@Ad Verbum Tuum

Den Glauben einzelner Personen kann man natürlich nicht überprüfen, aber es sollte doch in solchen Häusern - zumindest in weiten Teilen - ein gewisser "Geist" herrschen. Wenn, wie Sie schreiben, sowieso nur noch "Humanitarismus und Geld" regieren, und der aktive Glaube (der ja im Übrigen auch zur Heilung beiträgt) keine Rolle mehr spielt, dann wird das Krankenhaus auch durch die strikte Anwendung der Ehemoral nicht katholischer.


1
 
 Wunderer 22. Februar 2019 
 

Sehr geehrte @St. Hildegard

Sie stellen mir unredliche Fragen. Es geht hier nicht vordringlich um fachliche Qualifikationen oder Nicht-Qualifikationen für die Ausübung des Arztberufs an einem dezidiert katholischen Krankenhaus.
Dem Arzt waren die Lehren der Kirche und Vorschriften des Hauses sicherlich bekannt. Was will er denn erzwingen, dsaß sich Christus und Seine Kirche nach ihm richtet? Es ist Hochmut.
Eine katholische Einrichtung hat tatsächlich ein Auge auf Mitarbeiter zu werfen, wenn bekannt wird, daß diese nicht glaubenskonform leben nach den Gesetzen Christi selbst. Würde man das nicht beachten, wird man unglaubwürdig und man kann das Ganze vergessen. Das ist natürlich ein hoher Anspruch, aber niemand muß in einem katholischen Krankenhaus arbeiten, und da hat sich auch die Justiz, der Cäsar, dran zu halten.
Dieser Arzt war nicht klug mit seiner Klage.


2
 
 Ad Verbum Tuum 22. Februar 2019 

@St. Hildegard

und Sie denken, dass Ihre Vorschläge umsetzbar, kontrollierbar, kommunizierbar sind?
DAS - kann nicht funktionieren. Es bleibt nur, Arrangement mit dem Zeitgeist oder konsequent-katholisches Handeln.
Im Bereich der "normalen" Angestellten eines Krankenhauses herrscht doch - wie caritativen Bereich - Humanitarismus und Geld, ganz selten eine verbindlich-christliche, geschweige denn katholische Einstellung vor.
Durch mehr und immer mehr Ausnahmen und Sonderregelungen wird die Öffentlichkeit nur weiter in der Meinung bestärkt, dass Kirche eh' unnötig ist und nach dem Motto handelt: "Wasser predigen und Wein trinken".


2
 
 Zeitzeuge 22. Februar 2019 
 

Eine kleine Berichtigung:

Getaufte Christen heiraten sakramental
gültig, Katholiken allerdings nur bei
Beachtung der Formvorschriften.

Nichtchristen heiraten gültig (Naturehe),
aber nicht sakramental.


2
 
 Thalelaios 21. Februar 2019 
 

@discipulus: Da ist Ihnen vollumfänglich zuzustimmen, und zwar besonders

vor dem Hintergrund, dass auch protestantische Paare und sogar konfessionslose Paare nach katholischem Eherecht als gültig sakramental verheiratet gelten (denn für sie gilt die Formpflicht nicht), somit auch für diese Paare eine Zweit- oder Drittehe Ehebruch bedeutet nach katholischer Ehe- und Sexualmoral, die ich natürlich verteidige. Das bedeutet, dass solche medizinischen Großbetriebe mangels Personals als katholische Einrichtungen nicht zu führen sind, ergo sollte dieses weltliche Geschäft auch beendet werden. Wenn es einige wenige Bildungseinrichtungen mit echtem katholischen Personal gibt, in die bewusst katholische Eltern ihre Kinder schicken können, so ist das vollkommen ausreichend.


4
 
 Ad Verbum Tuum 21. Februar 2019 

@St.Hildegard

Die Frage stellt sich nach dieser Maxime umso mehr: warum soll die Klinik dann noch unter katholisch laufen? Was besonderes zeichnet eine kath. Klinik dann noch aus?
Die Glaubwürdigkeit der Kirche zerbröckelt - mE. Zeit die Reißleine zu ziehen. Zurück zum ursprünglichen Auftrag: und macht alle zu meinen Jüngern.


4
 
 discipulus 21. Februar 2019 
 

Genau lesen

Man sollte sich die Urteilsbegründung genau anschauen - leider gibt auch der Artikel diese nicht genau wieder. Das Gericht stellt keineswegs die im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmung der Kirche auch hinsichtlich des Arbeitsrechts in Frage, wie in vielen Berichten über das Urteil zumindest angedeutet wird. Das Gericht stellt allerdings - zurecht, wie ich meine - fest, daß WENN an einem Krankenhaus mehrere nichtkatholische Chefärzte trotz Scheidung und Wiederheirat beschäftigt sind, ein katholischer Chefarzt nicht wegen einer zivilen Zweitheirat entlassen werden kann. Die Kirche kann nicht an Angestellte in derselben Position unterschiedliche Maßstäbe anlegen. Entweder muß sie sich konsequent an ihre eigenen Maßstäbe halten (dann müßte sie sich aber auch fragen, ob sie Klinken, Kindergärten etc. noch betreiben kann, wenn sie kein Personal findet, die gemäß diesen Maßstäben leben wollen), oder sie muß diese Maßstäbe für alle gleichermaßen aufgeben. Mal so, mal anders geht nicht.


11
 
 fenchel 21. Februar 2019 
 

ach und?

+freya
Yes, massenhaft Geschiedne bei den Religionslehrern - stört keinen großen Geist(!) wie bei einer Seuche. Ein Blick auf die Zivi-Angestellten in den Ordinariaten und mir bietet sich fast
hagenau das gleiche Bild, nur hier der feine Unterschied: Kirchlich geschiedene und wiederverheiratete Mitarbeiter*nnen, weil beste Kontakte nach oben zum Chef. Alles sakramental natürlich, noch Fragen?


6
 
  21. Februar 2019 
 

Wenn heutzutage doch sogar manche kath. Religionslehrer geschieden wiederverheiratet sind

oder in wilder Ehe leben und kein Hahn...äh Bischof danach kräht, wieso sollte man dann von einem Arzt die Einhaltung der katholischen Morallehre einfordern?! Wäre doch völlig schizophren, da Religionslehrer schließlich im Verkündigungsdienst der Kirche stehen. Zudem dürfen inzwischen bundesweit auch Protestanten kath. SchülerInnen RU-Unterricnt erteilen - und bekanntlich ist die Ehe in der evang. Kirche kein Sakrament, so dass viele von ihnen das zweite, dritte und auch vierte Mal verheiratet sind. Für die Bischöfe der kath. Kirche aber inzwischen alles überhaupt kein Problem mehr!!
Also bitte keine Mücken aussieben und Kamele verschlucken!!


7
 
 fenchel 21. Februar 2019 
 

Vor dem Kuß mit der Neuen: Denken hilft! manchmal jedenfalls.

Interessante Diskussion hier....
Und ich dachte immer, Chefärzte sind hochintelligent!?
Herr Chefarzt, so gut sollten Sie ihre katholische Kirche doch kennen. Jede Eheschließung vor dem Traualtar hat Formfehler oder andere Haken im Lebensvollzug, mit der man die eheliche Verbindung über das
Eheannullierungsverfahren beim Kirchengericht in Köln gelöst bekommt. Das dauert etwas, aber funktioniert in 99% der Fälle, aber es funzt. Warum muss die große, zweite, dritte oder vierte Liebe per Eheschließung immer mit der Brechstange hingebogen sein?
Vor Vertragsschließung bitte Gehirn einschalten. Auch in der röm.-kath. Kirche ist das Sakrament der Ehe nur noch ein weltlich Ding, oder? ....Ich finde diese Form der Ehegerichtsregelung auch merkwürdig, aber genau so tickt die kath. Kirche in der Zivilgesellschaft und hat sich damit bereits bestens angepasst, (Und sie logen sich so sehr in die Tasche, wo es nur ging....ist mein Fazit bei der Beobachtung dieser Szene.)


5
 
 St. Hildegard 21. Februar 2019 
 

Lieber @Wunderer

Ich verstehe, was Sie meinen, aber machen Sie doch einmal den Selbsttest: Von welchem Arzt würden Sie sich lieber behandeln lassen - von einem geschiedenen, der aber eine hohe Anerkennung genießt und erstklassige Behandlungserfolge vorzuweisen hat, oder von einem eher durchschnittlichen, der aber seit 30 Jahren verheiratet ist. (Wobei das Vertrauen des Patienten natürlich eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt).
Wissen Sie, was ich von einem christlichen Arzt in erster Linie erwarten würde? Dass er seinem Heiland im Zweifelsfall mehr zutraut als sich selbst. Dass ihm bewusst ist, dass er letztlich nur der "Assistenzarzt" des einen großen Schöpfers ist. Und dass er in einem Krankenhaus arbeitet, in dem die Seelsorge und das Gebet als wesentlicher Bestandteil der Therapie angesehen wird - und nicht nur als Beigabe, die etwas Trost spenden soll.


8
 
 Wunderer 21. Februar 2019 
 

Geehrte @St.Hildegard: Wehret den Anfängen

Wenn erst ein mal ein Stein herausgebrochen ist, dann fallen auch alle anderen mit der Zeit.
Klar kommt es auf die berufliche gute Qualifikation eines Arztes an, aber zunächst und zuerst auch auf seine familiären Verhältnisse. Man kann das nicht voneinander trennen. Heißt das nicht Situationsehtik? Jedem nach seinem Geschmack. Da sagt Kardinal Müller in seinem Glaubensmanifest etwas ganz anderes und das ist die immerwährende Lehre der Kirche.

Wenn Ehebruch toleriert wird und werden soll nach diesen Unrechtsrichtern, dann auch alle anderen Sünden und da spielt es keine Rolle mehr, welche Tätigkeit jemeand ausübt oder nicht.


9
 
 Marcus, der mit dem C 21. Februar 2019 
 

Es geht nicht um einen Arzt, sondern um einen Chefarzt!

Die Gewerkschaften versuchen schon seit jahrzehnten den Schutz der Tendenzbetriebe (außer dem eigenen) auszuhöhlen. Wer ist denn noch Tendenzträger in einem katholischen Krankenhaus, wenn nicht mal der Chef(!) der Ärzte noch in Wort und Tat katholisch sein muß? Dann sollte der Staat hergehen und den Eigentümer des Krankenhauses entschädigen zum Marktwert und das Krankenhaus selber betreiben!


11
 
 St. Hildegard 21. Februar 2019 
 

Völlig richtige Entscheidung

Wenn ein Arzt ein erstklassiger Chirurg und eine Koryphäe auf seinem Gebiet ist, dann ist es töricht, ihn aufgrund seines Familienstandes zu entlassen. Man muss auch sehen, in welcher Funktion die Leute arbeiten: Im OP geht es nicht in erster Linie um Ehe- und Familienmoral. (Etwas anderes ist es, wenn sich zB. ein unsteter Lebenswandel auf die Arbeit auswirkt). Dasselbe gilt für Personal in der Buchhaltung/Verwaltung.
Völlig anders ist die Situation allerdings beim Betreuungspersonal in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dort braucht man Vorbilder - auch in Sachen Ehe und Familie.


15
 
 st.michael 21. Februar 2019 
 

Ad verbum tuum - Genauso

Warum betreibt die Kirche solche Einrichtungen überhaupt noch ?
Jede doktrinäre Einflussnahme ist verboten also lassen wir es doch lieber.
Das ist eine "Frucht" der unseligen Kirchensteuer.
Sie gehört dringenst reformiert oder gleich ganz abgeschafft.


20
 
 Ad Verbum Tuum 21. Februar 2019 

@Roman 2505

Die Kirche muss sich aber umso mehr die Frage stellen, ob sie dann noch richtig liegt, solche Einrichtungen zu betreiben.
Wie soll sie noch glaubwürdig zur eigenen Lehre stehen, wenn sie "Hinz & Kunz" einstellt. Ist das dann nicht Doppelmoral in Vollendung?

Ich denke im Jetzt ist die Kirche mehr und mehr gefordert ihren Kern zu wahren.
Wie will sie sonst Stolperstein bleiben? Stolperstein für die ganzen Verirrungen, angefangen bei der Abtreibung über Gender bis zur Homo-Ehe?


20
 
 Wunderer 21. Februar 2019 
 

"Wer sich meiner Worte schämt..."

Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen, selbst vielen Geistlichen in der Kirche von heute.


8
 
 Roman 2505 21. Februar 2019 
 

Kündigung zu Unrecht

Ich denke das das Gericht völlig zu Recht so geurteilt hat. Mit solchen Entscheidungen können Kath.Einrichtungen kein gutes Personal mehr erwarten. Die laufen dann schon vorher weg!


13
 
 Bonifaz2010 21. Februar 2019 
 

Wenn Rom selbst die Ehemoral aufweicht, kann man von den weltlichen Gerichten nicht erwarten, dass sie päpstlicher sind als der Papst.


14
 

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