
Berufungsverfahren für Kardinal Pell ungewöhnlich früh18. März 2019 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Medienbericht: Zweifel bei Richter Australische Rechtsexperten: Pell hat gute Chancen Bei einer theoretischen Verurteilung in 2. Instanz dürfte Fall zum Höchstgericht wandern Berufungsgericht spricht einen Ordensmann im Berufungsverfahren frei
Sydney (kath.net) Das Berufungsverfahren für Kardinal Pell Anfang Juni ist für australische Verhältnisse sehr früh angesetzt. Dies sei laut dem katholischen US-Nachrichtenportal "Crux" ein Anzeichen, dass bei den Richtern Zweifel über seine Verurteilung gäbe. Australische Rechtsexperten sehen laut dem Bericht gute Chancen, dass das neue Verteidigungsteam vernünftige Möglichkeiten haben werde, die Berufung zu begründen. "Crux" erinnert daran, dass die erste Gruppe der Jury mit 12 Australiern, die den Fall untersucht, vergangenen August eben zu keiner Verurteilung fand. Erst eine andere Jury verurteilte Pell, ohne allerdings den Meinungsumschwung zu erklären. Doch auch nach einer theoretischen Verurteilung im Berufungsverfahren ist der Fall noch nicht zu Ende. Der Fall dürfte dann zum australischen Höchstgericht wandern. 
Dass die australische Justiz bei solchen Prozessen durchaus zu Falschurteilen neigt, zeigt ein aktueller Fall. Vergangene Woche wurde ein 80-jähriger Ordensbruder nach einem Berufungsverfahren wieder freigelassen. Der Mann wurde in 1. Instanz als angeblicher Pädophiler zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter des Berufungsverfahren - diese begann 11 Monate nach der 1. Instanz - haben die Verurteilung aufgehoben, weil es erhebliche Diskrepanz zwischen der Version der Anklägers und der Faktenlage gab. Der Ordensmann wurde mit sofortiger Wirkung freigelassen.
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