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Twitter sperrt Nutzer, der ‚Transgender-Frau’ als Mann bezeichnet

14. März 2019 in Chronik, 8 Lesermeinungen
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Die ‚Richtlinie zu Hass schürendem Verhalten’ untersagt ausdrücklich, Transgender-Personen mit ihrem biologischen Geschlecht zu bezeichnen.


San Francisco (kath.net/LSN/jg)
Der Kurznachrichtendienst Twitter hat erneut das Konto eines Kunden gesperrt, der einen Mann, der sich als Frau fühlt, mit seinem biologischen Geschlecht bezeichnet hat.

Anthony Halliday, besser bekannt als „Stephanie Hayden“, ist ein Transgender-Aktivist. Im Dezember 2018 hatte er eine Frau, die ihn auf Twitter als Mann bezeichnet hat, bei der britischen Polizei angezeigt. Die Frau wurde verhaftet. Ihr wurde per Gerichtsbeschluss untersagt Halliday einen Mann zu nennen.

LifeSiteNews berichtete ausführlich über den Fall. Am letzten Wochenende meldete sich Nicolas Carnogursky, ebenfalls ein Nutzer von Twitter, bei LifeSiteNews. Er hatte die Artikel gelesen und davon angeregt Halliday eine kurze Nachricht geschickt, in der nur stand: „Sie sind ein Mann.“


Innerhalb von Minuten sei sein Konto gesperrt worden, gab Carnogursky gegenüber LifeSiteNews an. Twitter habe ihm mitgeteilt, es werde erst wieder frei geschaltet, wenn er die Nachricht lösche. Das werde er nicht tun, kündigte Carnogursky an.

Twitter habe ihn darüber informiert, dass seine Nachricht an Halliday die „Richtlinie zu Hass schürendem Verhalten“ verletze. „Du darfst keine Gewalt gegen andere Personen fördern, sie direkt angreifen oder ihnen drohen, wenn diese Äußerungen aufgrund von Abstammung, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, religiöser Zugehörigkeit, Alter, Behinderung oder ernster Krankheit erfolgen“, heißt es darin wörtlich.

Transgender-Personen zählen bei Twitter ebenso wie „Frauen, Farbige, Homosexuelle beider Geschlechter, Bisexuelle, Queer- und Intersex-Personen, asexuelle Personen, ausgegrenzte und historisch unterrepräsentierte Gemeinschaften“ zu den „geschützten Kategorien“. Die „Richtlinie zu Hass schürendem Verhalten“ schreibt ausdrücklich vor: „Wir verbieten die gezielte Ansprache von Personen durch wiederholte Verunglimpfungen, Redewendungen oder andere Inhalte, die sie entmenschlichen, degradieren oder negative oder schädliche Klischees über eine geschützte Kategorie verstärken sollen. Dazu gehört es, Transgender-Personen absichtlich mit dem falschen Geschlecht (d.h. ihrem biologischen Geschlecht, Anm. d. Red.) oder mit dem Geburtsnamen zu bezeichnen.“



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