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Berufungsverfahren für Kardinal Pell ungewöhnlich früh18. März 2019 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Medienbericht: Zweifel bei Richter Australische Rechtsexperten: Pell hat gute Chancen Bei einer theoretischen Verurteilung in 2. Instanz dürfte Fall zum Höchstgericht wandern Berufungsgericht spricht einen Ordensmann im Berufungsverfahren frei
Sydney (kath.net) Das Berufungsverfahren für Kardinal Pell Anfang Juni ist für australische Verhältnisse sehr früh angesetzt. Dies sei laut dem katholischen US-Nachrichtenportal "Crux" ein Anzeichen, dass bei den Richtern Zweifel über seine Verurteilung gäbe. Australische Rechtsexperten sehen laut dem Bericht gute Chancen, dass das neue Verteidigungsteam vernünftige Möglichkeiten haben werde, die Berufung zu begründen. "Crux" erinnert daran, dass die erste Gruppe der Jury mit 12 Australiern, die den Fall untersucht, vergangenen August eben zu keiner Verurteilung fand. Erst eine andere Jury verurteilte Pell, ohne allerdings den Meinungsumschwung zu erklären. Doch auch nach einer theoretischen Verurteilung im Berufungsverfahren ist der Fall noch nicht zu Ende. Der Fall dürfte dann zum australischen Höchstgericht wandern. 
Dass die australische Justiz bei solchen Prozessen durchaus zu Falschurteilen neigt, zeigt ein aktueller Fall. Vergangene Woche wurde ein 80-jähriger Ordensbruder nach einem Berufungsverfahren wieder freigelassen. Der Mann wurde in 1. Instanz als angeblicher Pädophiler zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter des Berufungsverfahren - diese begann 11 Monate nach der 1. Instanz - haben die Verurteilung aufgehoben, weil es erhebliche Diskrepanz zwischen der Version der Anklägers und der Faktenlage gab. Der Ordensmann wurde mit sofortiger Wirkung freigelassen.
Der kath.net Video Blog Montag #7 - Die Gerechtigkeit Gottes & das Martha Syndrom from kath.net on Vimeo.
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Lesermeinungen| | mirjamvonabelin 20. März 2019 | | | | Die Medien sind höchstgradig manipulativ Wie weiß man wer die Wahrheit sagt?
Lassen wir in unserem Gebet für Kardinal Pell nicht nach, der Teufel schläft nicht. |  1
| | | | | Adamo 18. März 2019 | | | | Fehlurteile Richter und Geschworene die derart unbegründete Fehlurteile fällen und damit großen Schaden anrichten, gehören selbst vor ein internationales Gericht gestellt, weil sie wissentlich vor aller Welt falsch geurteilt haben. |  8
| | | | | Hibiskus 18. März 2019 | | | | Das Konradsblatt Dieses kenne ich noch aus Zeiten Zollitzsch. Da standen haarsteubende Dinge. Auf Prostest wurde genau so argumentiert mit bischöflicher Unterstützung. Da muss Feuer vom Himmel fallen.
Wer erinnert sich noch an die Leugnung des Sühnetodes unseres Herrn Jesus Christus durch den damaligen Ratsvorsitzdenden Zollitzsch? - Bis heute nicht zurückgenommen. Anscheind decken die "Schafskleider" immer noch.
Das Gaubensbekenntnis betet die Kirche noch!!! |  7
| | | | | Gandalf 18. März 2019 | |  | Man wird doch nicht von einem dt. Diözesanblättchen erwarten können, dass sich dieses halbwegs informiert und nicht nur Mainstream-Agentur-Meldungen nachplappert ;-) |  22
| | | | | 18. März 2019 | | | | Konradsblatt Ich habe gestern das Konradsblatt der Erzdiözese Freiburg gelesen, demzufolge mit der Verurteilung Pells alles in bester Ordnung ist. - Die Erzdiözese fällt auch anderweitig mit eigenartigen Tendenzen auf. |  14
| | | | | mphc 18. März 2019 | |  | Wir beten eine Josefsnovene für eine erfolgreiche Berufung und Freilassung.
Es ist ein Wahnsinn, dass ein Kämpfer gegen Pädophilie und Homosexualität in erster Instanz verurteilt wurde. Vielleicht gerade deswegen, weil Homosexualiät in Australien gerade immer mehr Akzeptanz erfährt. |  27
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