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| ![]() Papst erlässt neue Normen für Kinderschutz im Vatikan30. März 2019 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Anzeigepflicht für Missbrauch, Eignungstest für Tätigkeiten im Vatikan und verpflichtende Kinderschutz-Fortbildungen - Übergriffe gegenüber Schutzbedürftigen werden als Offizialdelikte behandelt. Vatikanstadt (kath.net/ KAP) Die Maßnahmen sind in einem päpstlichen Erlass für die Kurie und einem Gesetz für den Vatikanstaat niedergelegt. Zudem verabschiedete Franziskus Kinderschutz-Leitlinien für den kirchlichen Bereich innerhalb des Vatikanstaats. Die Bischofskonferenzen weltweit waren bereits 2011 aufgefordert worden, solche Leitlinien zu erarbeiten. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden Übergriffe gegenüber Schutzbedürftigen im Vatikan als Offizialdelikte verfolgt, also auch ohne die Anzeige eines Geschädigten. Unterlässt ein kirchlicher Amtsträger eine Meldung an die Justiz, droht ihm eine Geldstrafe. Kirchliche Justizbeamte, die die Anzeige unterlassen, können mit einer Haftstrafe von ein bis sechs Monaten bestraft werden. Den Opfern werden das Recht auf Gehör sowie geistliche, psychologische und juristische Hilfe zugesichert. Zugleich betonen die Normen den Anspruch von Beschuldigten auf einen fairen Prozess und Rehabilitierung bei Falschanklage. Zur Frage möglicher Entschädigungen für Betroffene äußern sich die Dokumente nicht. Die Errichtung einer unabhängigen externen Anlaufstelle für Opfer ist nicht vorgesehen. Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauchspräventio
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